Kanton Solothurn

09/26/2023 | Press release | Distributed by Public on 09/26/2023 06:47

Keine Ungleichbehandlung beim Zugang zur beruflichen Grundbildung

Der Bundesrat will den Zugang zur beruflichen Grundbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers erleichtern. Der Regierungsrat hält die vorgeschlagene Umsetzung für nicht geeignet.

Der Bundesrat schlägt vor, gewisse Fristen in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit anzupassen. Damit soll Personen mit einem negativen Asylentscheid sowie Sans-Papiers der Zugang zu einer beruflichen Ausbildung erleichtert werden. Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich den vereinfachten Zugang zum Arbeitsmarkt von Personen, die sich in der Schweiz aufhalten. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verordnungsanpassung lehnt der Regierungsrat jedoch ab. Die geltenden rechtlichen Grundlagen bieten bereits genug Möglichkeiten, dass Asylsuchende ihre Lehre oder Ausbildung auch nach einem abgelehnten Asylgesuch weiterführen und abschliessen können. Hierfür braucht es somit keine Verordnungsanpassung. Zudem würde der Vorschlag des Bundesrates zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Personengruppen führen.