German Federal Government

05/03/2024 | Press release | Archived content

Regierungspressekonferenz vom 3. Mai 2024

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Büchner
  • Müller (BMVg)
  • Haufe (BMWK)
  • Wagner (AA)
  • Totz (BMWSB)
  • Kall (BMI)
  • Alexandrin (BMDV)
  • Dr. Kalwey (BMF)
  • Dr. Hosemann (BMJ)

(Vorsitzender Lange eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Büchner

Ich beginne mit den öffentlichen Terminen des Bundeskanzlers in der kommenden Woche.

Am Montag, dem 6. Mai, wird Bundeskanzler Scholz nach Litauen und Lettland reisen.

In Litauen wird der Bundeskanzler zunächst gegen 10.15 Uhr ein Gespräch mit Präsident Gitanas Nausėda auf dem Truppenübungsplatz Pabradė führen. Gefolgt wird dieses von einem Pressestatement.

Zu den Gesprächsthemen wird, ohne die Inhalte des Gesprächs vorwegnehmen zu wollen, sicherlich die deutsche Brigade in Litauen gehören. Die weitere Unterstützung der Ukraine gegen die russische Aggression und die bilateralen Beziehungen werden ebenso eine Rolle spielen.

Anschließend erfolgt der eigentliche Truppenbesuch bei der 10. Panzerdivision, die zur Übung GRAND QUADRIGA in Litauen ist. Diese Übung ist der deutsche Beitrag zur NATO-Großübung Steadfast Defender. Vor Ort wird der Bundeskanzler Gespräche mit Soldatinnen und Soldaten führen.

In Riga steht danach zunächst ein Gespräch mit Lettlands Ministerpräsidentin Evika Siliņa an, wobei auch hier Fragen der bilateralen Zusammenarbeit sowie der Europa-, Außen- und Sicherheitspolitik im Fokus stehen.

Es folgt ein Treffen mit den Regierungschefinnen aller drei baltischen Staaten. Hieran nehmen Estlands Ministerpräsidentin Kaja Kallas, Litauens Ministerpräsidentin Ingrida Šimonytė und Lettlands Ministerpräsidentin Evika Siliņa teil. Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine werden ebenso auf der Agenda stehen wie die aktuellen energie- und europapolitischen Themen.

Im Anschluss ist für 17.45 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz geplant.

Am Dienstag, dem 7. Mai, ist der Bundeskanzler von 11 bis 12 Uhr zu Gast beim Global Solutions Summit in der European School of Management and Technology in Berlin. Dort diskutieren Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie Think Tanks globale Fragen und insbesondere auch Empfehlungen an die G20 und G7. Der Global Solutions Summit findet im Vorfeld des G7-Gipfels der Staats- und Regierungschefs statt. Dieser ist für Mitte Juni - vom 13. bis 15. Juni - unter italienischer Präsidentschaft in Apulien angesetzt. Bei dem Treffen in Berlin wird der Kanzler eine Rede halten und sich mit "Young Global Changers", also mit Finalisten des Nachwuchsprogramms des Global Solutions Summits, austauschen. Die Rede ist presseöffentlich und wird per Livestream übertragen.

Am Nachmittag wird der Bundeskanzler um 16.30 Uhr den Vorsitzenden des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina, Denis Bećirović, im Bundeskanzleramt empfangen. In einem Gespräch werden sich beide über bilaterale Themen, aber auch über internationale und europapolitische Themen, insbesondere die EU-Perspektive von Bosnien und Herzegowina austauschen.

Danach ist für 17.25 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz geplant.

Am Mittwoch, dem 8. Mai, tagt um 11 Uhr das Kabinett unter Leitung des Bundeskanzlers.

Am Nachmittag wird der Bundeskanzler dann den Präsidenten der Republik Finnland, Alexander Stubb, im Bundeskanzleramt empfangen. Finnland ist seit letztem Sommer Verbündeter in der NATO. Bei dem Gespräch dürfte es neben bilateralen und europapolitischen Fragen insbesondere um die euro-atlantische Sicherheit, also um die die Zusammenarbeit in der NATO und um die Vorbereitung auf den NATO-Gipfel in Washington vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, gehen.

Nach der Ankunft um 16.30 Uhr sind Pressestatements geplant.

Nach Christi Himmelfahrt ist der Bundeskanzler dann am Samstag, dem 11. Mai, zu Gast beim Redaktionsnetzwerk Deutschland und der "Märkischen Allgemeinen Zeitung". Im Rahmen der Reihe RND vor Ort beantwortet er in Potsdam Fragen von Chefredakteurin Eva Quadbeck und Chefredakteur Henry Lohmar sowie der Leserinnen und Leser. Die Veranstaltung beginnt um 17 Uhr in der Biosphäre Potsdam und wird live gestreamt.

Soweit zu den Terminen des Kanzlers für die kommende Woche.

Frage

Eine Nachfrage an Herrn Büchner zu der Reise nach Litauen: Können Sie sagen, ob dort zum Beispiel auch das Thema Jamming, also die mutmaßlich russische Störung von GPS-Signalen, das in den letzten Tagen in den baltischen Staaten für Unruhe gesorgt hat, eine Rolle spielen wird?

SRS Büchner

Ich gehe davon aus, dass bei den bilateralen Gesprächen mit den drei Staats- bzw. Regierungschefinnen alle sicherheitsrelevanten Themen eine Rolle spielen werden. Aber ich kann jetzt Details nicht vorgreifen.

Zusatzfrage

Eine Nachfrage an Herrn Müller zur Brigade, die für Litauen vorgesehen ist: Können Sie uns den aktuellen Stand nennen? Wie viele Freiwillige haben Sie schon gefunden? Und stimmt die Summe von 11 Milliarden Euro, die in Medienberichten als Kosten für die Aufstellung dieser Brigade genannt wurde?

Müller (BMVg)

Ich beginne mit den Freiwilligen. Wie Sie wissen, ist das Vorkommando der Brigade seit Anfang April in Litauen. Für die 21 oder 22 Dienstposten hatten wir eine mehr als dreistellige Bewerberzahl zu verzeichnen. Auch für den Aufstellungsstab mit ca. 150 Dienstposten, der noch in diesem Jahr, Anfang des vierten Quartals, folgen wird, liegt die Zahl der Freiwilligen bei mehr als 1000, also im vierstelligen Bereich.

Für den Prozess der konkreten Stationierung, also für die Zeit der Jahre 2025 und folgende, wenn der Truppenaufwuchs dann wirklich losgeht, sind wir gerade in Gesprächen, in der Freiwilligenanfrage. Hierzu kann ich Ihnen noch keine Zahlen nennen.

Zu den Kosten kann ich Ihnen sagen, dass jetzt eine erste Abschätzung des Finanzbedarfs vorliegt. Hierbei unterteilen wir in einmalige Investitionsausgaben und in jährliche Betriebskosten.

Bei den Investitionsausgaben, also den Rüstungsinvestitionen, rechnen wir mit circa sechs bis neun Milliarden Euro. Ein Großteil davon wird für Großwaffensysteme benötigt werden. Bei den jährlichen Betriebskosten, die ab 2027, also sobald die Brigade voll aufgestellt ist, anfallen werden, gehen wir von ca. 800 Millionen Euro aus.

Warum gibt es noch Unschärfen? - Die Rahmenbedingungen - zum Beispiel welche Auslandszuschläge, welche Reisebeihilfen anfallen werden - sind noch nicht final bekannt. Absprachen mit der litauischen Seite, was die Infrastrukturnutzung angeht, finden gerade noch statt. Hierbei bestehen also noch Unschärfen, und wir können erst präzisieren, wenn wir die finalen Rahmenbedingungen kennen.

Mir ist noch wichtig zu betonen, dass diese von mir jetzt genannten Kosten, sowohl die einmaligen Ausgaben als auch die Betriebskosten, ohnehin angefallen wären, weil wir der NATO ab dem Jahr 2032 die sogenannte 9. Brigade als NATO-Verpflichtung angezeigt haben. Diese haben wir jetzt aufgrund der Stationierung der Kampftruppenbrigade nach Litauen auf 2027 vorgezogen. Sie wird der NATO ebenfalls angezeigt. Also fallen diese Investitionen und auch die Betriebskosten ohnehin an, vielleicht mit dem Unterschied, dass wir im Bereich der Auslandsbesoldung und Reisebeihilfen nicht den gleichen Anteil haben werden.

Frage

Herr Büchner, es gab Spekulationen, dass der Bundeskanzler am Montagabend in Paris mit dem Staatspräsidenten Emmanuel Macron zusammentreffen könnte, der wiederum den chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping empfängt. Nun haben Sie einen solchen Termin nicht angekündigt. Heißt das, dass ein solches Treffen nicht stattfindet?

SRS Büchner

Darauf haben Sie völlig zu Recht geschlossen. Die Frage, ob es ein solches Treffen geben kann, stellte sich nicht. Sie sehen ja, es gab eine andere Terminplanung.

Zusatzfrage

Ist Ihnen bekannt, ob es eine entsprechende Einladung von Präsident Macron gegeben hat?

SRS Büchner

Nein, dazu ist mir nichts bekannt. Aber, wie gesagt, stellte sich die Frage nicht, weil die Terminplanung des Bundeskanzlers ja langfristig feststand.

Frage

Herr Scholz war kürzlich in China. Hat er denn Herrn Xi auch nach Deutschland eingeladen?

