Bundesland Niedersachsen

01/29/2023 | Press release | Distributed by Public on 01/29/2023 10:04

Prozessvorschau des Landgerichts für Februar 2023

HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung der Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim sowie des Amtsgerichts Hildesheim (alle Angaben ohne Gewähr!):

Die Prozessvorschau kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden: Prozessvorschau des Landgerichts Hildesheim für Februar 2023 (nicht barrierefreie PDF-Datei, 0,26 MB)

Besucherinnen und Besucher des Justizzentrums einschließlich der Verfahrensbeteiligten sind derzeit nicht verpflichtet, im Gebäude eine Maske zu tragen. Innerhalb der Sitzungssäle während einer Verhandlung können die jeweils vorsitzenden Richterinnen und Richter das Tragen von Schutzmasken anordnen (§ 176 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz).Das Mitführen einer Maske wird daher insbesondere für Sitzungsbesuche empfohlen.

Verfahren der Strafkammern des Landgerichts

Strafkammer 1 (als Schwurgericht)

Seit 05.01.2023 14.00 Uhr Saal 149 Az.: 12 KLs 18 Js 10534/22

Fortsetzung: 26.01., 03.02., 10.02. (Saal 134), 17.02. und 23.02.2023 (Saal 134), jeweils 9.00 Uhr, soweit nicht anders angegeben in Saal 149

Tatort: Elze, Giesen und Hannover

Tatzeit: März bis Juni 2020

Zur Last gelegte Tat: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 17 Fällen

Die Anklage richtet sich gegen einen 27-jährigen Angeklagten, der zwischen März und Juni 2020 in 17 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, hauptsächlich Marihuana, Handel getrieben haben soll.

Der Angeklagte soll am 30.03.2020 zunächst 500 Gramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben. In der Folgezeit soll der Angeklagte bis zum 08.06.2020 in 16 weiteren Fällen jeweils zum gewinnbringenden Weiterverkauf im Besitz von Marihuana-Mengen zwischen einem Kilogramm und 31 kg gewesen sein. Dabei soll er sich hauptsächlich in Elze, teilweise aber auch in Giesen oder Hannover aufgehalten haben.

Die Vorwürfe der Anklageschrift sollen auf einer Auswertung von Chatverläufen über die verschlüsselte Kommunikationsplattform EncroChat basieren. Der Angeklagte wurde im Juni 2022 in Spanien festgenommen und befindet sich seit Juli 2022 in Deutschland in Untersuchungshaft (Schlagwort: Marihuana).

21.02.2023 7.30 Uhr Saal 134 Az.: 12 Ks 26 Js 36297/21

Fortsetzung: 03.03. (Saal 134), 07.03. (Saal 149) und 14.03.2023 (Saal 147), jeweils 9.00 Uhr

Tatort: Sibbesse, Ortsteil Wrisbergholzen

Tatzeit: 23.09.2021

Zur Last gelegte Tat: Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Einem 57-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 23.09.2021 gegen 9.45 Uhr im Sibbesser Ortsteil Wrisbergholzen einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben.

Der Angeklagte soll sich aus Eifersucht dazu entschlossen haben, seine im selben Haus lebende frühere Lebensgefährtin zu töten, während diese in ihrem Bett schlief. Hierfür soll er an ihr Bett herangetreten sein und sie stark gewürgt haben. Die Frau soll dem aufgrund einer Erkrankung beeinträchtigten Mann jedoch körperlich überlegen gewesen sein, weswegen sie sich aus dessen Griff habe befreien und aufstehen können.

Der Angeklagte soll darauf einen Hartschalenkoffer ergriffen und damit in Richtung der Frau geschlagen haben, diese habe jedoch auch diesen Angriff mit einem kräftigen Stoß abgewehrt. Nunmehr soll der Angeklagte eine Glasflasche geholt haben, um seine frühere Lebensgefährtin damit zu schlagen, um sie zu töten. Nachdem die Frau aber auch diesen Angriff abgewehrt habe, soll der Angeklagte das Haus verlassen und selbständig die Polizei gerufen haben.

