Bezirksregierung Düsseldorf

05/07/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/07/2024 05:07

Erörterung: Höchstspannungsleitung wird zwischen Voerde und Rheinberg unter den Rhein geführt

Bei diesem Vorhaben soll die seit 1926 betriebene 110-/220-kV-Freileitung Osterath - Wesel/Niederrhein dauerhaft als 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung größtenteils als Erdkabelpilot ausgebaut sowie je eine Kabelübergabestation in Voerde und Budberg errichtet werden. Der Genehmigungsabschnitt zwischen Voerde und Rheinberg besteht aus einem Freileitungsprovisorium und dem Erdkabelpiloten. Dieses Konstrukt soll letztendlich den dauerhaften Lückenschluss mit dem Genehmigungsabschnitt "Binnenland" darstellen.

Für die Planung des Erdkabelpiloten führt die Bezirksregierung Düsseldorf als Genehmigungsbehörde nun den Erörterungstermin durch. Die zweitägige Besprechung der Einwendungen und Stellungnahmen beginnt am 14. Mai 2024 um 10:00 Uhr in der Eventhalle Wesel, Am Schornacker 17, in 46485 Wesel. Der Einlass in den Saal erfolgt an beiden Tagen ab 09:00 Uhr.

Am 14. Mai werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert, am 15. Mai die privaten Einwendungen.

Der Termin ist nicht öffentlich.Teilnahmeberechtigt sind Vertreter der Amprion GmbH als Vorhabenträgerin, Vertreter der Städte Voerde und Rheinberg, Vertreter der übrigen Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Einwender und alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen. Teilnehmende müssen sich beim Einlass ausweisen.

Zum Verfahren
Sinn und Zweck des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren ist neben der nochmals umfassenden Information der Beteiligten über das Vorhaben die Klärung aller für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, sich mündlich zu äußern, ihre bereits schriftlich eingebrachten Einwendungen und Bedenken zu erläutern und mit dem Vorhabenträger unter Verhandlungsleitung der Bezirksregierung Düsseldorf zu diskutieren.

Die Ergebnisse des Termins werden in die weitere Entscheidungsfindung der Planfeststellungsbehörde einbezogen. Im Erörterungstermin selbst wird keine Entscheidung in der Sache getroffen.