04/25/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/25/2024 07:36
Wien (PK) - ÖVP und Grüne haben dem Nationalrat zwei Anträge vorgelegt. Diese sehen eine Änderung des Emissionsgesetz-Luft vor, mit der die Bezirksverwaltungsbehörden die Kompetenz erhalten sollen, die Einhaltung von Verordnungen zur Luftreinhaltung zu überprüfen. Ein weiterer Antrag der Koalition beinhaltet redaktionelle Änderungen des Klimabonusgesetzes.
Wenn die Verpflichtungen zur Emissionsreduktion des Emissionsgesetz-Luft nicht erfüllt werden, hat die Umweltministerin aktuell die Möglichkeit, eine Verordnung mit zusätzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu erlassen, um so die nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen zu erreichen. Mit einem Antrag der Koalition soll nun geregelt werden, dass die örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden künftig die Einhaltung solcher Verordnungen überprüfen können (4001/A).
Zudem erfolgt mit dem Antrag die Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Luftschadstoff-Emissionen in nationales Recht. Ziel der Richtlinie ist die Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, der im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP-Übereinkommen) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa erfolgt ist.
Ein Antrag der Abgeordneten Lukas Hammer (Grüne) und Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) sieht eine redaktionelle Anpassung im Klimabonusgesetz vor (4016/A). (Schluss) pst