Ein gegen den Angeklagten ergangener Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt (Schlagwort: Koffer).

22.02.2023 9.00 Uhr Saal 147 Az.: 12 Ks 17 Js 38482/22

Fortsetzung: 24.02. (Saal 149), 28.02. (Saal 149), 08.03. (14.00 Uhr), 13.03., 16.03., 17.03. und 23.03.2023, soweit nicht anders angegeben jeweils 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort: Hildesheim

Tatzeit: 20.09.2022

Zur Last gelegte Tat: Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung

Die Anklage richtet sich gegen zwei Männer im Alter von 32 und 46 Jahren, die am 20.09.2022 gegen 22.40 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz in Hildesheim jeweils eine Straftat begangen haben sollen. Dem 32-jährigen wird ein versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen, dem 46-jährigen eine gefährliche Körperverletzung.

Ausgangspunkt des Vorfalls soll ein Streit des 32-jährigen mit einem Zeugen gewesen sei, in dessen Rahmen zu einer Rangelei gekommen sei. Hierbei soll der 32-jährige ein Messer gezogen und hiermit mindestens dreimal in Richtung seines Kontrahenten gestochen haben. Anschließend soll der Angeklagte diesen zu Boden gerissen und weitere Messerstiche ausgeführt haben, wobei er tödliche Verletzungen des Zeugen billigend in Kauf genommen habe. Dieser soll mehrere Stichwunden, davon zwei am Oberkörper, erlitten haben, die zumindest potenziell lebensbedrohlich gewesen seien.

Der 46-jährige Angeklagte soll die beiden Kontrahenten zunächst getrennt haben. Da der Zeuge jedoch weiter versucht habe, in Richtung des 32-jährigen zu gelangen, soll der 46-jährige den Mann zu Boden gebracht und ihm mehrere Faustschläge versetzt haben. Zudem soll er den Kopf des Zeugen gegen einen Mülleimer geschlagen haben, sodass der Zeuge durch diese Einwirkungen noch Verletzungen im Gesicht erlitten habe.

Der 32-jährige Angeklagte wurde am Tag des Vorfalls festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft (Schlagwort: Bahnhof).


Strafkammer 3 (als große Jugendkammer bzw. Jugendschutzkammer)

Seit 19.12.2022 09.30 Uhr Saal 147 Az.: 14 KLs 3 Js 14907/21

Fortsetzung: 09.01., 27.01. und 17.02.2023, 9.30 Uhr, Saal 147

Tatort: Elze

Tatzeit: Mai 2020 bis Dezember 2021

Zur Last gelegte Tat: Sexueller Missbrauch von Kindern, Verschaffen kinderpornographischer Schriften

Dem 34-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2020 über Instagram Kontakt zu einem Kind aufgenommen und im Rahmen des Chatverlaufs Nachrichten mit sexuellem Hintergrund versandt zu haben. Im Dezember 2021 soll er über WhatsApp mit einem anderen Kind in gleicher Weise geschrieben worden sein, zudem soll der Angeklagte ein kinderpornographisches Bild erhalten haben.

Der Angeklagte war zunächst in Untersuchungshaft und befindet sich inzwischen in einstweiliger Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schlagwort: Chat).

Wichtiger Hinweis:

Im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre einzelner Verfahrensbeteiligter könnte es in diesem Verfahren dazu kommen, dass die Öffentlichkeit während der Hauptverhandlung bzw. während einzelner Teile hiervon ausgeschlossen wird.

