European Parliament

16/09/2021 | Press release | Archived content

Polen: Angriffe auf die Medienfreiheit und das Unionsrecht müssen aufhören

  • Die 'Lex TVN' ist ein unmittelbarer Angriff auf den Medienpluralismus
  • Sorge über Übernahme der 'Polska Press Group' durch einen staatlich kontrollierten Mineralölkonzern
  • Parlament verurteilt sämtliche Versuche, den Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts durch innerstaatliche Rechtsvorschriften auszuhöhlen
  • Die Kommission muss proaktiv eine weitere Verschlechterung verhindern
Demonstranten in Polen verteidigen den Medienpluralismus gegen das Gesetz 'Lex TVN' © Janek Skarzynski / AFP

Die Abgeordneten verurteilen die jüngsten Versuche Polens, kritische Stimmen zu unterdrücken und den Vorrang des EU-Rechts auszuhöhlen.

In einer Entschließung, die am Donnerstag mit 502 Stimmen bei 149 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen angenommen wurde, verurteilt das Parlament die weitere Verschlechterung der Medienfreiheit und der Rechtsstaatlichkeit in Polen. Die Abstimmung fand einen Tag nach der Plenardebatte mit der Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová, EU-Kommissar Reynders und, im Namen der slowenischen Ratspräsidentschaft, Außenminister Anže Logar statt.


Medienfreiheit


Nachdem das Parlament bereits bei früheren Gelegenheiten seine Besorgnis über die Umgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in eine regierungsnahe Einrichtung zum Ausdruck gebracht hatte, kritisieren die Abgeordneten 'auf das Schärfste' den vom Sejm verabschiedeten Gesetzesentwurf 'Lex TVN'. Sie bezeichnen es als einen Versuch, 'diejenigen zum Schweigen zu bringen, die kritische Inhalte verbreiten' und als 'unmittelbaren Angriff auf den Medienpluralismus', der gegen Unions- und internationales Recht verstoße. Sie sind auch darüber besorgt, dass der staatlich kontrollierte Mineralölkonzern PKN Orlen die Polska Press Group übernommen hat, und zwar noch vor dem endgültigen Ergebnis der Beschwerde des polnischen Bürgerbeauftragten gegen die Wettbewerbsbehörde. Die Änderungen in den Redaktionen, die von den neuen Eigentümern bereits vorgenommen wurden, obwohl ein Rechtsmittel eingelegt wurde und noch anhängig ist, geben ebenfalls Anlass zu großer Sorge.


Das Parlament verurteilt erneut die Verleumdungskampagnen gegen Richter, Journalisten und Politiker, einschließlich des Einsatzes von SLAPP-Klagen (strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung), die von Regierungsstellen, Amtsträgern der Regierung, staatlichen Unternehmen oder Personen mit engen Verbindungen zur Regierungskoalition angestrengt wurden. Das Europäische Parlament arbeitet bereits an einem Bericht über dringend benötigte 'Anti-SLAPP'-Regeln, betonen die Abgeordneten und fordern die Kommission auf, den Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit umzusetzen und sicherzustellen, dass die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ordnungsgemäß umgesetzt wird.


Vorrang des EU-Rechts und Unabhängigkeit der Justiz


Obwohl die Abgeordneten die jüngsten Initiativen der Kommission zur Unabhängigkeit der polnischen Justiz begrüßen, hätte rascheres Handeln dazu beitragen können, deren fortgesetzte Aushöhlung zu verhindern. Sie sind zutiefst besorgt darüber, dass die staatlichen Stellen Polens 'unlängst vorsätzlich und systematisch gegen Urteile und Anordnungen des EuGH im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben', in Bezug auf die Zusammensetzung und Organisation des 'illegitimen Verfassungsgerichtshofs und der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts'.


Das Parlament bekräftigt außerdem die grundlegende Bedeutung des Vorrangs des Unionsrechts als Eckpfeiler des Unionsrechts. Dieser Vorrang wird von allen Mitgliedstaaten formell anerkannt. Dementsprechend fordert es den Ministerpräsidenten Polens und den Generalstaatsanwalt auf, ihre vor dem 'illegitimen Verfassungsgerichtshof' anhängigen Anträge zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit bestimmter Teile der EU-Verträge und von Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf ein faires Verfahren) zurückzuziehen.

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