VBW - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

04/24/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/24/2024 06:27

vbw erteilt Tariftreuegesetz weiterhin klare Absage / Brossardt: „Bürokratisch und ordnungspolitisch problematisch“

Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erteilt dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigten Tariftreuegesetz weiterhin eine klareAbsage. Demnach müssten sich Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag des Bundes annehmen wollen, zur Einhaltung der Tarifregeln verpflichten. "Hierfür besteht absolut keine Notwendigkeit. Der administrativeAufwand würde für die Unternehmen auf ein nicht mehr vertretbares Maß ansteigen. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Unternehmen aus dem Wettbewerb auszuschließen, die im Rahmen der bestehenden deutschen Gesetze tätig sind", erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw verweist auf die weiterhin gültige negativeKoalitionsfreiheit, also die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, keinemTarifvertrag beizutreten und keinenTarifvertrag anzuwenden. "Dies muss auch für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gelten. Jede gesetzliche Regulierung von Arbeits- und Vergabebedingungen durch das Tariftreuegesetz kommt einem Angriff auf die Tarifautonomie gleich", erklärt Brossardt und ergänzt: "Es ist ein pauschales Vorurteil, dass Unternehmen ohne Tarifbindung schlechte Arbeitsbedingungen bieten. Ein Tariftreuegesetz ist daher überflüssig."

"Eine Ausweitung der Tarifbindung wird durch Tariftreueregelungen gar nicht erreicht. Sie erhöhen lediglich den Tarifzwang. Das ist kontraproduktiv", so Brossardt. Vielmehr wirbt die vbw für eine Steigerung der Attraktivität der Flächentarifverträge durch moderne Öffnungs- und Differenzierungsregelungen. "Eine Erhöhung der Tarifbindung gelingt nur mit Modernisierung und zukunftsgerichteten Konzepten, nicht hingegen mit Zwang und staatlichenVorgaben", findet Brossardt.

Für die vbw ist auch ausgeschlossen, dass Gewerkschaften zusätzliche, verpflichtende digitaleZugangsrechte auf Beschäftigte und Betriebe bekommen. "Die im Betriebsverfassungsgesetz bestehenden Zugangsrechte sind völlig ausreichend. Es gibt daher keine Notwendigkeit für weitere Regelungen. Ein digitales Zugangsrecht kann allenfalls an eine vorhandene digitale betriebliche Infrastruktur anknüpfen. Insbesondere müssen digitaleStreikaufrufe während einer Tarifrunde auf diesem Weg ausgeschlossen sein", fordert Brossardt. Darüber hinaus muss der Datenschutz und die IT-Sicherheit gewährleistet sein.