BVI - German Investment Funds Association

04/29/2024 | News release | Distributed by Public on 04/29/2024 03:56

Zahl der Woche:50 Prozent

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Referentenentwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung der Beitragsverordnung der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierfirmen (EdW) vorgelegt. Damit sollen die prozentualen Beitragssätze zur Berechnung der EdW-Jahresbeiträge für das am 30. September 2024 endende Abrechnungsjahr um 50 Prozent reduziert werden. Unter Zugrundelegung der Jahresbeiträge der Jahre 2018 bis 2022 soll dies zu einer durchschnittlichen Herabsetzung der Jahresbeiträge auf 57,17 Prozent (arithmetisches Mittel) führen. Der EdW werden damit künftig etwa 9,4 Millionen Euro jährliche Beitragseinnahmen für Entschädigungen zur Verfügung stehen.

Der Verordnungsgeber hatte infolge des Entschädigungsfalls der Phoenix Kapitaldienst GmbH 2005 unter anderem die Beitragssätze für die Jahresbeiträge erhöht. Nach der Rückführung zweier Darlehen, die die Bundesrepublik Deutschland der EdW in den Jahren 2008 und 2011 zur Abwicklung dieses Entschädigungsfalles mit mehr als 30.000 Anlegern gewährt hatte, konnte die EdW inzwischen Finanzmittel in Höhe von 93,9 Millionen Euro (Stand: 31. Dezember 2022) ansparen. Die weiteren sechs seit 2005 festgestellten Entschädigungsfälle konnte die EdW sämtlich aus vorhandenen Mitteln entschädigen.

Ziel der Änderungsverordnung ist es daher, die Regelungen so anzupassen, dass die EdW für künftige Entschädigungsfälle ausreichende Mittel vorhält und zugleich unnötige Belastungen der beitragspflichtigen Institute vermieden werden. Der Entwurf enthält zudem die Korrektur eines redaktionellen Fehlers in § 2b Satz 1 Nummer 2 EdWBeitrV.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 24. Mai 2024. Anmerkungen sind willkommen.