Belgian Federal Government

07/20/2021 | Press release | Distributed by Public on 07/20/2021 17:20

Der Konzertierungsausschuss verschärft die Kontrollen bei der Reiserückkehr

Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute im Konzertierungsausschuss die Lage in Bezug auf das Coronavirus erörtert. Der Konzertierungsausschuss begrüßt die Fortschritte der Impfung, bleibt aber vorsichtig. Bis Ende August werden voraussichtlich mehr als neun von zehn gefährdeten Personen vollständig geimpft sein, d.h. mehr als acht von zehn erwachsenen Belgiern.

Dank der gut funktionierenden Impfkampagne müssen immer weniger infizierte Menschen ins Krankenhaus. Wir müssen jedoch weiterhin gegen die Verbreitung des Virus kämpfen, um das Auftreten neuer Varianten zu vermeiden.

Der Konzertierungsausschuss hat beschlossen, die Umsetzung des Sommerplans beizubehalten, allerdings mit einigen Änderungen, da die ansteckendere Delta-Variante nun auch in unserem Land vorherrscht.

1. Wichtigkeit von Schutzmasken, Sicherheitsabständen und Belüftung

Der Konzertierungsausschuss bestätigt die Wichtigkeit des Tragens von Masken, der Einhaltung von Sicherheitsabständen und der ausreichenden Belüftung von Innenräumen. Außer für Kinder unter 12 Jahren ist das Tragen einer Maske in den folgenden Fällen weiterhin Pflicht:

  • in den Fällen, in denen die Einhaltung der Regeln des Social Distancing gemäß den Grundsätzen, die im Ministeriellen Erlass festgelegt sind, unmöglich gewährleistet werden kann,
  • in Geschäften und Einkaufszentren,
  • in öffentlich zugänglichen Räumen von Unternehmen, öffentlichen Behörden oder Vereinigungen, im kulturellen, festlichen und sportlichen Bereich und im Freizeit- und Veranstaltungsbereich,
  • in Konferenzsälen,
  • in Hörsälen,
  • in Gebäuden zur Ausübung eines Kults und Gebäuden zur öffentlichen Ausübung nichtkonfessionellen moralischen Beistands,
  • in Bibliotheken, Ludotheken und Mediatheken,
  • an belebten privaten oder öffentlichen Orten, wie z. B. Geschäftsstraßen, Märkten, Jahrmärkten, Floh- und Trödelmärkten und Kirmessen, wie von den lokalen Behörden vorgesehen,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen,
  • in Einrichtungen und an Orten, wo Horeca-Tätigkeiten erlaubt sind, sowohl für Kunden als auch für das Personal, außer wenn sie essen, trinken oder am Tisch sitzen,
  • bei Fortbewegungen in öffentlichen und nichtöffentlichen Teilen der Gerichte und bei jeder Fortbewegung in Sitzungssälen und in den anderen Fällen gemäß den vom Kammerpräsidenten vorgegebenen Richtlinien,
  • auf Handelsbörsen, einschließlich Handelsmessen,
  • bei Kundgebungen.

Ausnahmsweise darf die Maske zum Trinken oder Essen abgenommen werden, oder wenn das Tragen der Maske aufgrund der Tätigkeit unmöglich ist.

Bei Veranstaltungen, kulturellen und anderen Darbietungen, Sportwett- kämpfen und -trainings und Kongressen im Freien, bei denen das Publikum sitzen bleiben muss, darf die Maske abgenommen werden.


2. Reisen

Die aktuellen Reiseregeln bleiben in Kraft.
Das Verfahren für Länder der Europäischen Union oder des Schengen-Raums, in denen gefährliche Virusvarianten zirkulieren, wird verschärft, unabhängig vom Farbcode des Landes.

Nach der Rückkehr aus einem solchen europäischen Hochrisikogebiet müssen Personen, die noch nicht vollständig geimpft sind, neben einem PCR-Test an Tag 1 (mit Quarantäne als Ergebnis) einen PCR-Test an Tag 7 durchführen lassen. Der Test an Tag 1 ist nicht erforderlich, wenn die betreffende Person sich in den 72 Stunden vor der Ankunft auf belgischem Staatsgebiet bereits einem PCR-Test unterzogen hat.

Ein positiver PCR-Test bedeutet, dass Sie sich 10 Tage isolieren müssen, wobei dieser Zeitraum nicht unterbrochen werden kann.

  • Die Kontrollen von Passagier-Lokalisierungsformularen (PLF) und digitalen Covid-Zertifikaten werden verstärkt.
  • Der Konzertierungsausschuss empfiehlt Organisatoren von Jugendlagern, alle Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Betreuer und jungen Teilnehmern vor Antritt des Lagers getestet werden, um die Teilnahme von infizierten Personen am Lager zu vermeiden.

3. Veranstaltungen

Das Covid Safe Ticket kann für Veranstaltungen mit mindestens 1.500 Teilnehmern verwendet werden und steht Personen zur Verfügung, die durch eine Impfung vollständig geschützt sind (vollständiger Impfschutz plus zwei Wochen) oder die ein Genesungszertifikat beziehungsweise einen kürzlich durchgeführten negativen Test vorweisen können.

Das Covid Safe Ticket gilt ab dem 13. August nur für Veranstaltungen im Freien mit mindestens 1.500 Teilnehmern. Ab dem 1. September kommen auch Veranstaltungen in Innenräumen in Betracht. Bei Verwendung des Covid Safe Tickets entfallen die Regeln bezüglich des Tragens einer Maske, des Social Distancing und der CIRM/CERM-Beschränkungen. Dies erfordert jedoch einen Plan zur Organisation von Menschenansammlungen (Crowd-Management), die Einhaltung von Gesundheitsvorkehrungen und eine angemessene Belüftung (mit einem CO2-Messgerät für Innenräume).

4. Durchimpfungsrate von Gesundheitsdienstleistern

Der Konzertierungsausschuss bestätigt die Vorschläge der Interministeriellen Konferenz Volksgesundheit und fordert die Gesundheitsminister auf:

  • die Übersicht über die Impfzahlen zu aktualisieren und zu ergänzen,
  • die Konzertierung mit Berufsverbänden zu verstärken, um die Gesundheitsdienstleister weiter zu sensibilisieren,
  • Gesundheitsdienstleistern, die sich noch nicht haben impfen lassen, eine neue Gelegenheit dazu zu bieten,
  • die notwendigen Initiativen zu ergreifen, um in Absprache mit Gesundheitseinrichtungen und arbeitsmedizinischen Diensten so bald wie möglich eine öffentliche Berichterstattung über die Impfrate pro Einrichtung zu erreichen.