SRS Büchner

Dazu ist mir, ehrlich gesagt, nichts bekannt, aber ich gehe davon aus, dass man ständig in einem Austausch darüber ist, sich auch weiterhin gegenseitig zu sehen. Falls es dazu noch etwas zu sagen gäbe, müsste ich es Ihnen nachreichen.

Zusatzfrage

Wie blicken Sie denn grundsätzlich auf den Besuch Xis in Paris, und wie eng war die Abstimmung im Vorfeld?

SRS Büchner

Die Abstimmung zwischen Deutschland und Frankreich im Vorfeld meinen Sie?

Zusatz

Genau.

SRS Büchner

Die ist immer sehr eng. Es gab ja auch eine enge Abstimmung vor dem Besuch des Bundeskanzlers in Peking. Es gab eine längere Videokonferenz, ein ausführliches Gespräch, zwischen dem Bundeskanzler und dem französischen Staatspräsidenten. Dies ist gute Übung, und das setzen wir auch so fort. Das gilt für die deutsch-französische Zusammenarbeit insgesamt und auf diesem Gebiet besonders.

Frage

Der chinesische Präsident besucht nicht nur Frankreich, sondern auch Ungarn und Serbien, die im Westen beide als Wackelkandidaten oder als U-Boote Russlands beziehungsweise Chinas gesehen werden. Wie steht der Bundeskanzler dazu, dass Herr Xi diese beiden Länder besucht?

SRS Büchner

Dazu gebe ich keinen Kommentar ab, würde mir aber auch nicht Ihre Bewertung der europäischen Partnerländer zu eigen machen.

Zusatzfrage

Welche Bewertung Ungarns und welche Serbiens würden Sie sich stattdessen zu eigen machen?

SRS Büchner

Ich bewerte das gar nicht.

Frage

Herr Büchner, wir bleiben bei Herrn Xi. Bei dessen Treffen mit Macron wird auch das Thema E-Autos aus China auf dem europäischen Markt eine Rolle spielen. Schon vor der Reise des Kanzlers nach China hat es Differenzen zwischen Frankreich und Deutschland gegeben, weil die Franzosen offener dafür waren, dass sich die EU-Kommission dieses Thema anschaut und dann möglicherweise auch Sanktionen vorbereitet. Die Bundesregierung war zurückhaltend. Ich hätte gern gewusst, was die jetzige Position der Bundesregierung ist. Befürworten Sie, dass die EU-Kommission sich diesen Fall eines möglichen Dumpings von E-Autos anschaut?

SRS Büchner

Die Position des Bundeskanzlers und der Bundesregierung ist unverändert. Sie wissen, der Bundeskanzler hat auf seiner Reise die Wichtigkeit eines "level playing fields", also fairer Wettbewerbsbedingungen, deutlich angesprochen. Er hat auch klar gesagt, dass über die Frage von Überkapazitäten und über Subventionswettbewerbe gesprochen werden muss. Das sind zentrale Themen, weil es überall in der Welt Fragen im Hinblick auf Subventionen gibt und, gerade wenn es um erneuerbare Energien, um fortschrittliche Technologien wie Elektromobilität geht, viele Staaten subventionieren. Daher ist es wichtig, dass wir gemeinsame Prozesse und Standards etablieren.

Der Kanzler hat in Peking klargestellt, dass dies ein notwendiger Fortschritt ist, den wir erreichen müssen, und er hat vorgeschlagen, dies weiter unter dem Dach der Welthandelsorganisation WTO zu tun. Bei ihr müssen eigentlich alle Subventionen angemeldet werden und könnten dann auch in diesem Prozess abgeglichen und verhandelt werden.

Zu Strafzöllen der EU hat der Bundeskanzler in Peking nochmals betont, dass aus seiner Sicht das ideale Wettbewerbsmodell des globalen Handels darin besteht, dass alle miteinander im Wettbewerb stehen, ohne unfairen Praktiken in den verschiedenen Ländern begegnen zu müssen.

Die Untersuchung der EU-Kommission zu chinesischen Subventionen für Elektroautos ist ja auch noch nicht abgeschlossen. Wir erwarten von der Europäischen Kommission, dass sie eine gründliche Abwägung vornimmt und einen sorgfältigen Prüfmaßstab anlegt.

Zusatzfrage

Darf ich nachfragen und die Frage an das Wirtschaftsministerium richten, ob Herr Habeck dafür wäre, dass die EU-Kommission härter gegen chinesische E-Auto-Anbieter vorgeht?

Haufe (BMWK)

Herr Büchner hat gerade dargelegt, dass wir die Entscheidung der Kommission abwarten. Ich kann jetzt nichts vorwegnehmen.

Frage

Herr Wagner, ich kenne noch nicht die deutsche Position zu dem französisch-chinesischen Abkommen, das es der chinesischen Marine erlaubt, jederzeit in die Häfen der französischen Pazifikinseln einzulaufen. Wie ist Ihre Haltung dazu? - Macron hatte das mit Xi vor einiger Zeit vereinbart.

Wagner (AA)

Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten und müsste es eventuell nachreichen. Das tue ich gern, wenn wir etwas dazu zu sagen haben.

Totz (BMWSB)

Vom 6. bis zum 10. Mai besucht die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Clara Geywitz, Kanada und die Vereinigten Staaten, um sich mit Ansprechpartnern in den Ministerien vor Ort über Politik und Wirtschaft auszutauschen und verschiedene Projekte anzusehen.

Die Reise startet in Kanada. In Montreal wird sich die Ministerin das Projekt Complexe Dompark ansehen. Dort wurde ein Industriegebiet in ein gemischtes Stadtquartier umgewandelt. Es geht dabei um die Themen nachhaltiges Bauen, öffentliche Infrastruktur und Quartiersmanagement. Zudem wird sie sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Bau-, Wohn- und Immobilienbranche über nachhaltiges Bauen und bezahlbaren Wohnraum austauschen.

Sie wird das Projekt On Our Own besichtigen. Das ist eine NGO-basierte Vermittlung von bezahlbarem Wohnraum für sozial benachteiligte Familien. Im Gespräch soll es unter anderem um die Zusammenarbeit der NGO mit staatlichen Stellen und die Kombination von bezahlbarem Wohnraum und sozialen Dienstleistungen gehen.

Des Weiteren steht in Kanada ein Gespräch mit Sean Fraser, dem Minister für Infrastruktur und kommunale Angelegenheiten, an. Kanada übernimmt ab 2025 die G7-Präsidentschaft.

In den USA stehen zunächst Termine in Washington an. Hier trifft sich die Ministerin mit Adrianne Todman, der stellvertretenden Ministerin für Wohnungsbau und Stadtentwicklung in der Biden-Administrationen, um über die Themen Stadtentwicklung, Obdachlosigkeit, Wohnraumversorgung und modulares Bauen zu sprechen. Darüber hinaus wird sie eine Seniorenwohnanlage in Holzbaumodulweise besichtigen.

Weiterhin kommt es zu einem Austausch mit dem US Interagency Council on Homelessness und Kongressabgeordneten, um über die Herausforderungen bei der Beendigung der Obdachlosigkeit zu sprechen und in einen Erfahrungsaustausch zu gehen.

Zum Abschluss der Reise gibt es in Miami verschiedene Vor-Ort-Besichtigungen von Projekten zu klimaresilienten Städten, zum Schutz vor Naturkatastrophen und auch zum Thema sozialer Wohnungsbau. Miami ist aufgrund des massiven Zuzugs seit der Pandemie wie keine andere Großstadt in den USA von Wohnungsnot betroffen und steuert mit großen Sozialbauprojekten entgegen. Dabei ist die Flut- und Hurrikanresilienz Teil der Planungsvorgaben.

Zudem besichtigt die Ministerin einen Hurrikansimulator der Universität Miami. Dieses weltweit einzigartige Labor kann Hurrikan-Winde und Wellen der Kategorie fünf simulieren, um unter anderem Baumaterialien zu testen.

SRS Büchner

Ich komme zum russischen Cyberangriff auf die SPD. Die Bundesregierung verurteilt, unterstützt von der Europäischen Union, der NATO und internationalen Partnern, die Kampagne des staatlich gesteuerten russischen Cyberakteurs APT28, die dieser in Deutschland gegen den Parteivorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands gerichtet hat, auf das Schärfste. Das nationale Attribuierungsverfahren der Bundesregierung zu dieser Kampagne hat ergeben, dass der Cyberakteur APT28 über einen längeren Zeitraum eine damals nicht bekannte kritische Sicherheitslücke in Microsoft Outlook ausnutzte und auf diese Weise mehrere E-Mail-Konten kompromittierte. Der Akteur APT28 kann auf Grundlage belastbarer Informationen unserer Nachrichtendienste der Russischen Föderation und konkret dem russischen Militärgeheimdienst GRU zugeordnet werden. Die Kampagne des Akteurs richtete sich darüber hinaus auch gegen Regierungsstellen und Unternehmen aus den Bereichen Logistik, Rüstung, Luft- und Raumfahrt, IT-Dienstleistungen sowie Stiftungen und Verbände. Sie war gegen Ziele in Deutschland und in anderen europäischen Staaten sowie gegen Ziele in der Ukraine gerichtet. APT28 ist auch verantwortlich für den Cyberangriff auf den Deutschen Bundestag im Jahr 2015.

