Council of Europe

04/30/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/30/2024 10:17

Ukraine: Falsche Informationen über Abweichungen von der Europäischen Menschenrechtskonvention sind zu ignorieren

Im Jahr 2022 hat die Ukraine dem Europarat Abweichungen von mehreren Artikeln der Europäischen Menschenrechtskonvention gemeldet, die sich aus der russischen Aggression und dem anhaltenden Kriegszustand im Land ergeben. Die Ukraine informiert den Europarat regelmäßig über diese Abweichungen. Entgegen einiger Medienberichte, die auf falschen Informationen beruhen, wurde der Geltungsbereich der Ausnahmeregelungen ab dem 4. April 2024 erheblich eingeschränkt. Die Ukraine kündigte Anfang des Monats an, dass die Ausnahmeregelungen nicht mehr für die Artikel 4.3 (Zwangs- oder Pflichtarbeit), 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit), 13 (Recht auf wirksame Beschwerde), 14 (Diskriminierungsverbot) und 16 (Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen) der Konvention gelten würden.

europaratStraßburg30. April 2024