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11/23/2021 | Press release | Archived content

3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr ab Mittwoch, 24. November 2021

3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr ab Mittwoch, 24. November 2021

Für eine Fahrt in U-Bahn, Tram und Bus in München ist ab Mittwoch,
24. November 2021, ein sogenannter 3G-Nachweis erforderlich. Darauf weist die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hin. Die 3G-Regel bedeutet, dass Fahrgäste für eine Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in München entweder geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein müssen - und dies auf Verlangen auch nachweisen können. Hiervon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler.

Grund für die Einführung der 3G-Regel ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die Bundestag und Bundesrat aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzen in weiten Teilen Deutschlands beschlossen hatten. Die Einhaltung der 3G-Regel, die in allen Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs gilt, wird stichprobenartig überprüft.

Die FFP2-Maskenpflicht besteht weiterhin und gilt in allen Fahrzeugen und in allen Bahnhöfen, nicht jedoch an Haltestellen in Freien. Bei der U-Bahn gilt die Maskenpflicht bereits beim Betreten des Bauwerks und nicht erst im Zug oder am Bahnsteig.

Die übrigen Hygiene-Regeln gelten unverändert. Die MVG bittet Fahrgäste, beim Ein- und Aussteigen aus den Fahrzeugen alle Türen zu nutzen, um Gedränge zu vermeiden und zu einer besseren Verteilung aller Fahrgäste beizutragen. Außerdem sollten - wo möglich - Klappfenster geöffnet bleiben, um eine gute Durchlüftung zu gewährleisten.