Derart unverantwortliches Verhalten im Cyberraum steht im Widerspruch zu internationalen Normen und verdient insbesondere in einem Jahr, in dem in vielen Staaten Wahlen stattfinden, besondere Aufmerksamkeit. Cyberangriffe gegen politische Parteien, staatliche Institutionen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur sind eine Bedrohung für unsere Demokratie, unsere nationale Sicherheit und unsere freiheitliche Gesellschaft. Die Bundesregierung verurteilt die wiederholten und inakzeptablen Cyberangriffe durch staatlich gesteuerte russische Akteure auf das Schärfste und fordert Russland erneut auf, derartige Handlungen zu unterlassen. Deutschland ist entschlossen, gemeinsam mit seinen europäischen und internationalen Partnern solchen Cyberangriffen entgegenzutreten.

Frage

Frage an das Auswärtige Amt. "Verurteilt auf das Schärfste", klingt nach diplomatischen Konsequenzen. Können Sie dazu schon etwas sagen?

Wagner (AA)

Sehr gern. Ich kann nur noch einmal unterstreichen, was Herr Büchner gerade für die Bundesregierung gesagt hat. Dieser Vorfall zeigt noch einmal, dass die russische Bedrohung von Sicherheit und Frieden in Europa real ist, dass sie enorm ist und dass sie sich nicht nur gegen die Ukraine, sondern eben auch gegen EU- und NATO-Staaten wie Deutschland richtet.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir für heute, 12 Uhr, also in wenigen Minuten, den amtierenden Geschäftsträger der Russischen Botschaft ins Auswärtige Amt einbestellt haben, um ihm diese Haltung der Bundesregierung noch einmal deutlich darzulegen.

Wir und unsere Partner - das klang in dem, was Herr Büchner sagte, schon an - werden diese Cyberangriffe nicht dulden und werden das gesamte Spektrum an Maßnahmen nutzen, um Russlands aggressives Verhalten im Cyberspace zu verhindern, abzuschrecken und zu reagieren. Das sind diplomatische Maßnahmen. Auf EU-Ebene gibt es eine "cyber diplomacy toolbox", die zum Beispiel auch Sanktionen umfasst. Diese Maßnahmen schauen wir uns an, prüfen und werden zu gegebener Zeit darüber informieren.

Ich kann Ihnen auch noch mitteilen - das haben Sie wahrscheinlich sogar schon recherchiert -, dass diese Gruppe seit dem letzten Cyberangriff auf den Bundestag auch auf EU-Ebene schon sanktioniert worden ist.

Zusatzfrage

Ist die Einbestellung des Botschafters die höchste derzeit absehbare Eskalationsstufe?

Wagner (AA)

Ich würde bei einer Einbestellungen nicht von Eskalation sprechen. Vielmehr ist die Einbestellung des amtierenden Geschäftsträgers ein deutliches diplomatisches Signal, um der Regierung Russlands, um Moskau klarzumachen, dass wir dieses Vorgehen nicht akzeptieren, deutlich verurteilen und uns auch Konsequenzen vorbehalten.

Kall (BMI)

Ich möchte aus der Sicherheitsperspektive ergänzen, weil unsere Sicherheitsbehörden diese Kampagne von Cyberangriffen in dem Attribuierungsverfahren, das unter Federführung des Auswärtigen Amts stattfindet, ganz maßgeblich aufgeklärt haben. Insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz hat gemeinsam mit seinen internationalen Partnern diese Attribution vorgenommen, die nach unserer Erkenntnislage eindeutig darauf schließen lässt, dass APT28 als dem russischen Militärnachrichtendienst GRU angehörige Angriffsgruppierung hinter diesen Angriffen steckt. Diese richteten sich - das hat Herr Büchner gesagt - in Deutschland gegen die SPD-Parteizentrale, aber auch gegen deutsche Unternehmen. Die Branchen hat Herr Büchner aufgezählt. Ein verbindendes Element sind sicherlich Zusammenhänge mit der deutschen Unterstützung für die Ukraine. Im Ausland haben diese Angriffe auch staatliche Institutionen und auch kritische Infrastrukturen betroffen.

Die Bundesinnenministerin wird sich jetzt gleich, um 12 Uhr, in Prag gemeinsam mit dem tschechischen Innenminister Vít Rakušan dazu äußern, weil das ein gemeinsamer Ermittlungserfolg unserer Sicherheitsbehörden ist und auch Tschechien im Fokus steht. Dazu will ich auf die Statements in Prag verweisen.

Wir werten das als ganz erheblichen, schwerwiegenden Angriff auf demokratische Institutionen, auf die Demokratie in Europa. Wir haben besonders den Schutz der Europawahl, die in wenigen Wochen stattfindet, im Blick.

Die russische Operation, die in diesen Tagen stattfindet, ist nicht die erste. Ich will an die möglichen Sabotageaktionen, die rechtzeitig verhindert werden konnten und die auf die deutsche Unterstützung für die Ukraine abzielten, an das diesbezügliche Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts sowie an die Ermittlungen, die das Bundeskriminalamt in dessen Auftrag führt, ebenso erinnern wie an das Lügen- und Desinformationsportal Voice of Europe, das unsere Sicherheitsbehörden auch in Zusammenarbeit unter anderem mit Tschechien aufdecken konnten, wobei sie gezeigt haben, wie weit die Arme des russischen Apparats reichen.

Auch will ich sagen, wie die Sicherheitsbehörden APT28 einschätzen. Sie schätzen sie als eine der weltweit gefährlichsten und weltweit aktivsten Angriffsgruppierungen im Cyberbereich ein. Das fügt sich leider in die Einschätzung der Gefährdungslage ein, wie wir sie seit Langem vornehmen. Diese Gefährdungslage, was Cyberangriffe, Cyberspionage und auch Cybersabotage angeht, hat sich unserer Ansicht nach seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine weiter verschärft. All das ist den russischen Diensten zuzuordnen.

Ein wichtiger Umstand noch - das ist auch öffentlich -: Dem Bundesamt für Verfassungsschutz ist es in Zusammenarbeit und durch eine international koordinierte Operation mit dem FBI und anderen schon im Januar dieses Jahres gelungen, die weltweit kompromittierten Geräte, die für die Cyberspionage-Operationen Russlands benutzt und missbraucht wurden, abzuschalten und damit weitere Cyberangriffe und Cyberspionage-Operationen über diese Geräte, über diese Netzwerktechnik, zu verhindern. Die entsprechenden Informationen des FBI, aber auch unseres BfV und anderer sind Ihnen zugänglich.

Frage

Herr Kall, Sie haben die Europawahl schon angesprochen. Das heißt, Sie gehen davon aus, dass es jetzt vermehrt und verstärkt solche staatlich gelenkten Angriffe geben wird. Sie haben diesen Vorfall ja eindeutig der russischen Regierungsseite zugeordnet. Wie wollen Sie sich noch besser dagegen wappnen, abgesehen davon, dass Sie die infizierten Rechner jetzt ausschalten konnten?

Und an Herrn Wagner noch die Frage zu den Konsequenzen. Sind auch Ausweisungen von Diplomaten im Gespräch?

Kall (BMI)

Für unsere Sicherheitsbehörden hat der Schutz von Wahlen als dem Herzstück der Demokratie natürlich besondere Bedeutung, und er steht in ganz besonderer Aufmerksamkeit. Das gilt, glaube ich, sowohl für Deutschland als auch für die europäische Ebene. Ich glaube, auch das Europäische Parlament nimmt die Einflussoperationen und die Angriffe, die es insoweit gibt, sehr ernst. Das hat sicherlich auch in Brüssel Konsequenzen nach sich gezogen. Aber für unsere Sicherheitsbehörden kann ich sagen: Das steht absolut im Fokus.

Was wir in ganz massiver Weise beobachten, sind Desinformationskampagnen. Das sicherlich augenfälligste Beispiel ist das Desinformationsportal Voice of Europe. Das Netzwerk dahinter konnte durch unsere Sicherheitsbehörden aufgedeckt und zerschlagen werden. Sicherlich wird es weiterhin darum gehen, Desinformationen schnell aufzudecken und öffentlich zu machen, mit welchen Methoden auch unsere demokratischen Prozesse angegriffen werden.

Gleiches gilt für Cyberangriffe. Es gilt - das hat die Bundesinnenministerin immer wieder gesagt -, wirklich alle Schutzmaßnahmen hochzufahren. Das BSI und das BfV stehen bereit, um demokratische Institutionen und andere bis hin zu Unternehmen zu beraten, zu sensibilisieren. Es gibt sehr regelmäßige Gefahrenhinweise, auch Hinweise, wie man sich speziell gegen Angriffsweisen, wie sie APT28 nutzt, schützen kann. Letztlich müssen die Schutzvorkehrungen überall massiv erhöht werden. Das BSI ist mit der Bundeswahlleiterin auch intensiv damit befasst, für die sichere Übermittlung von Wahlergebnissen, für den Schutz von Wahlbehörden usw. zu sorgen. Wir haben dieses Thema also mit all seinen vielen Facetten im Blick.

Wagner (AA)

Die Attribuierung richtet sich jetzt gegen eine Gruppierung, die vermutlich aus Russland heraus tätig ist. Ich habe ja gesagt, dass wir uns sehr genau anschauen, welche Maßnahmen und Konsequenzen wir ergreifen. Wir sind in Abstimmungen mit den Sicherheitsbehörden natürlich sehr aufmerksam. Sie wissen, dass es im letzten Jahr schon Ausreisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern russischer Auslandsvertretungen in Deutschland gab, weil diese nicht WÜD-konform, wie wir das nennen, also nicht konform mit dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, tätig waren.

