Niedersächsische Staatskanzlei

04/16/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/16/2024 05:23

Landesregierung gibt Startschuss für Bundesratsinitiative zur Beschleunigung von Asylverfahren

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylgesetzes in den Bundesrat einzubringen. Ziel ist eine deutliche Beschleunigung von Asylverfahren durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln und der Übertragung von Verfahren auf den Einzelrichter.

Asylverfahren sollen zügig und rechtssicher durchgeführt werden können - gerade in Zeiten steigender Asylanträge. Die aktuellen, teilweise sehr langen Verfahrensdauern stellen nicht nur für die Gerichte, sondern vor allem auch für Schutzsuchende eine erhebliche Belastung dar. Gerade Letztere müssen schnelle Gewissheit über die Frage erhalten, ob sie ein dauerhaftes Bleiberecht haben oder Deutschland wieder verlassen müssen.

Das bestehende Prozessrecht im Asylverfahren befördert eine Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung, die zu Rechtsunsicherheiten, zusätzlichen Gerichtsverfahren und längeren Verfahrenslaufzeiten führt. In asylrechtlichen Hauptsacheverfahren besteht beispielsweise bislang nicht die Möglichkeit, die Berufung zuzulassen (vgl. § 78 Absatz 2 AsylG). Eine Anfechtung von Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte ist generell ausgeschlossen
(§ 80 AsylG). Diese beschränkten Rechtsmittelmöglichkeiten sollten ursprünglich der Verfahrensstraffung und -beschleunigung dienen. Mit dem deutlichen Anstieg der Asylklageverfahren - insbesondere ab dem Jahr 2017 - hat sich jedoch gezeigt, dass die Rechtsmittelbeschränkung das Gegenteil bewirkt. Denn die geltende Regelung macht es teilweise unmöglich, obergerichtliche Rechtsprechung herbeizuführen.

Über den niedersächsischen Entwurf sollen die Vorschriften des Asylgesetzes zur Berufungszulassung (§ 78) und zur Beschwerde (§ 80) neu gefasst werden, um künftig Leitentscheidungen zu ermöglichen, die Asylverfahren insgesamt einheitlicher, effektiver und schneller machen. In Hauptsacheverfahren sollen die Verwaltungsgerichte bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und bei Divergenz künftig die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zulassen können. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes soll den Verwaltungsgerichten die Möglichkeit der Zulassung der Beschwerde bei grundsätzlicher Bedeutung eingeräumt werden.

Darüber hinaus soll die Ergänzung des bisherigen § 78 Absatz 5 Satz 1 AsylG dem zuständigen Senat des Oberverwaltungsgerichts die Möglichkeit eröffnen, neben dem Berufungsverfahren (§ 79 Absatz 3 AsylG) auch das Berufungszulassungsverfahren einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung zu übertragen. Dies soll möglich sein in Fällen, in denen die Lage in dem Herkunfts- oder Zielstaat bereits durch eine Entscheidung des Senats geklärt ist, die Rechtssache sonst keine besonderen Schwierigkeiten aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat.


Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: "Mit dieser Bundesratsinitiative möchte die Niedersächsische Landesregierung wichtige Weichen für die Zukunft stellen. Wir wollen dazu beitragen, dass Asylverfahren schneller und effizienter werden, die Gerichte keine weitere Belastung erfahren und schutzsuchende Menschen in unserem Land rasch Gewissheit erhalten, ob sie bleiben dürfen oder nicht. In Zeiten steigender Asylanträge und wiederkehrender Migrationswellen können wir uns keine überlangen Verfahrenslaufzeiten leisten."

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium[email protected].