Bundesland Niedersachsen

11/22/2023 | Press release | Distributed by Public on 11/22/2023 09:42

Landesregierung wird zusätzliche Bundesmittel für Fluchtgeschehen an Kommunen weiterleiten

Im Rahmen der Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz am 6. November haben sich Bund und Länder auf die künftige Mittelverteilung zur Finanzierung des Fluchtgeschehens geeinigt. Die Niedersächsische Landesregierung hat nun die Kommunalen Spitzenverbände in einem gemeinsamen Gespräch über die Auswirkungen der MPK-Beschlüsse informiert. Das Land beabsichtigt, die für nächstes Jahr zu erwartende zusätzliche Beteiligung des Bundes an den fluchtbedingten Kosten an die Kommunen weiterzugeben.

Zu den Beschlüssen der MPK zählt, dass die bisher vereinbarte statische Bundesbeteiligung ab dem Jahr 2024 zu einer Pro-Kopf-Pauschale im Sinne eines atmenden Systems fortentwickelt wird. Der Bund wird sich künftig an den fluchtbedingten Kosten der Länder und Kommunen in Form einer Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 7.500 Euro pro Asylerstantrag beteiligen. Steigt die Zahl der Erstanträge, steigt auch die Beteiligung des Bundes und umgekehrt.

Insgesamt erwartet Niedersachsen damit eine Beteiligung des Bundes für 2024 in Höhe von 234 Millionen Euro. Das sind 115 Millionen Euro mehr als bislang veranschlagt, von denen allerdings ca. 70 Millionen Euro im Rahmen einer Spitzabrechnung erst 2025 dem Land zufließen werden.

Das Land beabsichtigt nun, diese 115 Millionen Euro vollständig an die Kommunen weiterzuleiten. Eine pauschale Veranschlagung soll im Rahmen der aktuell laufenden parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2024 stattfinden. Dabei geht das Land in Bezug auf die erst in 2025 kassenwirksam werdenden 70 Millionen Euro gegenüber den Kommunen in Vorleistung.

Die weiteren eingeplanten Bundesmittel für 2024 in Höhe von 119 Millionen Euro sind im Haushaltsplanentwurf des Landes ohnehin bereits mittelbar zur Weiterleitung an die Kommunen, insbesondere im Rahmen der Erstattung der Kosten in Zusammenhang mit unbegleiteten Minderjährigen (92 Millionen Euro), veranschlagt. Das Land wird damit die Leistungen an die Kommunen im Zusammenhang mit dem Fluchtgeschehen für 2024 auf 765 Millionen Euro erhöhen.

Die Landesregierung wird nächstes Jahr weitere Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden führen, um die Verteilung der Bundesmittel weiter zu konkretisieren.

Grafik Bundesbeteiligung und Ausgaben 2024 im Landeshaushalt