Aber ich will an dieser Stelle nicht über Maßnahmen spekulieren. Darüber würden wir dann zu gegebener Zeit informieren.

Frage

Herr Wagner, wir haben von Herrn Kall gehört, dass es eindeutige Beweise gibt, und laut Herrn Büchner gibt es belastbare Informationen. Können Sie uns diese mitteilen?

Wagner (AA)

Was Sie sehen, ist, wenn ich das jetzt einmal ganz technisch formulieren darf, der Akt der diplomatischen Attribuierung, indem wir klar sagen: Das ist ein Cyberangriff, der Stellen, die unter der Kontrolle des russischen Geheimdienstes stehen, zugewiesen wird. Dem geht ein technischer Attribuierungsprozess voraus, zu dem Herr Kall ausgeführt hat, an dem die Sicherheitsbehörden und die Geheimdienste beteiligt sind. Insofern, glaube ich, muss man das trennen.

Was man darüber hinaus sagen kann, weiß vielleicht Max Kall.

Kall (BMI)

Die Bundesregierung verfügt über verlässliche Informationen, die genau den Schluss zulassen, den wir Ihnen hier dargestellt haben. Ob das Ganze darüber hinaus auch strafrechtliche Konsequenzen hat, müssten Sie den Generalbundesanwalt fragen. Das ist dann im Rechtsstaat Sache der Strafverfolgungsbehörden.

Zusatzfrage

Es wäre als Journalist interessant zu wissen, ob es Beweise gibt oder ob Sie sagen, das ist so. Das ist immer ein Unterschied.

Kall (BMI)

Vielleicht zur Erläuterung. Das, was man hier in der Regierungspressekonferenz darstellt, ist ja kein Strafverfahren. Das wäre im Rechtsstaat Aufgabe der Justiz. Dort spricht man dann von Beweismitteln. Wir sprechen von verlässlichen Informationen, über die die Bundesregierung und übrigens auch andere Staaten, die sich heute entsprechend äußern, verfügen.

Zusatzfrage

Die könnten Sie ja offenlegen. - Herr Wagner, wann ist aus der Sicht der Bundesregierung ein Cyberangriff ein kriegerischer Akt?

Wagner (AA)

Vielleicht noch einmal anschließend an Ihre vorige Frage, einfach um dieses Attribuierungsverfahren noch einmal zu erklären: Eine diplomatische Attribuierung funktioniert nicht ohne eine technische Attribuierung, und das geht immer auf Grundlage von verlässlichen, belastbaren, klaren Informationen, natürlich vor allen Dingen von Analysen der Nachrichtendienste. In diesem Fall erfolgte die Attribuierung, wie der Sprecher des Bundesinnenministeriums eben schon ausgeführt hat, aufgrund einer gemeinsamen technischen Analyse von Verfassungsschutz, BND und Militärischem Abschirmdienst, denen belastbare Informationen vorlagen.

Hier handelt es sich um eine Cyberaktivität, die zu verurteilen ist und die wir an diesen Stellen auch klar attribuieren. Insofern, glaube ich, würde ich Ihre Frage jetzt so beantworten, dass wir diese Cyberangriffe nicht dulden. Wir machen diese Haltung der Bundesregierung jetzt auch der russischen Regierung sehr deutlich. Ich habe ja gesagt, dass der russische Geschäftsträger ins Auswärtige Amt einbestellt worden ist, und wir behalten uns auch weitere Konsequenzen vor.

Frage

Herr Kall, nur damit ich es begrifflich klarkriege: Sie haben eben noch einmal APT 28 erwähnt. Welche Rolle spielt APT 28 bei den gegenwärtigen Warnungen und Recherchen? Denn die Meldungslage von Mitte Februar war ja, dass APT 28 ausgeschaltet sei. Ein internationales Spionagenetz sei von Sicherheitsbehörden in Deutschland und den USA ausgeschaltet worden, hieß es da. Wurden die ausgeschaltet, setzen die das fort, setzen die das jetzt in anderer Weise um?

Kall (BMI)

Ausgeschaltet wurden technische Infrastrukturen, kompromittierte Geräte, die für solche Cyberangriffe und Cyberspionage missbraucht worden sind. Das ist dem FBI zusammen mit unserem deutschen Verfassungsschutz und weiteren Behörden gemeinsam gelungen. Ich nehme an, das ist der Bericht, auf den Sie sich beziehen. Die Angriffsgruppierung APT 28, die dem russischen Militärgeheimdienst GRU zuzuordnen ist, ist, wie ich schon gesagt habe, weiterhin aktiv und nach Einschätzung unserer Sicherheitsbehörden eine der weltweit gefährlichsten und aktivsten Cyberangriffsgruppierungen.

Zusatzfrage

Ich zitiere einmal die damalige Berichterstattung:

"Sicherheitsbehörden in Deutschland und den USA haben ein globales Spionagenetz der Hackergruppe APT 28 ausgeschaltet. Im Auftrag von Russland wurden offenbar Regierungen, Militär, Behörden und Konzerne ausgespäht - auch in Deutschland. Deutsche Sicherheitsbehörden haben in einer US-geleiteten Operation dazu beigetragen, ein russisches Computer-Spionagenetz auszuschalten."

Sagen Sie jetzt, da wurden nur einzelne technische Geräte ausgeschaltet, aber nicht das operativ weiterwirkende Spionagenetz an sich, habe ich das jetzt richtig verstanden?

Kall (BMI)

Es war genau so, wie Sie es gerade vorgelesen haben. Dieses weltweit operierende Spionagenetzwerk - im Sinne von Netzwerktechnik, von Infrastrukturen, die kompromittiert und dann für die Angriffe missbraucht worden sind - wurde abgeschaltet, und das hat wesentlich dazu beigetragen, diese Angriffe auch zu stoppen.

Wagner (AA)

Vielleicht kann ich das für das Auswärtige Amt noch ergänzen: Das, was wir hier jetzt sagen, unterstreicht doch noch einmal die Bedrohungslage, in der wir uns befinden, und die Bedrohung, die eben von Russland ausgeht. Das ist ein Angriff, der sich mit russischen Cyberaktivitäten gegen Deutschland, die EU und letztlich auch die NATO richtet. Wir haben diese Bedrohungslage ja auch in der Nationalen Sicherheitsstrategie letztes Jahr dargelegt. Von Russland geht im Moment die größte Bedrohung gegen Deutschland und Europa aus.

Zusatz

Meine Nachfragen dienen ja nur im Sinne journalistischer Sorgfaltspflicht dazu, begrifflich eine Klärung herzustellen - vielen Dank.

Kall (BMI)

Völlig verständlich.

Frage

Herr Kall, ich hätte ganz gerne noch einmal nach den Schäden nachgefragt. Sie haben die Angriffe erwähnt, auch auf kritische Infrastruktur. Gibt es Erkenntnisse darüber, dass gerade bei den betroffenen Firmen Schäden eingetreten sind? Die SPD hatte ja damals kommuniziert, dass sie nicht wisse, ob es einen Datenabfluss gegeben habe.

Kall (BMI)

Ich kann mich nicht umfassender dazu äußern, welche Unternehmen beispielsweise genau angegriffen worden sind und welche Schäden da verursacht wurden; denn das würde natürlich auch Details hinsichtlich der Angriffsweisen und der möglichen Erfolge, die damit erzielt wurden, offenlegen. Das werden wir natürlich nicht tun, auch um der russischen Seite da keine Erkenntnisse zu liefern. Sie können sich aber sicher sein, dass unsere Behörden - das BfV, das BSI - das genauestens geprüft haben und, wie gesagt, auch sensibilisieren, warnen, mit dazu beitragen, dass Schutzmaßnahmen hochgefahren werden, dass Sicherheitslücken geschlossen werden. Solche Lücken, wie sie hier bei den Windows-Systemen bei Outlook bestanden, die müssen auch aktiv geschlossen werden. Da reicht es nicht nur zu warnen, sondern die entsprechenden Systeme müssen dann auch geupdatet werden, die Sicherheitslücken müssen geschlossen werden, und wir drängen dann auch darauf, dass das jeweils passiert.

Zusatzfrage

Sie müssen ja die Firmen nicht erwähnen, aber Sie können doch sagen, ob es Informationen oder Erkenntnisse darüber gibt, dass Daten abgeflossen sind oder irgendwelche Schäden in den Systemen angerichtet wurden?

Kall (BMI)

Zumindest Erkenntnisse, dass Server, insbesondere auch E-Mail-Server, kompromittiert wurden. Näher kann ich mich nicht äußern.

Frage

Das ist damals ja durch eine Veröffentlichung des FBI und ein in den USA mit einem Gerichtsbeschluss hinterlegtes Vorgehen der dortigen Behörden gegen dieses Servernetzwerk bekannt geworden. Wann hatten denn die deutschen Behörden Kenntnis von den Angriffen? Diese Angriffe laufen ja offenbar schon wesentlich länger. Dieser Zero-Day-Exploit ist, wenn ich richtig informiert bin, bereits seit März 2022 im Umlauf gewesen.

Kall (BMI)

Das kann und darf ich Ihnen nicht genau sagen, aber auch da kann ich versichern, dass die deutschen Sicherheitsbehörden schon lange damit befasst waren und in diese FBI-Operation auch von Anfang an eingebunden waren.

