Ministry for Economic Cooperation and Development of the Federal Republic of Germany

04/16/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/16/2024 07:38

Stellungnahme des BMZBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

ErklärungStellungnahme des BMZ zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

15. April 2024 | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschluss veröffentlicht zur Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche Untersagung einer kritischen Äußerung über die Bundesregierung. Das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) war nicht Partei des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens. Die Beschwerde bezieht sich allerdings auf einen Beschluss des Berliner Kammergerichts, das auf Antrag des BMZ dem Journalisten untersagt hat, eine als unwahre Tatsachenbehauptung gewertete Aussage weiter zu verbreiten.

Dazu erklärt ein Sprecher des Bundesentwicklungsministeriums: "Kritik an der Bundesregierung gehört zur Demokratie. Selbstverständlich hält das Entwicklungsministerium auch schärfste und polemische Kritik aus. Es ging uns bei diesem Verfahren ausdrücklich nicht darum, uns vor Kritik zu schützen, sondern allein darum, dass die Fakten stimmen. Dies ist die Grundlage für eine ehrliche Debatte. Der Fakt ist unbestritten: Deutschland zahlt keine Gelder an das Regime der Taliban. Das Bundesverfassungsgericht kommt in seiner Würdigung zu einem anderen Ergebnis als wir, was die Trennlinie zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen angeht. Wir nehmen dieses Urteil mit Respekt zur Kenntnis und werden den Rechtsstreit in dieser Sache nicht weiter verfolgen."

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Das BMZ war der rechtlichen Auffassung, dass es sich bei der vom Journalisten Julian Reichelt verbreiteten Aussage "Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!)." um eine falsche Tatsachenbehauptung handelt, weil die Bundesregierung die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan mit der Übernahme der Macht durch die Taliban umgehend ausgesetzt hat, mithin keinerlei staatliche Mittel an das Taliban-Regime geflossen sind. Vielmehr erfolgt die Unterstützung der afghanischen Bevölkerung nunmehr ausschließlich regierungsfern über internationale Organisationen. In einem von Gewaltenteilung geprägten Rechtsstaat ist es die Aufgabe der Gerichte zu entscheiden, ob diese Rechtsauffassung im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Das Kammergericht Berlin hat die Rechtsauffassung des BMZ geteilt. Das Bundesverfassungsgericht ist zu einem anderen Ergebnis gekommen und wertet die getätigte Aussage als grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung.