07/31/2021 | Press release | Distributed by Public on 07/31/2021 11:19
Die Verbesserung der epidemiologischen Lage in Deutschland und weiten Teilen Europas, die voranschreitenden Impfungen und die Einführung des Digital COVID-Certificates (DCC) zum 1. Juli2021 erleichtern Reisen. Zum 1. August ist außerdem die neue Einreiseverordnung in Kraft getreten. Daher wurden auch die Reisewarnungen ab dem 1. August angepasst.
Seit dem 1. August 2021 gilt grundsätzlich:
Bitte beachten: Ab Sonntag, den 01. August 2021, besteht bei der Einreise nach Deutschland grundsätzlich eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines -Nachweises. Personen ab zwölf Jahren müssen dann bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten ist immer ein Testnachweis vorzulegen; ein Genesenen- oder Impfnachweis ist in diesem Fall nicht ausreichend.
Auch gelten weiterhin eine Anmelde- und Quarantänepflicht bei der Einreise aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten. Weiter Informationen zu den Einreise-Regelungen finden Sie hier und auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Risikogebiete werden ab dem 1. August in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die aktuellen Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete finden Sie auf der Webseite des .