Zusatzfrage

Dann würde ich noch eine politische Nachfrage anknüpfen: Die Amerikaner sind ja gegen diese Netzwerke vorgegangen. Den deutschen Behörden ist das nach deutscher Rechtslage im Moment nicht möglich. Würden Sie das im Sinne eines Hack-back-Verfahrens für nötig halten? Das ist ja, wenn ich nicht völlig falsch gewickelt bin, in Deutschland im Moment nicht möglich.

Kall (BMI)

Es war in Deutschland natürlich auch möglich, gegen diese kompromittierte Technik vorzugehen, entsprechende Technik sicherzustellen usw. Das ist auch in enger Kooperation mit den jeweiligen Landesbehörden geschehen; da ist auch in Deutschland operativ sehr viel passiert. Näher will und kann ich da aber nicht ins Detail gehen.

Frage

An Herrn Wagner oder Herrn Kall: Gibt es jenseits dieser Fälle, die Sie beschrieben haben, noch Verdachtsfälle seit Januar 2023, also Fälle, bei denen Sie vermuten, dass diese Gruppe auch in Deutschland zugeschlagen haben könnte?

Wagner (AA)

Ich habe dazu keine Erkenntnisse, die ich hier mitteilen könnte.

Kall (BMI)

Natürlich haben die Sicherheitsbehörden eine Vielzahl von Bedrohungssachverhalten im Blick, und natürlich gibt es Fälle. Das sehen Sie ja allein an den Ermittlungserfolgen der letzten Woche.

Zusatzfrage

Aber keine konkreten Verdachtsfälle dieser Art?

Kall (BMI)

Wir äußern uns grundsätzlich nicht zu möglichen bevorstehenden weiteren Ermittlungen oder weiterer Aufklärung, weil wir grundsätzlich diejenigen, die Deutschland an dieser Stelle angreifen, nicht davor warnen, dass wir entsprechende Angriffe verhindern werden. Wir werden alles tun, um weitere Angriffe zu verhindern, aber wir kündigen so etwas nicht an.

Frage

Herr Kall, noch einmal zurück zu den Hack-backs: Sie sagen, deutsche Stellen waren da beteiligt, aber formal sind Hack-backs in Deutschland ja weiterhin rechtlich nicht möglich. Wird es da Änderungen an der Rechtslage geben?

Kall (BMI)

Ich glaube, da muss man abschichten, was diese Infrastrukturen angeht, die von APT 28 genutzt worden sind. Da hat es massive Maßnahmen - auch operative Maßnahmen - unserer Sicherheitsbehörden gegeben, um dafür zu sorgen, dass man diese Systeme technisch abschaltet und sie nicht mehr für Cyberangriffe und Cyberspionage missbraucht werden können. Sie finden dazu auch Informationen auf der Website des BfV. Was weitere Einzelheiten angeht, würde ich Sie bitten, sich an die Sicherheitsbehörden zu wenden. Da reden wir nicht über ein Hack-back, sondern darüber, die entsprechenden Systeme bzw. die Technik gegebenenfalls sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass sie nicht mehr eingesetzt werden kann.

Darüber hinaus werden zwischen den Innenministerinnen und Innenministern natürlich auch weitere Änderungen beraten. Eine wesentliche Änderung ist, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Zentralstelle zu machen, also im Bund-Länder-Gefüge etwas zu ändern, sodass das BSI die Länder noch stärker unterstützen kann, auch bei der Abwehr von Cyberangriffen. Das ist auch ein Vorhaben des Koalitionsvertrags, und daran arbeiten wir. Zweitens hat die Bundesinnenministerin vorgeschlagen, dem BKA zusätzliche Befugnisse zur Gefahrenabwehr im Cyberbereich zu geben. Auch das ist etwas, was sowohl innerhalb der Koalition als auch innerhalb der Innenministerkonferenz beraten wird.

Frage

Herr Kall, noch einmal zu den Sicherheitslücken: Habe ich das richtig verstanden, dass Sie mit dem BSI als zentraler Stelle dann auch die Sicherheitslücken, die zum Beispiel bei Firmen entdeckt werden, zentral sammeln und auch den Herstellern übermitteln?

Genau andersherum gefragt: Erwarten Sie dann eigentlich von Unternehmen wie Microsoft - das scheint ja das Unternehmen zu sein, dessen Software kompromittiert war -, dass sie künftig schneller informieren und auch schneller diese Lücken abstellen?

Kall (BMI)

Das Erstgenannte tut das BSI natürlich jetzt schon, und es ist auch eine der ganz wesentlichen Aufgaben des BSI, auf solche Schwachstellen bzw. Sicherheitslücken hinzuweisen. Es gibt auch regelmäßig öffentliche Warnungen des BSI und verschiedenste Stufen und Formen, in denen das BSI das tut. Selbstverständlich gehört dazu auch, die Wirtschaft - insbesondere in Bereichen kritischer Infrastruktur, aber auch darüber hinaus - zu sensibilisieren.

Darüber hinaus müssen natürlich alle selber einen Beitrag dazu leisten, Sicherheitslücken zu schließen und auch in die eigene Sicherheit zu investieren. Dazu können natürlich die Sensibilisierungen, die Warnungen, die Informationen, wie man sich schützen kann - auch gegen solche Angriffsweisen -, herangezogen werden. Solche Informationen gibt es sowohl vom BfV als auch vom BSI, und die können natürlich dazu beitragen. Die jeweiligen Unternehmen und andere müssen ihre Schutzmaßnahmen aber natürlich auch selber hochfahren.

Dieser ganze Bereich - Warnungen, Sensibilisierungen, Informationen dazu, wie man Schutzvorkehrungen erhöht - betrifft aber Dinge, die das BSI heute schon tut und die eine ganz wesentliche Aufgabe sind. Die Zentralstellenfunktion würde es dem BSI vor allen Dingen ermöglichen, die Länder - und zwar vor allen Dingen die kleineren Bundesländer, die noch nicht so massiv in eigene Cybersicherheitsstrukturen, in eigene Behörden investieren konnten, wie das vielleicht manche großen Bundesländer konnten - deutlich unbürokratischer und schneller zu unterstützen, und zwar nicht mehr im Wege der Amtshilfe, sondern unmittelbar. Wie Sie wissen, hat die Bundesinnenministerin Anfang dieses Jahres ein neues Lagezentrum beim BSI in Bonn eröffnet, das sehr modern ist und in dem die Fäden zusammenlaufen. Das wird es uns ermöglichen, die Länder noch viel unmittelbarer zu unterstützen.

Zusatzfrage

Werden die Lücken, die bei deutschen Behörden bekannt werden, auch direkt an die Hersteller gemeldet, sodass zum Beispiel Microsoft in dem Fall auch weiß, wo die Lücke ist?

Kall (BMI)

Ich gehe fest davon aus, dass es da gerade zu so großen Unternehmen wie Microsoft entsprechende Kontakte gibt. Die Unternehmen haben ja selbst das größte Interesse daran, solche Sicherheitslücken schnell zu schließen. Man muss aber immer dazusagen: Das müssen dann auch diejenigen tun, die entsprechende Systeme betreiben, indem sie durch entsprechende Patches usw. und eigene Sicherheitsvorkehrungen dafür sorgen, dass dann die Lücke auch sozusagen in dem jeweiligen System geschlossen wird.

Vorsitzender Lange

Herr Kall, Sie haben dann noch das Wort für eine Reiseankündigung.

Kall (BMI)

Reiseankündigung ist ein bisschen übertrieben; denn die Reise führt nur nach Hamburg: Die Bundesinnenministerin lädt am kommenden Dienstag, dem 7. Mai, in den Hamburger Hafen zu einer Konferenz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels ein. Dort kommen die Innenministerinnen und Innenminister aus Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden und Deutschland zusammen. Wie der Name schon sagt: Alle diese Teilnehmerländer gehören der Koalition europäischer Staaten gegen schwere und organisierte Kriminalität an. Es geht vor allen Dingen darum, unsere Hochseehäfen sicherer zu machen gegen massive Drogenimporte und Drogenhandel aus Südamerika, insbesondere den Handel von Kokain. Die Sicherheit und die Resilienz der Häfen zu stärken, steht also im Mittelpunkt dieser Konferenz am Dienstag. Außer den Ministerinnen und Ministern nehmen auch die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson und aus Hamburg der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher sowie der Innensenator Andy Grote teil.

SRS Büchner

Ich möchte noch kurz etwas zum Tag der Pressefreiheit sagen.

Deutschland hat sich in der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen verbessert. Das ist eine gute Nachricht, aber wir sollten uns damit nicht zufriedengeben; denn das hat auch damit zu tun, wie sehr sich die Lage weltweit für die Pressefreiheit verschlechtert hat. Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Unabhängiger und freier Journalismus macht unsere Gesellschaft stark. Wir brauchen die freie und unabhängige Presse gerade jetzt im Wahljahr 2024 als Grundlage für unsere demokratische Meinungsbildung und als Gegenmittel gegen Manipulationen durch Desinformationskampagnen, wie etwa durch Deep Fakes, die in den sozialen Medien immer stärker Verbreitung finden.

