04/26/2024 | News release | Distributed by Public on 04/26/2024 04:45
Schleuserkriminalität entwickelt sich immer mehr zu einem profitablen Geschäftszweig der organisierten Kriminalität. Die Bundesregierung hat daher die Mindestrafe bei Schleusung angehoben.
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Die Bundesregierung hat migrationspolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht. Darin enthalten sind Regelungen zur Begrenzung von Schleuserkriminalität und irregulärer Migration, zur Digitalisierung, zur Entlastungen für die Ausländerbehörden, sowie zu Leistungen für Asylbewerber. Die Maßnahmen sind eine Ergänzung zum bereits beschlossenen Rückführungspaket der Bundesregierung.
Weiterhin wird mit dem beschlossenen Maßnahmen der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und -bewerberinnen mit Bleibeperspektive verbessert. Auch soll die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer angepasst werden.
Die Neuerungen im Überblick:
Die Schleusungskriminalität entwickelt sich immer mehr zu einem profitablen Geschäftszweig der organisierten Kriminalität. Die Schleuser agieren zunehmend rücksichtsloser gegenüber geschleusten Personen und Polizeibeamten und gefährden durch den verkehrswidrigen und rücksichtslosen Einsatz von Fahrzeugen auch unbeteiligte Dritte.
Konkret sieht der Entwurf daher Verschärfungen der bisherigen Strafandrohungen für Schleusungsdelikte vor:
Bislang war auch in Fällen, in denen in einem Kühl-Lkw oder in einem nicht seetüchtigen Boot eine große Zahl von Menschen zu Tode gebracht worden ist, keine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.
Zudem sehen die Neuerungen eine Änderung der Strafprozessordnung vor, um den Ermittlungsbehörden bei allen Schleusungsdelikten auch die Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation zu ermöglichen, um die Strukturen der organisierten Schleusungskriminalität wirksam bekämpfen
Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und sich seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das kann in Form von Sachleistungen, Bargeld oder auch Wertgutscheinen geschehen.
Künftig soll es noch eine weitere Möglichkeit geben: die Bezahlkarte. Dadurch erhalten die Länder und Kommunen mehr Möglichkeiten, wie sie die Leistungen erbringen können.
Gleichzeitig wird im Gesetz zur Bezahlkarte auch der digitale Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und den zuständigen Leistungsbehörden verbessert. Die Behörden werden durch die Digitalisierungsmaßnahmen entlastet: Die Datenübermittlung bei standardmäßigen Abfragen über das Ausländerzentralregister erfolgt so zukünftig automatisiert. Außerdem wird durch das Gesetz einem Leistungsmissbrauch vorgebeugt.
Die neuen Regelungen sollen auch die Arbeitsmarktintegrationvon gestatteten und geduldeten Personen verbessern. Die Notwendigkeit dieser Regelung hat auch der Kanzler betont: "Wir eröffnen einen dringend notwendigen legalen Weg für die Zuwanderung von Arbeitskräften und Talenten nach Deutschland, die wir brauchen, damit unsere Wirtschaft nicht schrumpft, sondern wächst."
So sehen die Regelungen im Einzelnen aus:
Zum 1. März 2024 wurde die Ausbildungsduldung für ausreisepflichtige Ausländer, die sich in einer Berufsausbildung befinden, in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.