Bundesland Niedersachsen

04/25/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/25/2024 02:58

Pressemitteilung

Freitag, den 03. Mai 2024

Die 7. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 53 Jahre alte Angeklagte wegen Vorenthaltung/Veruntreuung von Arbeitsentgelt (7 Ns 2/21). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts - Strafrichter - Syke. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen. Die Kammer hat nachfolgende Fortsetzungstermine anberaumt:

13.05.2024 um 09.00 Uhr

17.05.2024 um 09.00 Uhr

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: [email protected]

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern - soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden - im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.