Seit 25.01.2023 09.30 Uhr Saal 149 Az.: 14 KLs 20 Js 22374/20

Fortsetzung: 06.02., 08.02., 13.02., 15.02., 20.02., 22.02. und 27.02.2023 (Saal 149), jeweils 9.30 Uhr, soweit nicht anders angegeben in Saal 134

Tatort: Lamspringe und Elze

Tatzeit: Juni 2019 bis September 2022

Zur Last gelegte Tat: Gewerbsmäßiger Bandenbetrug, Gewerbsmäßiger Betrug

Drei Männern im Alter von 21, 23 und 40 Jahren wird in einem ersten Tatkomplex vorgeworfen, Betrugstaten zum Nachteil eines Mannes im Rentenalter aus Lamspringe begangen zu haben. Der 21-jährige soll 41 Taten, der 40-jährige 38 Taten und der 23-jährige 36 Taten. In 36 Fällen soll es sich um einen gewerbsmäßigen Bandenbetrug gehandelt haben. Bei Begehung der Taten sei der heute 21-jährige noch Jugendlicher bzw. Heranwachsender und der heute 23-jährige noch Heranwachsender gewesen.

Der 21-jährige Angeklagte soll im Sommer 2018 den älteren Mann kennengelernt haben, wobei sich aus zunächst gelegentlichen Begegnungen schließlich ein Vertrauensverhältnis entwickelt habe. Gemeinsam mit seinem Vater, dem 40-jährigen Angeklagten, soll der 21-jährige dem Mann von einem im Ausland liegenden renovierungsbedürftigen Hotel erzählt habe, das man geerbt habe. Die tatsächlich falsche Geschichte soll auch unter Einbeziehung des 23-jährigen Angeklagten immer weiter ausgebaut worden sein. Auch diverse weitere unbekannte Dritte sollten zum Aufbau einer Legende eingesetzt worden sein. Dadurch habe man den Zeugen immer wieder mit unterschiedlichen Vorwänden dazu gebracht, den Angeklagten in bar Geldbeträge zu übergeben.

Am Juni 2019 soll der Mann in 41 Fällen jeweils Geldbeträge zwischen 1.000,00 und 31.500,00 Euro, insgesamt 385.450,00 Euro, übergeben haben. Hierbei soll er sein gesamtes privates Vermögen aufgebraucht und sich noch Geld von Verwandten und Bekannten geliehen haben.

In einem weiteren Tatkomplex wird dem 21-jährigen vorgeworfen, als Heranwachsender zwischen September 2021 und September 2022 in 112 Fällen einen gewerbsmäßigen Betrug zum Nachteil von insgesamt drei Personen aus Elze begangen haben.

Der 21-jährige Angeklagte soll ab September 2021 zunächst einem ihm seit früher Kindheit bekannten Mann unter Aufbau einer umfangreichen Legende erzählt haben, dass dieser Erbe eines Bekannten aus Frankfurt geworden sei, jedoch müssten für die Auszahlung des Erbes noch diverse Kosten beglichen werden. Diese habe der Angeklagte in bar erhalten, um dieses persönlich nach Frankfurt zu bringen. In 30 Fällen soll er so Beträge zwischen 5,00 und 4.860,00 Euro erhalten haben, insgesamt mehr als 25.000,00 Euro. Die Schwester des Zeugen, die ihren Bruder bei der Erlangung des Erbes habe unterstützen wollen und für die die Legende durch den 21-jährigen Angeklagten noch weitergesponnen worden sein soll, habe in 78 Fällen Bargeldbeträge zwischen 80,00 und 8.500,00 Euro erhalten haben, insgesamt mehr als 80.000,00 Euro.

Die Frau soll sich für die Zahlungen schon Geld von einem Bekannten habe leihen müssen, was sie dem 21-jährigen auch gesagt habe. Dieser soll sich dann direkt an den Bekannten gewandt. Weil er gewusst habe, dass der Mann eine Partnerin suche, habe er ihm Kontakt zu einer tatsächlich nicht existenten Frau im Ausland verschafft. In einem WhatsApp-Kontakt soll sich der Angeklagte selbst als die Frau ausgegeben und ein gemeinsames Leben versprochen haben, wobei dem und einem Umzug nach Deutschland allerdings Schulden entgegenstünden. Hierdurch soll der Angeklagte den Mann in fünf Fällen dazu gebracht haben, Geldbeträge zwischen 1.800,00 und 10.000,00 Euro, insgesamt mehr als 24.000,00 Euro, an eine durch den Angeklagten als Abholerin eingesetzte Person zu übergeben.


