Bundesland Thüringen

05/07/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/07/2024 05:05

Bericht aus der Kabinettsitzung am 7. Mai 2024

Bericht aus der Kabinettsitzung am 7. Mai 2024

70/202407.05.2024
Erstellt von Thüringer Staatskanzlei

Thüringer Reparaturbonus 4.0 startet zum 15. Mai

Der 2021 begonnene Thüringer Reparaturbonus geht ab dem 15. Mai in die vierte Runde. Rund 30.000 Anträge wurden bereits in den vergangenen Jahren und aus allen Teilen Thüringens bewilligt. Zunächst war der Bonus als Reparaturkostenförderung einmalig in Deutschland, mittlerweile ist Sachsen (seit 2023) dem Beispiel gefolgt. Dem Neustart dieses Jahr ging eine Untersuchung durch das Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) in Berlin voraus, um herauszufinden, wie der Reparaturbonus Thüringen Elektroschrott und CO2-Emissionen vermeidet und wie es um das Reparaturbewusstsein und -verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher steht. Dabei zeigt sich u.a.: Rund 5,5 Mio (5,46 Mio) € Gesamtumsatz gab es im Zusammenhang mit dem Bonus am Reparaturmarkt - rund 2,3 Millionen Euro in den vergangenen Jahren davon gefördert. Profitiert haben Betriebe in Thüringen - die Reparaturen wurden zur Hälfte von Fachhändlern durchgeführt, zu einem Viertel von Werkstätten, manchmal auch in Repair-Cafés. Über ein Drittel der Nutzerinnen und Nutzer hätten nach eigenen Angaben die Reparaturen ohne Bonus nicht durchgeführt. Die im Rahmen des Reparaturbonus durchgeführten Reparaturen haben - so die Studie - rund 3 000 Tonnen (2.970 t) CO2 eingespart und fast 400 Tonnen (390 t) Elektroschrott vermieden. Die Förderbedingungen haben sich etwas geändert: Wer sein Elektrogerät reparieren lässt, statt es zu entsorgen und einen Antrag bei der Verbraucherzentrale Thüringen einreicht, bekommt die Hälfte der Kosten erstattet. Die Förderung liegt auch dieses Jahr wieder bei maximal 100 Euro pro Thüringerin und Thüringer pro Jahr. Wer ein Repair-Café besucht hat, erhält 100 Prozent der Kosten für das verbaute Ersatzteil.

Weiterentwicklung der Friedenstein-Stiftung Gotha

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Bericht des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten zur weiteren Entwicklung der Friedenstein-Stiftung Gotha und den Bericht des Lenkungsausschusses zur Zusammenführung der Friedenstein-Stiftung und der Forschungsbibliothek Gotha, das dem Bericht zugrundeliegende Gutachten sowie die Stellungnahme der Expertenkommission zur Kenntnis genommen. Der Lenkungsausschuss tagte unter der Leitung der Thüringer Staatskanzlei mit Mitgliedern aus der Friedenstein-Stiftung, der Forschungsbibliothek der Universität Erfurt, des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und der Stadt Gotha.

Die Chancen einer Zusammenführung der Friedenstein-Stiftung und der Forschungsbibliothek Gotha liegen insbesondere in der gemeinsamen Erforschung und Präsentation von zusammengehörigen Sammlungen, der größeren Sichtbarkeit nach Außen, in neuen Zugängen zu Förderungen (insbesondere Forschungsmittel), dem Zugang zu internationalem und wissenschaftlichem Publikum, der gemeinsamen Belebung des Standortes und der gemeinsamen Nutzung von Veranstaltungsräumen sowie schnelleren Abstimmungen bei gemeinsamen Entscheidungen. Außerdem können durch das ebenfalls zusammengeführte Personal Vertretungsregelungen besser eingehalten und Fachwissen aufgebaut werden.

Vor einer Zusammenführung ist jedoch die finanzielle und personelle Ausstattung insbesondere der Friedenstein-Stiftung zwingend zu verbessern und langfristig abzusichern.