Stadt Chemnitz

17/04/2024 | Press release | Distributed by Public on 17/04/2024 22:19

Bildung einer Fachkommission Kunst

Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung die Bildung einer Fachkommission Kunst beschlossen, das als unabhängiges Gremium die Verwaltung und Politik mit seiner Expertise zu Fragen und Entscheidungen in den Bereichen Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau berät und unterstützt.

Die Fachkommission Kunst soll aus vierzehn ständigen Mitgliedern bestehen und sich wie folgt zusammensetzen:

  • Bürgermeisterin/Bürgermeister für Kultur
  • Leiter/Leiterin des Kulturbetriebs
  • Vertreterin/Vertreter des Baudezernates (fachbezogen)
  • vier gewählten Mitgliedern des Stadtrates (werden in gesondertem Verfahren gewählt)
  • Vertreterin/Vertreter Kulturbeirat - Sachverständige/r für Bildende Kunst
  • sechs Sachverständige, darunter:
    • Generaldirektorin/Generaldirektor Kunstsammlungen Chemnitz
    • freischaffende Architektinnen/Architekten,
    • Kunsthistorikerinnen/Kunsthistoriker/Kunstwissenschafterinnen/Kunstwissenschaftler
    • mindestens zwei Künstlerinnen/Künstler


2018 hatte der Stadtrat die Kulturstrategie 2018 bis 2030 beschlossen, die die Entwicklung eines Konzeptes für Kunst im öffentlichen Raum vorsieht. In diesem Kontext steht die nun gebildete Fachkommission Kunst, die mit ihrer Tätigkeit künftig transparente Verfahren und nachvollziehbare Entscheidungen bei Maßnahmen und Projekten in den Bereichen Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau gewährleisten wird. Die Expertise der neuberufenen Fachkommission soll in die weitere Entwicklung des Konzepts Kunst im öffentlichen Raum/Kunst am Bau einfließen.

Zuständigkeiten

Die Fachkommission Kunst beurteilt fachlich Projektvorhaben im Bereich Kunst im öffentlichen Raum, die permanent im öffentlichen Raum etabliert werden bzw. regelmäßig wiederkehrend stattfinden sollen. Der Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz entscheidet über einmalig stattfindende und zeitlich begrenzte Projektvorhaben unter Einbeziehung tangierter Fachämter. Im Rahmen der kommunalen Kunst- und Kulturförderung entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Chemnitz über das jeweils beantragte temporäre, Projektvorhaben. Die Pflege des Kunstbestandes (Kunst im öffentlichen Raum) bleibt Aufgabe des Kulturbetriebes in Abstimmung mit dem Kulturausschuss.<


Aufgaben der Fachkommission Kunst

Die Fachkommission Kunst berät den Stadtrat und die Stadt Chemnitz in den Bereichen Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau in Form von Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen.
Das Gremium berät über künstlerische Konzepte und deren Form der Umsetzung, den jeweiligen Standort für das Projektvorhaben, die Art der Beteiligung der Künstlerinnen und Künstler sowie die Umsetzung der zur Verfügung gestellten Mittel.

Sie beurteilt die Ziele und öffentliche Wirkung, die Sinnhaftigkeit und gesellschaftliche Bedeutung der geplanten Projekte und Maßnahmen, deren künstlerische Qualität, Ästhetik und Aussagekraft, unter Berücksichtigung der speziellen Gegebenheiten und Strukturen im Stadtraum den Bezug zum Standort, die technische Realisierung sowie den Kosten- und Finanzierungsplan, einschließlich möglicher Folgekosten.

Die Fachkommission Kunst kann Programme im Bereich Kunst im öffentlichen Raum empfehlen, deren Umsetzung die Kulturverwaltung übernimmt und koordiniert. In diesem Zusammenhang schlägt die Fachkommission Kunst die inhaltlichen Kriterien und Förderschwerpunkte vor.

Sofern bei städtischen Maßnahmen zur Gestaltung von Freiflächen oder Hochbaumaßnahmen von den jeweiligen Organisationseinheiten und Bauträgern Beiträge zeitgenössischer Kunst vorgesehen sind, soll die Fachkommission Kunst in geeigneter Weise am Verfahren und der Auswahl des zu realisierenden künstlerischen Werkes beteilig werden. In diesen Fällen ist durch die Fachkommission Kunst die künstlerische Idee oder das künstlerische Konzept innerhalb der jeweiligen Maßnahme und im Kontext des Ortes zu bewerten.

Darüber hinaus berät die Fachkommission Kunst die Stadt Chemnitz bzw. den Stadtrat zu Schenkungsangeboten, Ankäufen, künstlerischen Wettbewerben und Ausschreibungsverfahren, der Besetzung von Jurys sowie dem dauerhaften Abbau oder der Versetzung von Kunstwerken.