Der 21-jährige befindet sich in Untersuchungshaft, bezüglich der beiden weiteren Angeklagten ist ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt (Schlagwort: Erbschaften).
Strafkammer 4 (als 1. große Wirtschaftsstrafkammer)

Seit 14.06.2022 9.00 Uhr Saal 32 NG Az.: 15 KLs 5413 Js 1056/17

Fortsetzung: 22.06., 28.06., 06.07., 13.07., 20.07., 27.07., 29.07., 04.08., 05.09., 07.09., 12.09., 14.09., 05.10., 07.10., 10.10., 27.10., 08.11., 15.11., 22.11., 25.11., 09.12., 13.12., 16.12.2022, 03.01., 03.02., 10.02., 15.02., 20.02. und 24.02.2023, jeweils 9.00 Uhr in Saal 32 im Nebengebäude

Tatort: Hameln

Tatzeit: Mai 2010 bis November 2013, November 2016 bis Januar 2019

Zur Last gelegte Tat: Subventionsbetrugs in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung, bandenmäßiger Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung in zwölf Fällen

Die Anklagevorwürfe aus zwei Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Hannover richten sich gegen drei Männer im Alter von 55, 50 und 37 Jahren. Hinsichtlich eines ursprünglich mit angeklagten 82-jährigen ist das Verfahren abgetrennt worden und soll später verhandelt werden. Zunächst sollen die Angeklagten im Zeitraum von Mai 2010 bis November 2013 gemeinschaftlich einen Subventionsbetrug in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung begangen haben. Darüber hinaus wird ihnen in einem weiteren Tatkomplex vorgeworfen, zwischen November 2016 und Januar 2019 gemeinschaftlich und in bandenmäßiger Begehungsweise in zwölf Fällen einen Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung begangen zu haben.

Die Investions- und Förderbank des Landes Niedersachsen NBank soll auf Antrag einer in Hameln ansässigen GmbH, deren Geschäftsführer der gesondert verfolgte 82-jährige war, im Dezember 2009 Fördermittel in Höhe von höchstens 6 Millionen Euro bewilligt haben. Ziel der Subventionen soll die Schaffung von 49 neuen Arbeitsstellen gewesen sein. Für die Bewilligung der Fördermittel soll der 50-jährige die einleitenden Verhandlungen geführt, angeforderte Unterlagen eingereicht sowie Erklärungen abgegeben haben. Der 37-jährige soll ihn dabei unterstützt haben. Anschließend sollen der 82-jährige und der 50-jährige ab Mai 2010 insgesamt 18 Mittelabforderungen zur Prüfung und Auszahlung von Fördermitteln an die GmbH eingereicht haben. Hierbei soll es sich bei 17 Abforderungen um nicht bestehende und unbezahlte Rechnungsforderungen sowie gefälschte Eingangsrechnungen, hauptsächlich für IT-Komponenten, gehandelt haben. Das Erreichen des Subventionsziels soll durch eine abschließende Erklärung bestätigt worden sein.

Die Angeklagten sollen hierdurch sowie durch die gefälschten Eingangsrechnungen, falsche Erklärungen über getätigte Investitionen und eine Kreditfinanzierung sowie ihr Verhalten bei Vor-Ort-Prüfungen die irrtümlich erfolgten Auszahlungen der NBank an die antragstellende GmbH erreicht haben. Insgesamt soll die GmbH durch die Zahlungen der NBank knapp 6 Millionen Euro erlangt haben.

