04/25/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/25/2024 05:39
Hamburg, 25.4. 2024 - Auf das Leid von Kühen bei der Erzeugung von Bärenmarke-Milch wollen Greenpeace-Aktive am Samstag vor Supermärkten in ganz Deutschland aufmerksam machen. Auf einem 3 mal 1,70 Meter großen Transparent steht "Bärenmarke lässt Kühe leiden". In 27 Städten, darunter Frankfurt, Hamburg und Köln protestieren die Aktivist:innen damit gegen die Verarbeitung von Milch in den Bärenmarke-Werken, die von Kühen stammt, die unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten werden. Die Veröffentlichung von Greenpeace-Recherchen im März zur Anbindehaltung (https://act.gp/49Fq1fK) sitzt Bärenmarke bislang noch aus. Kühe können sich in dieser Haltung kaum bewegen, sind verdreckt, weisen Hautschäden auf, kommen schlecht an Tränken und müssen teilweise sogar immer die Wand angucken.
Greenpeace wurden Bilder und Videos von 23 Milchlieferanten der Molkerei zugespielt, die Tiere in tierschutzwidriger Anbindehaltung zeigen. Tracking-Daten belegen, dass die Milch dieser Höfe an die zwei Bärenmarke-Werke in Mechernich (Nordrhein-Westfalen) und Hungen (Hessen) geliefert wird. Die Molkerei äußerte sich auch gegenüber Medien bisher nicht zu den Vorwürfen. Verbraucher:innen können am Samstag mit Greenpeace zusammen vor den Supermärkten aktiv werden: Mit einer Protestpostkarte können sie Bärenmarke auffordern, die tierschutzwidrige Anbindehaltung sofort zu beenden und die Kühe auf die Weide zu lassen. Außerdem können sie symbolisch eine Kuh von der Kette nehmen, die vor den Supermärkten hängt.
Für die Haltung von Kühen fehlt die gesetzliche Mindestanforderung
Greenpeace fordert von der Bärenmarke-Molkerei Hochwald, umgehend kenntlich zu machen, wie die Kühe gehalten werden, von denen die Milch stammt. Außerdem sollen sämtliche Produkte von Bärenmarke sofort auf Weidemilch umgestellt werden.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace zur Haltung von Milchkühen kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Anbindehaltung gegen die zentrale Norm des § 2 TierSchG verstößt und den Straftatbestand des § 17 TierSchG erfüllen kann. Sie gibt die Anforderungen an eine artgerechte Haltung vor. Bislang fehlen jedoch Mindestanforderungen, die die Haltung von Milchkühen gesetzlich regeln.