Bundesland Niedersachsen

06/30/2022 | Press release | Distributed by Public on 06/30/2022 01:23

Vorwurf der Bestechlichkeit eines Jobcenter-Mitarbeiters: Strafverhandlung am Amtsgericht Osnabrück am 07.07.2022

Das Amtsgericht Osnabrück verhandelt am Donnerstag, den 07.07.2022, in einer Strafsache gegen einen heute 44 Jahre alten Angeklagten aus Osnabrück, dem in sieben Fällen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Untreue vorgeworfen wird.

So soll der Angeklagte als Leistungssachbearbeiter eines Jobcenters im Dezember 2020 veranlasst haben, dass einem Leistungsempfänger nach dem SGB II im Januar und Februar 2021 jeweils nur verminderte Leistungen ausbezahlt wurden. Als der Leistungsempfänger sich daraufhin an den Angeklagten gewandt habe, soll dieser ihm vorgeschlagen haben, dass er die Leistungen wieder vollständig ausgezahlt bekomme, wenn die Differenz mit dem Angeklagten geteilt würde, womit der betroffene Leistungsbezieher einverstanden gewesen sein soll. Der Angeklagte soll daraufhin 380,00 € erhalten haben. Ferner soll der Angeklagte im März 2021 eine höhere Kostenerstattung an den Leistungsempfänger ausgezahlt haben, als dieser beantragt hat. In der Folge soll er hiervon 140,00 € bei einem Treffen erhalten haben. Im April 2021 soll er wiederum eine unberechtigte Zuvielzahlung an den Leistungsempfänger veranlasst und sich hiervon 200,00 € übergeben lassen haben. In ähnlicher Weise soll der Angeklagte mit einer weiteren Leistungsempfängerin in vier Fällen "Deals" vereinbart haben, wonach diese ihm nach erfolgten Zuvielzahlungen jeweils in etwa die Hälfte, insgesamt mindestens 2.200,00 € zukommen lassen haben soll. Daneben soll der Angeklagte im Zeitraum Anfang 2018 bis April 2019 aus einer Barkasse einer Ratsfraktion 200,00 € entwendet haben.

Der Prozess findet am 07.07.2022 um 10:45 Uhr in Saal 7 des Amtsgerichts (Saalzentrum) statt. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten vier Zeugen geladen.