Ganz klar ist: Journalistinnen und Journalisten müssen frei ihrer Arbeit nachgehen können, ohne dabei Gewalt und Bedrohungen ausgesetzt zu sein. Das bedeutet zum Beispiel, dass es bei Demonstrationen Aufgabe der Polizei ist, Journalistinnen und Journalisten bestmöglich zu schützen. Angriffe gegen Medienschaffende müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden.

Frage

Weil sich jetzt darüber gefreut wird, dass wir im Ranking wieder aufgestiegen sind: Die Organisation "Reporter ohne Grenzen" betont aber, dass sich die Lage für Journalisten in Deutschland nur geringfügig verbessert habe. Insbesondere die rechtlichen Bedingungen, unter denen wir arbeiten, hätten sich nicht verbessert, lediglich die Sicherheit.

Worüber genau freuen Sie sich?

SRS Büchner

Ich habe ausdrücklich gesagt, dass wir uns damit nicht zufriedengeben sollten und dass die Verbesserung im Ranking gerade auch etwas damit zu tun hat, dass es weltweit so viel schlechter geworden ist.

Zusatzfrage

Das stimmt.

Wie wollen Sie die rechtlichen Bedingungen, unter denen wir laut der Organisation "Reporter ohne Grenzen" leiden, verbessern?

SRS Büchner

Sie wissen, dass die Bundesregierung eine Menge zur Verbesserung des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten tut. Die Sicherheit - das habe ich gesagt - von Journalistinnen und Journalisten muss gewährleistet werden. Selbstverständlich achten Polizeikräfte bei Demonstrationen darauf, Journalisten zu schützen. Die Intensität der Einsätze erfolgt jeweils lageangepasst. Außerdem werden Angriffe gegen Medienschaffende strafrechtlich verfolgt. Die Staatsministerin für Kultur und Medien hat ein Förderprogramm zum Schutz und zur strukturellen Stärkung des unabhängigen Journalismus aufgelegt. Gefördert wird zum Beispiel ein Projekt zum Schutz der freien Berichterstattung durch gemeinsame Schulungen von Polizisten und Journalisten. Das Auswärtige Amt und BKM unterstützen Medienschaffende, die in Krisen- und Konfliktgebieten im Ausland oder im deutschen Exil leben. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung für ein starkes europäisches Medienfreiheitsgesetz eingesetzt, das auch dank der Unterstützung von deutscher Seite im April verabschiedet wurde. Damit werden die Pressefreiheit und die Medienvielfalt in Europa nachhaltig gestärkt. Die europäischen Demokratiemodelle werden damit geschützt. Die Bundesregierung setzt sich für europaweite Maßnahmen gegen missbräuchliche Klagen ein. Auch damit wird die juristische Position von Journalisten verbessert.

Frage

Die Überschwemmungen im Süden Brasiliens sind auf Rekordniveau. Der Klimawandel zeigt sich dort besonders heftig. Herr Büchner, gab es ein Telefonat zwischen dem Kanzler und dem brasilianischen Präsidenten?

SRS Büchner

Darüber weiß ich nichts, nein.

Wagner (AA)

Sie beziehen sich auf die schrecklichen Jahrhundertunwetter, die in Brasilien gerade toben. Ich habe Medienmeldungen gesehen, in denen von mittlerweile 30 Toten und Zehntausenden Obdachloser gesprochen wird. Das ist wirklich furchtbar und unterstreicht, denke ich, noch einmal die Bedeutung unsere Bemühungen auch gemeinsam mit der brasilianischen Regierung, weltweit mehr zur Eindämmung des menschengemachten Klimawandels zu tun. Die brasilianische Umweltministerin Marina Silva war erst vergangene Woche in Berlin beim Petersberger Klimadialog zu Gast, wo wir uns noch einmal mit Blick auf unsere internationalen Bemühungen im Vorfeld der nächsten Weltklimakonferenz koordiniert haben.

Zusatzfrage

Es geht um die Sympathiewerte des Kanzlers. Im "Handelsblatt" gab es einen Artikel, betitelt "Der Abkanzler", in dem es um die Entfremdung zwischen dem Bundeskanzler und dem Wirtschaftssektor ging. Gestern Abend hat ein Journalist bei "maybritt illner" dem Kanzler Realitätsferne vorgeworfen, ebenfalls in Bezug auf die Lage der Wirtschaft. Hinzu kommen die Sympathiewerte, die sehr schlecht sind.

Wann gedenkt der Kanzler, diese missliche Lage umzukehren bzw. einen Turnaround zu schaffen, auch im Zusammenhang mit der Europawahl?

SRS Büchner

Die von Ihnen zitierten Dinge - Berichterstattungen, Überschriften, Äußerungen in Talkshows - zeigen, dass es in Deutschland Pressefreiheit gibt, dass Pressefreiheit funktioniert und dass hier jeder frei seine Meinung sagen darf.

Wie Sie wissen, ist es dem Bundeskanzler und der Bundesregierung ein großes und zentrales Anliegen, das nun gerade intensiv bearbeitet wird, Impulse zu setzen, um die deutsche Wirtschaft wieder voranzubringen.

Zusatzfrage

Sind die Umfragewerte auch nicht von Bedeutung?

SRS Büchner

Wir schauen nicht auf Umfragewerte, sondern auf Ergebnisse guter Politik.

Frage

(zu einem Medienbericht über eine Nebentätigkeit eines Beamten des BMDV für die FDP) Herr Alexandrin, Sie haben am Montag angekündigt, Sie wollten nachliefern, wie der Stand der Nebentätigkeitsbeantragung und -genehmigung durch den Referatsleiter oder Referatshalbleiter ist, der vielleicht mehr Zeit in der FDP-Parteizentrale als im Ministerium verbracht hat. Diese Nachlieferung ist bislang noch nicht eingegangen. Das BMWK als vorheriger Dienstort hat nachgeliefert. Wann ist mit Ihrer Information zu rechnen?

Alexandrin (BMDV)

Unverzüglich. Das kann ich gern jetzt sofort nachreichen. Die Genehmigung der Nebentätigkeit ist in der Tat auf Oktober kommenden Jahres befristet.

Zusatzfrage

Mit welchem Stundensatz wurde die Nebentätigkeit genehmigt? Ich denke, der Wochenstundensatz im vorherigen Ministerium lag eher in einem niedrigen Bereich.

Alexandrin (BMDV)

Das habe ich voriges Mal schon ausgeführt, kann es aber gern noch einmal tun. Die genehmigten Stunden betragen maximal acht Stunden pro Woche.

Frage

(zum Nahostkonflikt) Herr Wagner, die Äußerungen des israelischen Finanzministers, der die totale Vernichtung von Rafah und anderen Orten in Gaza gefordert hat, haben dieser Tage für Aufsehen gesorgt. Gibt es darauf eine diplomatische Reaktion?

Herr Haufe als Sprecher des Ministeriums, das für Waffenlieferungen zuständig ist, das Verwaltungsgericht Berlin hat mitgeteilt, dass es von der Bundesregierung erwarte, dass sie keine weiteren Genehmigungen für Waffenlieferungen nach Israel erteile, bis das Gericht in der Sache entschieden habe. Hält sich die Bundesregierung daran?

Wagner (AA)

Vielen Dank für die Frage. Auch wir haben die Äußerungen gesehen. Sie kennen unsere Position zu einer großflächigen Bodenoffensive in Rafah. Ich kann hier sagen, dass solche Äußerungen eines israelischen Kabinettsmitglieds in der aktuellen Lage alles andere als hilfreich sind.

Zusatz

Wenn ein Regierungsmitglied von totaler Vernichtung spricht, dann hat das noch einmal eine andere Schärfe als einen Angriff oder eine Offensive zu fordern.

Wagner (AA)

Ich habe ja gesagt: Das ist alles andere als hilfreich.

Vielleicht lassen Sie mich noch ergänzen, dass Herr Smotrich nicht Mitglied des Kriegskabinetts in Israel ist, somit also keine operativen Entscheidungen über die Militäroperation in Gaza mittrifft.

Haufe (BMWK)

Ich kann erst einmal bestätigen, dass dieses Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin anhängig ist. Das ist soweit vollkommen richtig. Das Gericht hat uns auch Fragen gestellt, die wir jetzt natürlich prüfen und beantworten werden.

Sie haben gefragt, wie es mit den Rüstungsexporten nach Israel aussieht. Hier kann ich, wie wir das an der Stelle immer tun, allgemein noch einmal auf unsere Praxis verweisen. Wir geben keine Auskunft zu Anträgen oder zu dem Vollzug dieser Anträge, sondern wir berichten immer in dem Quartal über eine Pressemitteilung zu den Rüstungsexporten. Wir berichten halbjährlich über die Rüstungsexporte und nach einem ganzen Jahr noch einmal über die Genehmigungen. Wie Sie wissen, fällt jede Entscheidung immer im Lichte der jeweiligen Situation, anhand der außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen, anhand der völkerrechtlichen, rechtlichen und politischen Vorgaben. Das ist das, was ich erst einmal ganz allgemein dazu sagen kann.

Frage

Ich will jetzt nicht auf den konkreten Fall eingehen, der die sächsische Parlamentarische Kontrollkommission beschäftigt. Aber hält es das BMI für grundsätzlich geboten, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz einen Mandatsträger darüber informiert, wenn es konkrete Anhaltspunkte für den tatsächlichen Verdacht gibt, dass ein Mitarbeiter des betreffenden Mandatsträgers für einen ausländischen Nachrichtendienst tätig ist?

