Bundesland Niedersachsen

09/22/2022 | Press release | Distributed by Public on 09/22/2022 11:11

Niedersachsen unterstützt die Kommunen in großem Umfang

Hannover. Der niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das zu einer umfangreichen Unterstützung der Kommunen insbesondere bei ihren Mehraufwendungen für die Vertriebenen aus der Ukraine führt. Die für die Kommunen wichtige Entlastung kann dadurch noch in diesem Jahr zur Auszahlung kommen.

Es werden anteilig die Mittel weitergeleitet, die der Bund den Ländern und Kommunen zu deren Unterstützung bei dieser Aufgabe zur Verfügung stellt. Von 190 Millionen Euro, die auf das Land entfallen, sind das 130 Millionen Euro bzw. fast 70 Prozent.

Zusätzlich wird im Rahmen des Aufnahmegesetzes eine Vorauszahlung in Höhe von 100 Millionen Euro an die Kommunen für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geleistet. Zudem wird der kommunale Anteil der Kompensation des Bundes für die Zahlung des Kinderbonus durchgereicht.

Dazu Finanzminister Reinhold Hilbers: "Die Kommunen haben nach dem Ausbruch des russischen Angriffskrieges schnell und umsichtig reagiert. Dafür bin ich dankbar. Wir lassen die Kommunen mit den Auswirkungen des Fluchtgeschehens nicht alleine. Vielmehr unterstützen wir sie nach Kräften bei dieser herausfordernden Aufgabe."

Hintergrund

Der Bund hat den Ländern und Kommunen zugesagt, im Jahr 2022 pauschal mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die Vertriebenen aus der Ukraine zu unterstützen. Der auf Niedersachsen anfallende Anteil beträgt 190 Millionen Euro. Niedersachsen und die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände haben sich geeinigt, dass die Bundesmittel wie folgt eingesetzt werden:

Säule 1: Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft

Es erfolgt eine individuelle Abrechnung und Erstattung der ab dem 01.06.2022 von den Kommunen für das Jahr 2022 zu tragenden Anteile an Kosten der Unterkunft für Vertriebene aus der Ukraine durch das Land. Chancen und Risiken hinsichtlich der Auskömmlichkeit der vom Bund dafür bereitgestellten Mittel in Höhe von 47,5 Millionen Euro übernimmt insoweit das Land.

Säule 2: Abgeltung der Kosten im Bereich der Lebenshaltungskosten

Die vom Bund in Säule 2 bereitgestellten Mittel in Höhe von 47,5 Millionen Euro sind vorgesehen, um die vom Land an die Kommunen für den Zeitraum bis zum 31.05.2022 zu leistenden Pauschalen nach dem Aufnahmegesetz zumindest anteilig zu kompensieren.

Um Aufwendungen besonders betroffener Kommunen auszugleichen, für die andernfalls eine zielgerichtete Abrechnung über die Abgeltungspauschale nach dem Aufnahmegesetz nicht möglich wäre, wird davon ein Betrag von 10 Millionen Euro bereitgestellt.

Säule 3: Beteiligung an den übrigen Kosten der Länder und Kommunen

Die vom Bund in Säule 3 bereit gestellten Mittel in Höhe von 95 Millionen Euro dienen der Abfederung der übrigen Kostenbelastungen von Land und Kommunen etwa für die Kinderbetreuung und Beschulung sowie Gesundheits- und Pflegekosten. Die Mittel sind für eine vollständige Kompensation aller Aufwendungen beim Land und den Kommune nicht ausreichend. Sie werden mit 72,5 Millionen Euro für die Kommunen und 22,5 Millionen Euro für das Land aufgeteilt.

Anfang November 2022 soll mit dem Bund eine Regelung für das Jahr 2023 vereinbart werden.