Stadt Trier

07/29/2021 | Press release | Distributed by Public on 07/29/2021 03:12

Hochwasser in Ehrang: Soforthilfe für Unternehmen

(bau) Die Landesregierung stellt für die von der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli betroffenen Unternehmen Soforthilfen zur Verfügung, um die Räumung und Reinigung zu unterstützen. Die Höhe der Soforthilfe beträgt pauschal 5.000 Euro je Unternehmen. Die 'Soforthilfe Unternehmen' wird ohne umfangreiche Prüfung gewährt. Es genügt der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragsteller ein Schaden von mindestens 5.000 Euro an dieser Betriebsstätte entstanden ist.Die Betriebs- bzw. Produktionsstätte muss räumlich getrennt von Wohnbereichen sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.Für Unternehmen mit Sitz in Trier ist die Wirtschaftsförderung Trier zuständig. Sie bearbeitet die Anträge und zahlt die Gelder aus. Den Antrag auf die Soforthilfe stellt sie auf ihren Webseiten unter www.trier.de/wirtschaftsfoerderung zum Download zur Verfügung.Die vom Hochwasser betroffenen Trierer Unternehmen können den ausgefüllten Antrag vorab per E-Mail an [email protected] senden. In jedem Fall muss das unterschriebene Original auch per Post bei der Wirtschaftsförderung eingehen:Stadtverwaltung TrierWirtschaftsförderungSimeonstraße 5554290 TrierDie Wirtschaftsförderung hat für betroffene Unternehmen eine telefonische Hotline unter 0651/718-1839 eingerichtet und ist auch über die E-Mail-Adresse [email protected] erreichbar.