Stadt Ratzeburg

09/27/2021 | Press release | Distributed by Public on 09/26/2021 23:51

Online-Vortrag 'Flucht aus Afghanistan'

Diakonisches Werk Herzogtum Lauenburg

Seit dem 15. August regieren die Taliban wieder. Sie kontrollieren vermutlich mehr als 90 Prozent des Landes. Sie sind in allen großen Städten. Die Situation ist aber, während wir zur Veranstaltung einladen, noch unklar: Öffentlich versprechen die Taliban, dass es keine Rache, keine Massenhinrichtungen geben wird. Aber viele Menschen in Afghanistan vertrauen dem Versprechen nicht und wollen so schnell wie möglich das Land verlassen. Es gibt Berichte von Hinrichtungen, Proteste werden gewaltsam niedergeschlagen. Wir wollen uns am Tag der Veranstaltung die aktuelle Situation ansehen und darüber sprechen, welche Zukunft für das Land möglich ist. Welche Spuren hinterlässt der 20 Jahre dauernde Truppeneinsatz der Bundeswehr und anderer?

Im zweiten Teil geht es um die Aufnahmen von Afghaninnen und Afghanen in Deutschland. Wie werden Asylanträge entschieden, worauf muss man achten? Wie können abgelehnte Asylbewerber jetzt einen neuen Antrag stellen? Wie läuft die Aufnahme der "Ortskräfte", der Zivilangestellten der Bundeswehr und der Entwicklungshilfe? Und haben hier lebende Afghaninnen und Afghanen die Möglichkeit, etwas für dort lebende Verwandte und Familienangehörige zu tun? Das Land Schleswig-Holstein hat ebenso wie die Bundesregierung ein Aufnahmeprogramm angekündigt. Bei der Veranstaltung geben wir dazu die Informationen, die bis Ende September klar sind. Einzelfallberatungen finden nicht statt. Gerne unterstützen wir im Nachgang der Veranstaltung dabei, eine Beratungsstelle vor Ort zu finden. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 30.09.2021 um 18:30 Uhr digital mit dem Programm "Zoom" statt.

Die Weiterbildung ist für Ehren- und Hauptamtliche gleichermaßen interessant. Referent ist Reinhard Pohl (Journalist, Herausgeber Gegenwind). Anmeldung und Fragen an Ricarda Heil unter 0160/7122851 oder [email protected].

Ausschlussklausel und Hinweise des Veranstalters
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen (vgl. §6 und §11 Versammlungsgesetz).