Federal Ministry of the Interior of the Republic of Austria

05/02/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/02/2024 06:14

Karner: Verdoppelung der Cyberkriminalität im Fünf-Jahres-Vergleich

Innenminister Gerhard Karner präsentierte gemeinsam mit Bundeskriminalamt-Direktor Andreas Holzer und Cybercrime-Expertin Marlies Menhart am 2. Mai 2024 den Lagebericht Internetkriminalität 2023.

Durch die Digitalisierung hat sich das Internet zunehmend zum Tatort entwickelt. Das zeigt die Kriminalstatistik 2023: 65.864 Cybercrime-Fälle wurden 2023 zur Anzeige gebracht. Im Vergleich zu 2022 bedeutet das einen Anstieg von knapp zehn Prozent (2022: 60.195 Anzeigen). Seit 2019 hat sich die Internetkriminalität verdoppelt (2019: 28.440 Anzeigen). Die Aufklärungsquote lag 2023 bei 31,6 Prozent. Cybercrime kann jeden treffen: quer durch alle sozialen Schichten, ohne Unterschied des Alters oder der Ausbildung. Das Kriminalitätsfeld lässt sich in fünf Haupt-Deliktfelder zusammenfassen: Vom Betrugsdelikt über Hass, Gewalt und Mobbing im Netz, die Verbreitung von Desinformationen durch Fake-News oder Deep-Fakes, Netz-Attacken auf Behörden, Klein- und Mittelunternehmen sowie die Organisation von Straftaten. "Wenn wir sehen, dass sich die Kriminalität weiterentwickelt, wenn wir sehen, dass sich die Täter weiterentwickeln, dann benötigt auch die Polizei neue Mittel", sagte Innenminister Gerhard Karner. "Nur so kann die Polizei bereits im Vorfeld gegen Terror, Spionage und organisierter Kriminalität vorgehen. Wir wollen keine Massenüberwachung, wir brauchen zeitgemäße, moderne Ermittlungsmethoden", betonte Karner.

Gegenmaßnahmen: Von Prävention und Sensibilisierung zu Konsequenzen und Sanktionen

Um der Cyberkriminalität entschieden entgegentreten zu können, sind Gegenmaßnahmen notwendig. Dazu zählt eine moderne und schlagkräftige Organisation und Struktur der Polizei. Aus diesem Grund befindet sich derzeit die Kriminaldienstreform mitten in der Umsetzung: Sie setzt einen Schwerpunkt im Präventionsbereich sowie bei zielgerichteten Ermittlungen. Mit 1. Juni 2024 werden österreichweit rund 20 der künftig 38 Kriminalassistenzdienststellen eröffnet, in denen speziell ausgebildete Ermittler (Cyber-Cobra) und Präventions-Spezialisten den Menschen in den Regionen vor Ort mit Rat zur Seite stehen. Im nationalen und internationalen Bereich koordiniert das Cybercrime Competence Center (C4) die Cyberkriminalitätsermittlungen. "Wir haben im Jahr 2023 1.572 Terrabyte an Daten bearbeitet. Bei fast jedem Fall gibt es eine digitale Komponente. Wir sprechen hier von über 90 Prozent der Ermittlungsfälle in Österreich. Mit diesen Daten muss man schlussendlich auch umgehen können: Man muss sie analysieren, aufbereiten und entsprechend auswerten", erklärte Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamts.

Seit Jahren leisten Expertinnen und Experten aus dem Präventionsbereich im Bundeskriminalamt und in den Landeskriminalämtern Präventionsarbeit. Mit Programmen wie "UNDER18" wird gezielt auf junge Menschen zugegangen und veranschaulicht, wie schnell man Opfer oder Täter im Internet werden kann. Ebenso fixer Bestandteil der Sensibilisierung sind Kooperationen mit Schulen und anderen Organisationen:
• Cyber-Hak in Horn, Tamsweg und Wien
• Road Shows in Niederösterreich mit dem Haus der Digitalisierung
• GEMEINSAM.SICHER-Infoabende mit Gemeinden

Zudem ging die Begutachtungsphase des Netz-Informationssicherheitsgesetzes (NIS2) am 1. Mai 2024 zu Ende. Das Gesetz soll Organisationen bei Sicherheitsvorkehrungen unterstützen, damit sie besser gegen Cyberangriffe geschützt sind.

Zusätzlich zur Prävention sind bei schweren Gewaltdelikten klare Konsequenzen und Sanktionen für junge Menschen notwendig. "Das Handy ist ein sehr stark verwendetes Tatmittel. In einem Fall kursierten im Gruppenchat einer Wiener Mittelschule nationalsozialistische Bilder. Dass es sich hierbei um keinen Einzelfall handelt, sondern um die tägliche Realität an den Schulen, zeigt auch die Kriminalstatistik", stellte Cybercrime-Expertin Marlies Menhart fest. "Was nationalsozialistische Wiederbetätigung anbelangt, sind 34 Prozent der Angezeigten zwischen 14 und 18 Jahren alt. Neun Prozent der Angezeigten sind unter zehn Jahre alt. Kindern und Jugendlichen ist oft nicht bewusst, dass derartige Bilder sowie deren Weiterleitung strafbar sind", ergänzte Menhart. Neben der polizeilichen Regelbelehrung und den sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen ist die Senkung des Strafalters Teil eines Maßnahmenbündels.

Artikel Nr: 26852 vom Donnerstag, 2. Mai 2024, 13:57 Uhr
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