Bundesland Niedersachsen

04/19/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/19/2024 06:47

Hochwasser 2023: Landesregierung gewährt Hilfen für hochwassergeschädigte Unternehmen und Angehörige freier Berufe

Niedersächsische Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Niedersachsen können jetzt bei der NBank Hilfen beantragen, wenn sie durch das so genannte Weihnachtshochwasser 2023 einen Schaden erlitten haben. Die erforderlichen Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der NBank zum Download bereit.

Wirtschaftsminister Olaf Lies: "Unser Ziel ist es, den Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu helfen. Es ist wichtig, dass Betriebsabläufe wieder funktionieren und Unternehmer die nötige Sicherheit bekommen."

Gefördert werden vor allem Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser oder überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation. Dabei werden Schäden an Vermögenswerten wie Gebäuden, Ausrüstungen, Maschinen, Lagerbeständen oder Mobiliar berücksichtigt. Auch Kosten für die Anmietung und den Betrieb von Pumpen können geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass ein direkter Zusammenhang zwischen dem Hochwasser und den Schäden besteht. Die so entstandenen Schäden werden mit einem Fördersatz von 50 Prozent anteilig ausgeglichen. Ab einer Bewilligungssumme von 10.000 Euro müssen die Schäden von einem anerkannten Sachverständigen oder einem Versicherungsunternehmen geschätzt worden sein.

Der Niedersächsische Landtag hat am 7. Februar 2024 mit einem Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 die Voraussetzungen dafür geschaffen, auf die Hochwasserschäden durch Hilfsprogramme der Landesregierung reagieren zu können. Die hierbei insgesamt zur Verfügung gestellten 111 Millionen Euro stellen die Finanzierung der Hilfen für Unternehmen und Angehörige freier Berufe sicher.

Eine Antragstellung ist bis zum 31. Juli 2024 bei der NBank möglich.

Die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie hier.