In dem zweiten Tatkomplex wird den Angeklagten vorgeworfen, tatsächlich nicht vorhandene und nicht im Eigentum ihres Unternehmens stehende Server durch den Abschluss von Sale-and-lease-back-Verträgen an Leasinggesellschaften verkauft zu haben, um sich durch die Kaufpreise zu bereichern. Für den Nachweis des Erwerbs und des Eigentums sollen jeweils ein gefälschter Einkaufsbeleg und ein gefälschter Überweisungsbeleg vorgelegt worden sein. Durch insgesamt zwölf Taten soll das Unternehmen der Angeklagten einen Betrag in Höhe von 10.849.012,20 Euro erlangt haben, wovon die Angeklagten einzelne Teilbeträge zwischen ca. 83.000,00 Euro und ca. 371.000,00 Euro erlangt hätten (Schlagwort: Fördermittel).


Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer):

Seit 01.06.2022 9.30 Uhr Saal 134 Az.: 20 KLs 18 Js 9967/21

Fortsetzung: 16.06., 24.06., 13.07., 15.07., 20.07., 22.07., 11.08., 23.08., 26.08., 29.08., 01.09., 30.09., 04.11., 01.12., 02.12., 07.12., 16.12.2022, 02.01.2023, 03.01., 06.01., 18.01., 23.01., 02.02. (Saal 147), 14.02. (13.00 Uhr, Saal 149), 24.02. (Saal 147), 02.03. (Saal 149), 06.03. (Saal 137), 14.03. (Saal 137) und 24.03.2023 (10.30 Uhr, Saal 149), soweit nicht anders angegeben jeweils 9.00 Uhr

Tatort: Hildesheim, Golmbach und andernorts

Tatzeit: März 2020 bis Dezember 2021

Zur Last gelegte Tat: Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

In dem Verfahren wird die Anklage gegen drei Männer im Alter von 70, 46 und 30 Jahren, denen Straftaten im Zusammenhang mit dem Handel von Betäubungsmitteln zwischen März 2020 und Dezember 2021 in Hildesheim, Golmbach und an weiteren Orten vorgeworfen wird, verhandelt.

Dem 70-jährigen wird das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen vorgeworfen. Er soll in Golmbach zwischen März und Mai 2020 im Besitz von 100 Gramm, 700 Gramm und 10 Kilogramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf gewesen sein.

Zudem soll er gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Personen zwischen dem 14. und dem 17.07.2021 in Köln 70 Kilogramm Marihuana erworben haben, um diese zum gewinnbringenden Weiterverkauf nach Hildesheim zu bringen. Der Transport soll von einem 76-jährigen durchgeführt worden sein, dem mit der Anklage Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wurde, bezüglich dessen das Verfahren jedoch zur anderweitigen Erledigung abgetrennt wurde. Von der Gesamtmenge sollen der 70-jährige und der 46-jährige, dem das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem Fall vorgeworfen wird, gemeinsam an für 4.600,00 Euro an einen Abnehmer verkauft haben.

Dem 70-jährigen wird weiter vorgeworfen, am 20.07.2021 in Köln mit zwei gesondert verfolgten Personen 30 Kilogramm Marihuana erworben zu haben, um es zum gewinnbringenden Weiterverkauf nach Hildesheim zu bringen. Bei dem Transport, den laut Anklage erneut der 76-jährige durchführen sollte, soll dieser festgenommen und die Betäubungsmittel sichergestellt worden sein.

Der 70-jährige soll zudem noch in drei weiteren Fällen größere Mengen Marihuana zum Weiterverkauf gehabt haben. So soll er am 10.12.2021 zehn Kilogramm Marihuana an den 29-jährigen Angeklagten verkauft haben, der ebenfalls gewinnbringend habe damit handeln wollen. Dem 29-jährigen wird daher das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem Fall vorgeworfen.

Die Anklagevorwürfe sollen zum Teil auf der Auswertung von verschlüsselter Kommunikation über die Plattform "EnchroChat" basieren. Der 70-jährige Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er soll durch die ihm vorgeworfenen Taten 474.200,00 Euro erlangt haben. Der 46-jährige soll 4.600,00 Euro erwirtschaftet haben (Schlagwort: Drogen).

