Regierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

04/24/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/24/2024 05:47

Innenminister Pegel: „Bund muss bei Rückführungsabkommen endlich liefern“

Nr.80/2024|24.04.2024|IM|Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

In der Aktuellen Stunde des Landtags wurde heute die Ausländerkriminalität thematisiert. "Mir ist jeder Straftäter und jeder Tatverdächtige einer zu viel, ganz unabhängig davon, welchen Pass dieser besitzt. Insgesamt lässt sich für unser Land Mecklenburg-Vorpommern festhalten, dass wir im Vergleich zu 2022 im Jahr 2023 einen Anstieg der Fälle von 4,7 Prozent zu verzeichnen haben. Hiermit liegen wir deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Zahl der nicht-deutschen Tatverdächtigen steigt bundesweit auf über 34 Prozent. Auch hier liegen wir in MV im Vergleich mit rund 18 Prozent mehr als deutlich unter dem Durchschnitt. Unter diese Zahlen fallen - so viel muss gesagt sein - alle Nicht-Deutschen, also beispielsweise auch die aus der Europäischen Union", führt Minister Pegel aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik aus. "Es muss aber auch klar sein: Wer schwere Straftaten begeht oder sich als Dauerkunde der Justiz erweist, muss Deutschland verlassen", so Pegel.

Die Bundesregierung habe durch Gesetzesänderungen und Rückführungsabkommen Weichen gestellt, um mehr und vor allem schnellere Abschiebungen vornehmen zu können. "Ich bin dankbar für diese Schritte, weil auch wir in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Angelegenheit auf den Bund angewiesen sind. Zur Wahrheit gehört hier aber, dass der Bund insbesondere mit Blick auf die Rückführungsabkommen mit den Ländern, wo wir ein erhöhtes Aufkommen an Fällen haben, endlich liefern muss, um beispielsweise schneller Passersatzpapiere für Rückzuführende beschaffen zu können", fordert Innenminister Pegel.

Bis zum 24. April 2024 sind im Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) als Landesausländerbehörde für 409 Personen solche Passersatzbeschaffungen von den kommunalen Ausländerbehörden sowie aus der Zuständigkeit des LAiV zu Passersatzbeschaffungsmaßnahmen angemeldet worden bzw. in der Bearbeitung. Die Ausstellung eines Ausweisersatzes kommt in Betracht, wenn der Ausländer einen Pass oder Passersatz weder besitzt noch in zumutbarer Weise erlangen kann. Die Beschaffung von Passersatzpapieren erfolgt zentralisiert durch das Rückkehrmanagement im Amt für Migration und Flüchtlinge. Verhandlungen um Kooperation mit den Herkunftsländern stellen einen entscheidenden Faktor dar, um effiziente Verfahren zur Identifizierung der ausreisepflichtigen Personen zu etablieren und die Ausstellung von Reisepapieren zu beschleunigen.

Rückführungen bzw. Abschiebungen sind rechtlich durch die Landkreise und kreisfreien Städte um- sowie durchzusetzen. "Mit den neuen rechtlichen Möglichkeiten, die der Bund geschaffen hat, können Asylbewerber, die sich beispielsweise mehrfach einer Abschiebung widersetzt oder entzogen haben, leichter und länger in Abschiebehaft genommen werden", ergänzt Pegel.

Des Weiteren wurde durch die Gesetzesänderung auf Bundesebene bei den Zeiträumen der Ankündigung im Vorlauf von Abschiebungen oder der Tageszeit von Rückführungen beispielsweise in der späten Nacht mehr Spielraum geschaffen. "Diese Regelungen werden jetzt Stück für Stück ihre Wirkung entfalten und von den Mitarbeitenden in den Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte nach und nach umgesetzt. In diesem Zuge sei auch gesagt, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Ausländerbehörden in den vergangenen Jahren durch den vermehrten Zuzug keinen einfachen Job haben. Deshalb an dieser Stelle auch mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden für Ihre gute Arbeit", so Christian Pegel.