04/19/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/18/2024 23:26
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 06. März 2024 (Az. 6 StR 550/23) das Urteil der 9. Strafkammer vom 29. Juni 2023 auf die Revisionen der Angeklagten aufgehoben.
Den beiden Angeklagten war vorgeworfen worden in einer Vielzahl von Fällen ihre Tochter bzw. Stieftochter vergewaltigt, misshandelt und verletzt zu haben (vgl. Pressevorschau März 2023).
Die Kammer hatte die Angeklagte wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Bedrohung, wegen Vergewaltigung in acht Fällen, wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellen Übergriff, wegen sexuellen Übergriffs mit Gewalt und wegen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Angeklagte wurde wegen Vergewaltigung in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass die Beweiswürdigung revisionsgerichtlicher Nachprüfung nicht standhalte.
Die Sache ist daher zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen worden. Sobald das Verfahren neu terminiert wird, werden wir dies -wie üblich- mit Pressemitteilung bekannt geben.
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