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04/26/2024 | News release | Distributed by Public on 04/26/2024 04:45

Schleuserkriminalität bekämpfen, Migration besser steuern

Schleuserkriminalität entwickelt sich immer mehr zu einem profitablen Geschäftszweig der organisierten Kriminalität. Die Bundesregierung hat daher die Mindestrafe bei Schleusung angehoben.

Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Die Bundesregierung hat migrationspolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht. Darin enthalten sind Regelungen zur Begrenzung von Schleuserkriminalität und irregulärer Migration, zur Digitalisierung, zur Entlastungen für die Ausländerbehörden, sowie zu Leistungen für Asylbewerber. Die Maßnahmen sind eine Ergänzung zum bereits beschlossenen Rückführungspaket der Bundesregierung.

Weiterhin wird mit dem beschlossenen Maßnahmen der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und -bewerberinnen mit Bleibeperspektive verbessert. Auch soll die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer angepasst werden.

Die Neuerungen im Überblick:

Begrenzung von Schleuserkriminalität

Die Schleusungskriminalität entwickelt sich immer mehr zu einem profitablen Geschäftszweig der organisierten Kriminalität. Die Schleuser agieren zunehmend rücksichtsloser gegenüber geschleusten Personen und Polizeibeamten und gefährden durch den verkehrswidrigen und rücksichtslosen Einsatz von Fahrzeugen auch unbeteiligte Dritte.

Konkret sieht der Entwurf daher Verschärfungen der bisherigen Strafandrohungen für Schleusungsdelikte vor:

  • Eine Anhebung der Mindeststrafe bei Schleusung in den Fällen des § 96 Abs. 1 AufenthG von drei auf sechs Monate und auf ein Jahr bei § 96 Abs. 2 AufenthG.
  • Die Schaffung eines neuen sogenannten Qualifikationstatbestandes für die besonders brutalen und rücksichtslosen "Durchbruchsfälle", bei denen sich Täter grob verkehrswidrig einer Polizeikontrolle entziehen. Ein solcher Durchbruchsfall gilt künftig als strafverschärfendes Tatbestandsmerkmal.
  • Eine Anhebung des Strafrahmens der Schleusung mit Todesfolge und bei mindestens leichtfertig herbeigeführter Todesfolge auch die Möglichkeit der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe.

Bislang war auch in Fällen, in denen in einem Kühl-Lkw oder in einem nicht seetüchtigen Boot eine große Zahl von Menschen zu Tode gebracht worden ist, keine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.

Zudem sehen die Neuerungen eine Änderung der Strafprozessordnung vor, um den Ermittlungsbehörden bei allen Schleusungsdelikten auch die Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation zu ermöglichen, um die Strukturen der organisierten Schleusungskriminalität wirksam bekämpfen

Bezahlkarte für Geflüchtete

Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und sich seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das kann in Form von Sachleistungen, Bargeld oder auch Wertgutscheinen geschehen.

Künftig soll es noch eine weitere Möglichkeit geben: die Bezahlkarte. Dadurch erhalten die Länder und Kommunen mehr Möglichkeiten, wie sie die Leistungen erbringen können.

Gleichzeitig wird im Gesetz zur Bezahlkarte auch der digitale Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und den zuständigen Leistungsbehörden verbessert. Die Behörden werden durch die Digitalisierungsmaßnahmen entlastet: Die Datenübermittlung bei standardmäßigen Abfragen über das Ausländerzentralregister erfolgt so zukünftig automatisiert. Außerdem wird durch das Gesetz einem Leistungsmissbrauch vorgebeugt.

Verbesserte Arbeitsmarktintegration

Die neuen Regelungen sollen auch die Arbeitsmarktintegrationvon gestatteten und geduldeten Personen verbessern. Die Notwendigkeit dieser Regelung hat auch der Kanzler betont: "Wir eröffnen einen dringend notwendigen legalen Weg für die Zuwanderung von Arbeitskräften und Talenten nach Deutschland, die wir brauchen, damit unsere Wirtschaft nicht schrumpft, sondern wächst."

So sehen die Regelungen im Einzelnen aus:

  • Ein Ende des Arbeitsverbotes für Asylbewerber während ihres Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen nach sechs statt bisher neun Monaten.
  • Bestehende Ausschlussgründe, wie beispielsweise für Staatsangehörige aus sicheren Herkunftsstaaten, bleiben dabei erhalten.
  • Das Ermessen der Ausländerbehörden bezüglich der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis wird als gebundenes Ermessen ausgestaltet, um eine bundeseinheitliche Praxis in der Regelungsanwendung zu erreichen. Das bedeutet, dass die Ausländerbehörde künftig in ihren Entscheidungen zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis enger an den Inhalt der Vorschrift gebunden ist, und nur bei besonderen Umständen davon abweichen darf. Ihrem Abweichen sind damit also engere Grenzen gesetzt.
  • Eine Beschäftigungserlaubnis kommt nicht in Betracht, wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen.
  • Anpassungen bei der Beschäftigungsduldung.

Anpassungen der Aufenthaltserlaubnis

Zum 1. März 2024 wurde die Ausbildungsduldung für ausreisepflichtige Ausländer, die sich in einer Berufsausbildung befinden, in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.