Kall (BMI)

Da das das laufende Verfahren betrifft, werde ich mich dazu nicht äußern können. Sie können sich gerne an das BfV selbst wenden.

Zusatzfrage

Ich will ja gerade nicht auf den konkreten Fall eingehen, sondern frage grundsätzlich. Hält es das BSI für geboten, dass man einen Mandatsträger davor warnt, wenn das BfV Kenntnis davon hat, dass es in seinem Umfeld - Sie sprachen ja davon, dass Wahlen das Herzstück der Demokratie sind - einen Mitarbeiter gibt, der nach Ihren Informationen in Kontakt mit einem fremden Nachrichtendienst steht, mit Personen, die dem Nachrichtendienst zuarbeiten?

Kall (BMI)

Insgesamt warnen wir ja sehr deutlich gerade vor dieser Gefahr der Spionage, auch der Angriffe auf demokratische Institutionen, auch auf Abgeordnete. Das zeigen auch die Fälle der letzten Zeit.

Aber noch einmal: Zu dem konkreten Fall werde ich nichts sagen.

Frage

Ich habe eine Frage ans Bauministerium. Im Land Brandenburg steht eine Villa, die niemand haben will, die Villa des ehemaligen Reichspropagandaministers. Jetzt überlegt man, was man damit machen kann. Sie zu verkaufen, klappt nicht so richtig; sie zu verschenken, auch nicht so richtig. Die Bundesbauministerin hat sich jetzt eingeschaltet und gesagt, man könne sich als Bund ein Engagement vorstellen. Was müsste eine Machbarkeitsstudie ergeben, damit sich der Bund ein Engagement vorstellen könnte, und in welche Richtung könnte das gehen?

Totz (BMWSB)

Vielen Dank für die Frage. Dazu habe ich jetzt gerade keinen Sachstand. Die Antwort müsste ich nachliefern.

Frage

Herr Büchner, der Kanzler ist jetzt ziemlich genau einen Monat auf TikTok. Wie bewerten Sie diese ersten vier Wochen, die Resonanz und die Reaktionen? Verläuft das so, wie Sie es sich erwartet haben?

Rund 200 000 Follower, das ist aus meiner Sicht nicht die Welt. Sie hatten sich neulich prominente Unterstützung geholt. Was hat das für Sie aus Ihrer Sicht gebracht, und soll das auch künftig weiterpraktiziert werden?

SRS Büchner

Danke für Ihre Frage. Wir sind damit, wie sich der Kanal bisher entwickelt und wie er angenommen wurde, zufrieden. Aber ich möchte unsere eigene Arbeit jetzt nicht weiter bewerten. Bekannterweise hat TikTok seine eigenen Anforderungen an Sprache und Optik und wird stark von aktuellen Trends bestimmt. Es bleibt daher auch nach den Erfahrungen der ersten Wochen dabei, dass wir versuchen, mit vielen verschiedenen plattformgerechten Formaten über die Arbeit des Bundeskanzlers zu informieren.

Sie spielen auch auf die Videos mit Younes Zarou an. Sie sind kurzfristig entstanden. Herr Zarou war für einen gemeinsamen Termin mit der Integrationsbeauftragten im Kanzleramt. Am Rande war dann spontan noch Zeit für die Drehs mit dem Bundeskanzler. Herr Zarou ist ein kreativer, erfolgreicher Influencer, der gerade auf der Plattform TikTok viele junge Menschen erreicht. Die hohen Reichweiten der gemeinsamen Videos mit dem Kanzler spiegeln das Interesse vieler Nutzerinnen und Nutzer auf TikTok wider. Darüber freuen wir uns. Gegenwärtig gibt es keine Pläne für weitere Videos mit Herrn Zarou oder anderen TikTokerinnen oder TikTokern. Das wird aber in den laufenden redaktionellen Überlegungen immer wieder neu bewertet.

Zusatzfrage

Gibt es Überlegungen, den Auftritt insgesamt etwas TikTok-affiner zu gestalten, weil die Zugriffsraten ja bis jetzt eher überschaubar sind?

SRS Büchner

Wie gesagt, werden wir das immer weiterentwickeln und schauen, was dafür geeignet ist.

Frage

Frau Kalwey, zum Haushaltsaufstellungsverfahren: Können oder möchten Sie Berichte bestätigen, dass sich diverse Häuser bei Ihren Anmeldungen der Etats für 2025 nicht an die Konsolidierungsvorstellungen des Bundesfinanzministers gehalten haben?

Falls ja: Könnten Sie vielleicht einige Sätze dazu sagen, wie das Verfahren jetzt bis zum Kabinettsbeschluss weitergeht?

Dr. Kalwey (BMF)

Wie Sie wissen, waren die Ressorts aufgerufen, dem BMF bis zum 2. Mai, also bis gestern, ihre titelscharfen Anmeldungen vorzulegen. Als Obergrenze gilt der Finanzplan unter Berücksichtigung der politischen Einigung von Dezember 2023 bzw. Januar 2024. Zusätzlich waren die Ressorts dazu aufgerufen, Einsparmöglichkeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu identifizieren. Dieses Vorgehen war auch mit dem Bundeskanzler und dem Bundeswirtschaftsminister abgestimmt. Ich kann Ihnen mitteilen, dass sich nach den mir vorliegenden Informationen alle Ressorts zurückgemeldet haben.

Zum weiteren Verfahren: Wir werden uns die Anmeldung natürlich genau anschauen. Wie gesagt, geht es wirklich um titelscharfe Anmeldungen. Es sind wirklich umfassende Informationen, umfassende Dokumente bei uns eingegangen. Das heißt, dass das jetzt auch nicht innerhalb von sehr kurzer Zeit geht. Wir werden uns das jetzt genau anschauen, und wo es Erläuterungsbedarf zu einzelnen Ausgabeansätzen gibt, wird es natürlich weitere Gespräche geben.

Zusatzfrage

Auf welcher Ebene? Wenn es, wie berichtet, um mehrere Milliarden Euro in einzelnen Ressorts geht, gibt es dann auch auf Ministerebene Gespräche, oder findet das darunter statt?

Dr. Kalwey (BMF)

Ich kann hier keine einzelne Anmeldungen oder einzelne Äußerungen verschiedener Kolleginnen und Kollegen kommentieren. Auf jeden Fall wird es Gespräche mit dem BMF geben. Sicherlich wird es auch Gespräche auf Ministerebene geben. Über ressortübergreifende Maßnahmen muss man dann sicherlich auch innerhalb der Koalition sprechen. Dieses Vorgehen ist so auch verabredet.

Frage

Frau Kalwey, können Sie, auch wenn Sie jetzt nicht in die Details gehen, zumindest eine Gesamtsumme nennen? Denn es gibt ja immer einen Gesamtansatz jedes Ministeriums. Diese werden Sie wahrscheinlich zusammengerechnet haben. Um wie viel liegt das über den von Ihnen erwähnten Finanzplanungen?

Dr. Kalwey (BMF)

Nein, genau das ist nicht möglich. Wie ich ja gesagt habe, ist es nicht so, dass die Ministerien uns eine Summe nennen, sondern sie nennen uns wirklich die titelscharfen Anmeldungen für ihren jeweiligen Einzelplan. Ich weiß nicht, ob Sie sich schon einmal einen Haushaltsplan angeschaut haben. Das sind sehr viele Titel.

Zusatz

Ja, aber sie nennen Ihnen auch eine Gesamtsumme.

Dr. Kalwey (BMF)

Ich habe bislang keine Gesamtsumme … (akustisch unverständlich)

Zusatzfrage

Nein?

Dr. Kalwey (BMF)

Nein.

Zusatz

Ach! Ganz unten!

Dr. Kalwey (BMF)

Ich kann verstehen, dass der Wunsch besteht, aber das habe ich sicherlich nicht getan.

Ich kann Ihnen dazu auch noch sagen, dass sich der konkrete Handlungsbedarf natürlich erst nach der Vorstellung der Steuerschätzung im Mai sowie den Prüfungen dieser Einzelplananmeldungen, von denen ich gerade gesprochen habe, ergeben wird.

Zusatzfrage

Können Sie zumindest sagen, ob Ihr Minister enttäuscht davon ist, dass viele Häuser, wie zu lesen und hören ist, anscheinend doch Maximalforderungen aufgestellt und sich gerade nicht an das gehalten haben, was Sie vorgetragen haben?

Dr. Kalwey (BMF)

Wie Sie wissen, ist der Minister jetzt gerade in Frankfurt bei der Zolljahrespressekonferenz. Deswegen hatte ich noch keine Gelegenheit, mit ihm darüber zu sprechen.

Frage

Gehen Sie nach aktuellem Stand davon aus, dass der Kabinettstermin am 3. Juli gehalten werden kann?

Dr. Kalwey (BMF)

Nach jetzigem Stand gehen wir davon aus, dass es Anfang Juli ins Kabinett geht.

Frage

Herr Wagner, laut Berichten hat das Auswärtige Amt offenbar die Vorgaben des Finanzministers falsch verstanden. Sie haben einen Etat eingereicht, der mehr Ausgaben verlangt und nicht weniger Ausgaben. Haben Sie das verwechselt?

Wagner (AA)

Ich schließe mich dem an, was die Kollegin aus dem BMF gesagt hat. Jetzt folgen regierungsinterne Beratungen und Gespräche darüber.

