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03/28/2024 | Press release | Distributed by Public on 03/28/2024 04:32

Jahresbericht der Berliner Härtefallkommission veröffentlicht

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat den Tätigkeitsbericht über die Arbeit der Härtefallkommission im Jahr 2023 veröffentlicht.

Die Härtefallkommission unterstützt Menschen, deren weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen gerechtfertigt sein kann, um unangemessene Härten des Aufenthaltsrechts zu vermeiden. Bei der Entscheidung über ein Ersuchen der Härtefallkommission werden neben dringenden humanitären Aspekten auch persönliche Gründe und eine gelungene soziale und wirtschaftliche Integration, insbesondere eine nachhaltige Erwerbtätigkeit, ein Spracherwerb und ein längerwährender strafloser Aufenthalt berücksichtigt. Jeder Einzelfall wird sehr gewissenhaft und umfassend geprüft.

Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport, dankt den Mitgliedern der Härtefallkommission für ihren Einsatz: "Die Kommission hat im Jahr 2023 wieder sehr engagierte Arbeit geleistet, für die ich sehr dankbar bin. In den allermeisten Fällen habe ich die Ersuchen der Härtefallkommission aufgegriffen und den Betroffenen damit eine gesicherte Bleibeperspektive eröffnen können."

Von den Mitgliedern der Härtefallkommission wurden im Berichtsjahr 278 Fälle angemeldet, die 427 Personen betrafen. Beraten wurden in 12 Sitzungen 191 Fälle. Senatorin Spranger hat über 158 Ersuchen entschieden. In 143 Fällen (90,5 ) wurde das Ersuchen der Härtefallkommission aufgegriffen mit der Folge, dass Aufenthaltstitel gemäß § 23a AufenthG vom Landesamt für Einwanderung erteilt werden können (Vorjahre: 2020: 72,4; 2021: 76,7% 2022: 96,0 %). Die sechs Hauptherkunftsländer der im Härtefallverfahren angemeldeten Personen waren Georgien, Moldau, Aserbaidschan, Iran, Ghana und Pakistan.

Gemäß § 23a des Aufenthaltsgesetzes besteht die Möglichkeit, außerhalb der gesetzlich geregelten Tatbestände bei dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das für das Aufenthaltsrecht zuständige Senatsmitglied ein Härtefallersuchen der Härtefallkommission aufgreift. Zuvor wird jeder Fall einzeln in der Härtefallkommission beraten, geprüft und abgestimmt. Kommt ein Ersuchen der Härtefallkommission zustande, bewertet und würdigt die Innensenatorin bei ihrer Entscheidung die humanitären und persönlichen Aspekte der individuellen Lebensschicksale.

Link zum aktuellen Jahresbericht sowie weiteren Informationen zur Arbeit der Härtefallkommission