Bezirksregierung Münster

04/29/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/29/2024 08:30

29.04.2024Konstituierende Sitzung: eGBR-Länderbeirat

Münster. "Elektronisches Gesundheitsberuferegister" - dafür steht die Abkürzung eGBR. Regierungspräsident Andreas Bothe hat heute (29. April) gemeinsam mit Vertreter:innen der Bezirksregierung Münster, aller Gesundheitsministerien der Bundesländer sowie des Bundesgesundheitsministeriums an der konstituierenden Sitzung des eGBR-Länderbeirates teilgenommen.

"Der elektronische Heilberufsausweis ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen. Ich freue mich sehr, dass wir als Bezirksregierung Münster unseren Beitrag zu dieser Entwicklung leisten dürfen", sagt Regierungspräsident Andreas Bothe.

Neue Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten wie die personalisierte Medizin, leichtere und schnellere Kommunikation zwischen einzelnen Akteuren des Gesundheitswesens und Entlastungen zum Beispiel des Pflegepersonals bei bürokratischen Aufgaben - die verschiedenen Anwendungsfelder und Chancen der Digitalisierung werden für Angehörige der Gesundheitsberufe erst dann nutzbar, wenn sie den Zugang zur bundesweit einheitlichen Infrastruktur haben. Voraussetzung hierfür ist die Authentifizierung mit elektronischen Heilberufsausweisen und Institutionenkarten. Genau diese Karten gibt das eGBR heraus und hat damit eine Schlüsselrolle im Gesundheitswesen.

In dem Länderbeirat kommen Vertreter:innen aller Gesundheitsministerien der Bundesländer sowie des Bundesgesundheitsministeriums zusammen. Der Länderbeirat wird zukünftig über Aufgaben und Bewirtschaftung des eGBR entscheiden.

Zum Hintergrund:

Das eGBR ist angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster und gibt als gemeinsame Stelle aller Bundesländer elektronische Heilberufsausweise (eHBA) an Berufsgruppen im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel Hebammen oder Pflegefachkräfte heraus, die ärztlich verordnete Leistungen erbringen, aber nicht über eine eigene Körperschaft zur Ausgabe der Ausweise verfügen. Der eHBA dient der persönlichen Authentifizierung in der gesicherten elektronischen Datenautobahn des Gesundheitswesens, der Telematikinfrastruktur (TI). Zudem stellt das eGBR auch die sogenannten Security Module Card Typ B (SMC-B) für Institutionen der Leistungserbringenden, wie etwa Praxen und Pflegeeinrichtungen, aus.

Hintergrund der Errichtung des eGBR bei der Bezirksregierung Münster war eine bundesrechtliche Neuregelung im Rahmen des E-Health-Gesetzes, die den Zugang zu Daten und Anwendungen der TI des Gesundheitssektors für Leistungserbringende ermöglicht. In der TI sind unter anderem elektronische Verordnungen, die elektronische Patientenakte oder elektronische Notfalldaten miteinander verknüpft. Mit dem eHBA erhalten auch diese Berufsgruppen den Zugriff auf diese Infrastruktur. Damit übernimmt das eGBR bundesweit eine wesentliche Rolle in der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Optimierung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland.

Das eGBR konnte bereits Anfang des Jahres 2022 zunächst in NRW in den Pilotbetrieb gehen. Bis zum Frühjahr 2023 konnten alle Bundesländer sukzessive in den Pilotbetrieb eingebunden werden. Seit Januar 2024 läuft das eGBR nun im Regelbetrieb und gibt eHBA und SMC-B an folgende Heilberufe und ihre Leistungserbringerinstitutionen heraus:

  • Pflegefachleute
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Hebammen
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

In Zukunft wird das eGBR weiteren Gesundheitsfachberufen den Erhalt von eHBA und SMC-B und somit den Anschluss an die TI ermöglichen.