Ich kann gern bestätigen, dass wir wie alle anderen Ressorts gestern unsere Anmeldungen zurückgegeben haben. Weil der Kollege gerade von Maximalforderungen der Ressorts sprach, würde ich jetzt für mein Haus anmerken, dass es eine den sicherheitspolitischen Realitäten der Weltlage entsprechende Anmeldung war.

Zusatzfrage

Aber die finanzpolitischen Realitäten aus dem Finanzministerium sind ja, dass Sie sehr viel sparen müssen. Das haben sie nach Berichten offenbar nicht getan. Möchten Sie das nicht dementieren?

Wagner (AA)

Das Haushaltsverfahren innerhalb der Bundesregierung läuft jetzt. Diese Gespräche werden jetzt geführt. Insofern ist, denke ich, das, was wir dazu zu sagen haben, gesagt worden.

Frage

Ich habe eine Frage an das Innenministerium und gegebenenfalls an das Justizministerium. Es gibt Forderungen, Rufe nach Etablierung eines Kalifats in Deutschland zum Straftatbestand zu erklären, um dann gegebenenfalls auch einschlägige Demonstrationen wie kürzlich in Hamburg verbieten zu können. Schließen Sie sich diesen Forderungen an? Halten Sie das für ein sinnvolles Ziel? Ist das aus Ihrer Sicht möglich?

Dr. Hosemann (BMJ)

Ich hatte mich am Montag hier in der Pressekonferenz schon einmal zu diesem Themenkomplex geäußert und auf die große Bedeutung von Artikel 5 Grundgesetz, der Meinungsfreiheit, hingewiesen, auch in seiner konkreten Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Wenn ich die Äußerungen aus dem politischen Raum richtig verfolgt habe, die ich für das BMJ hier natürlich nicht kommentieren werde, dann haben auch die Äußernden darauf hingewiesen, dass es eine sehr grundrechtssensible Materie ist. Diese Einschätzung würde ich für das BMJ noch einmal mit Nachdruck betonen. Wir wären hier in einem sehr grundrechtssensiblen Bereich, und es wäre wirklich bedauerlich, wenn man in einem Bestreben, die Verfassung zu schützen, ein verfassungswidriges Gesetz erlassen würde.

Kall (BMI)

Herr Decker, für die Sicherheitsbehörden und das BMI kann ich sagen, dass wir die islamistische Szene natürlich im Visier haben und stark im Visier haben. Das zeigen ja auch die Ermittlungsmaßnahmen und Ermittlungserfolge in dem Bereich, im Übrigen auch verhinderte Anschläge in Deutschland und Ähnliches gerade im Bereich ISPK. Das alles haben Sie verfolgt. Da haben wir mit einer sehr ernsthaften islamistischen Bedrohung zu tun, und entsprechend handeln die Sicherheitsbehörden auch.

Was wir jetzt in Hamburg gesehen haben, war aus Sicht der Sicherheitsbehörden eher der Versuch der Rekrutierung weiterer Islamisten, der Emotionalisierung, der Mobilisierung und Radikalisierung. Auch der treten wir sehr deutlich entgegen. Auch zu der dort in Rede stehenden Gruppierung Muslim Interaktiv finden Sie ausführliche Schilderungen im Verfassungsschutzbericht. Das zeigt, wie sehr auch diese Gruppierung im Fokus der Sicherheitsbehörden steht. Wogegen unsere Sicherheitsbehörden natürlich auch gemeinsam mit den Polizeien der Länder besonders vorgehen, sind antisemitische Hassparolen, sind die von uns verbotenen Parolen der Hamas, also die Terrorpropaganda der Hamas, die mit dem Verbot der Hamas in Deutschland auch strafbar ist. Gegen all das gehen wir ja vor. Deswegen lenkt vielleicht so eine Debatte, ob etwas ganz Bestimmtes aus Sicht des dafür zuständigen Bundesjustizministeriums strafbar ist, ein bisschen davon ab, dass wir die Szene massiv im Visier haben und dass, wenn dort Straftaten begangen werden, diese auch verfolgt werden. Das hat ja auch die Hamburger Polizei angekündigt, dass jetzt auch sozusagen im Rückblick auf diese Demonstration das Material sehr genau ausgewertet wird, um zu schauen, ob da auch noch Strafverfahren geführt werden.

Zusatzfrage

Meine Nachfrage geht insbesondere ans BMJ. Wenn Sie sagen, gegen solche Meinungsäußerungen könne man jetzt eigentlich nichts tun, weil man damit sozusagen im Grunde verfassungswidrig handele, dann stellt sich schon die Frage, wo die Grenze ist. Denn die Forderung nach Etablierung eines Kalifats ist ja sicherlich nicht im Sinne des Grundgesetzes. Wo ist da also die Grenze erreicht?

Dr. Hosemann (BMJ)

Sie haben meine Äußerungen einer Interpretation unterlegt, der ich entgegentreten würde. Ich habe nicht gesagt, man könne nichts tun. Ich habe auch am Montag nicht gesagt, dass unsere liberale Demokratie wehrlos sei. Im Gegenteil haben wir eine wehrhafte Demokratie, die - das hat der Kollege Kall gerade ausdrücklich bekräftigt - den Verfassungsfeinden schon nach dem geltenden Recht entgegentreten kann und das auch in ganz verschiedener Form tut.

Wenn es um die Frage geht, ob Strafrechtsverschärfungen sinnvoll sind, dann muss man sich immer wieder vor Augen führen, dass es ein grundrechtssensibler Bereich ist und wir uns da keine Schnellschüsse leisten dürfen. Es ist nicht das letzte Wort, dass es keinerlei gesetzgeberische Handlungsspielräume gäbe, aber das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass die schlichte Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als solche von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Daran schließen sich natürlich Folgefragen an, die der sehr genauen Erörterung bedürfen, unter welchen Kontexten die Äußerung der Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vielleicht doch eine Form annimmt, die eine Pönalisierung rechtfertigt. Das ist ein komplexes Problem angesichts des geltenden Verfassungsrechts, und deswegen gibt es dafür keine einfachen Antworten, auch wenn manche jetzt suggerieren, es gäbe sie.

Frage

Stichwort "einfache Antworten" und "verfassungskonform": Ihr Haus hat nach dieser Demonstration geschrieben:

"Wer hier das Kalifat ausrufen will, gehört nicht zu unserem Land."

Wie ist das mit der Meinungsfreiheit übereinzubringen? Bezieht sich das auf eine ideelle oder auf eine lokale Zugehörigkeit vor dem Hintergrund, dass nach Erkenntnissen des BMI 71 Prozent der islamistischen Gefährder und 66 Prozent der relevanten Personen Deutsche sind?

Dr. Hosemann (BMJ)

Für Pressesprecher gibt es die goldene Regel, nie Äußerungen des eigenen Ministers zu interpretieren. Bei den von Ihnen angesprochenen Äußerungen handelt es sich um einen Tweet. Ich würde diese goldene Regel jetzt um die Regel ergänzen, dass man Tweets nie auslegt, weil es der Kurzform des Tweets nicht gerecht würde, wenn man nachträglich hier in der Regierungspressekonferenz in eine ausdrückliche Exegese dessen einsteigen würde, was so eine verknappte Kurzbotschaft denn genau bedeutet. Man kann eben nicht auf sozialen Medien kommunizieren, wenn man dann immer längliche Erklärungen hinterherschieben muss.

Ich würde jetzt sagen: Das ist eine deutungsoffene Aussage, die man auch ganz schlicht dahingehend interpretieren kann: Wer in Deutschland eine autoritäre Theokratie errichten möchte, der steht vermutlich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.

Zusatzfrage

Bezieht es sich also nicht auf etwaige Forderungen, deutsche Staatsangehörige außer Landes zu befördern?

Dr. Hosemann (BMJ)

Das wäre verfassungswidrig.

Zusatz

Ja. Ich wollte nur sichergehen, dass der Minister nicht verfassungswidrig ist.

Frage

Es gibt einen Bericht, nach dem die taiwanesische Vizepräsidentin aus privaten Gründen, also nicht für einen politischen Besuch, Deutschland habe besuchen wollen und kein Visum bekommen habe. Stimmt das?

Wagner (AA)

Vielen Dank. Ich kenne den Medienbericht über diese Reise. Meines Wissens ist Frau Hsiao über Frankfurt am Main gereist. Es geht um die designierte Vizepräsidentin Taiwans. Taiwaner können tatsächlich grundsätzlich visafrei nach Deutschland reisen. So etwas wie Einreiseverbote für taiwanische Staatsangehörige gibt es nicht.

Grundsätzlich gilt aber auch die Praxis der Bundesregierung, entsprechend unserer Einchinapolitik keine Kontakte auf Ebene der souveränitätsrelevanten Ämter zu pflegen. Denn im Rahmen der Einchinapolitik unterhalten wir, wie Sie wissen, keine diplomatischen Beziehungen mit Taiwan. Dies betrifft die höchsten Staatsämter sowie Repräsentantinnen und Repräsentanten der Verfassungsorgane.

Ich habe aber auch gesehen, dass sich das taiwanesische Außenministerium schon zu diesen Medienberichten eingelassen hat. Dabei wird davon gesprochen, dass die Reise problemlos verlaufen sei, für Hin- und Rückflug der Flughafen Frankfurt genutzt worden sei und bei der Planung der Reiseroute wohl die Taktung, der Komfort und die Sicherheit im Vordergrund gestanden hätten.

Freitag, 3. Mai 2024