06.02.2023 9.00 Uhr Saal 149 Az.: 20 KLs 22 Js 35906/19

Fortsetzung: 15.02. (10.00 Uhr), 22.02. und 03.03.2023, soweit nicht anders angegeben jeweils 9.00 Uhr in Saal 149

Tatort: Meinersen

Tatzeit: 27. und 28.06.2019

Zur Last gelegte Tat: Schwerer Betrug, gewerbsmäßiger Bandenbetrug

Den beiden 27 und 24 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, in einem sog. Polizistentrick beteiligt gewesen zu sein. Dem 27-jährigen wird daher ein gewerbsmäßiger Bandenbetrug vorgeworfen, dem 24-jährigen ein schwerer Betrug aufgrund gewerbsmäßigen Handelns.

Eine Frau aus Meinersen soll von mehreren unbekannt gebliebenen Personen angerufen worden sein, die sich als Polizeibeamte ausgaben. Diese hätten ihr vorgespiegelt, dass bewaffnete Einbrecher in der Nähe auf der Flucht seien und deren festgenommene Komplizen einen Zettel mit Name und Anschrift der Frau bei sich gehabt hätten. Nunmehr sei ihr Haus von Polizeibeamten umstellt. Sie solle umgehend ihr Bargeld in eine Tüte packen und vor das Haus stellen, anschließend solle sie drinnen im Haus warten.


Die Frau soll die von den vermeintlichen Polizeibeamten geschilderte Lage für wahr gehalten und deswegen Bargeld in Höhe von 11.000,00 Euro wie aufgetragen vor die Tür gestellt haben. Der 27-jährige soll in dieser Zeit mit den Hinterleuten in Kontakt gewesen sein und mit diesen zusammengearbeitet haben. Beide Angeklagten hätten dann das Geld abgeholt und sich damit entfernt (Schlagwort: Polizistentrick).
Strafkammer 11 (als 3. große Wirtschaftsstrafkammer und 2. große Jugendkammer)

Seit 03.11.2022 9.00 Uhr Saal 134 Az.: 22 KLs 4252 Js 82409/19

Fortsetzung: 21.11., 01.12., 08.12., 15.12., 19.12.2022, 09.01.2023, 26.01., 27.01., 16.02., 17.02., 24.02., 27.02. und 28.02.2023, jeweils 9.00 Uhr, soweit nicht anders angegeben in Saal 134

Tatort: Hannover und Sehnde

Tatzeit: März 2016 bis Oktober 2019

Zur Last gelegte Tat: Untreue im besonders schweren Fall, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr im besonders schweren Fall, Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall, Bestechung im geschäftlichen Verkehr im besonders schweren Fall, Verstoß gegen das Waffengesetz

Die Anklage richtet sich gegen fünf Männer im Alter von 52, 49, 39, 33 und 29 Jahren, denen die Begehung von Straftaten zwischen März 2016 und Oktober 2019 im Zusammenhang mit dem Betrieb von Flüchtlingsunterkünften vorgeworfen werden.

Der 49-jährige Angeklagte war Geschäftsführer der ASB SD gGmbH, die ab dem Jahr 2015 einige Unterkünfte für Asylsuchende und Asylantragstellende im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sowie der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) betrieb. Der 39-jährige soll im Zeitraum von Januar 2016 bis Ende April 2017 als Ansprechpartner für Flüchtlingsunterkünfte und Fachbereichsleiter Soziale Dienste bei der ASB SD gGmbH tätig gewesen sein.

Der 52-jährige soll zwei Dienstleistungsunternehmen betrieben haben, in denen der 33-jährige und der 29-jährige beschäftigt gewesen seien. Diese in Sehnde ansässigen Unternehmen soll von der ASB SD gGmbH einen Auftrag über Reinigungs- und Hausmeisterdienstleistungen für mehrere Flüchtlingsunterkünfte erhalten haben.

Nach der Anklageschrift soll der 49-jährige in 14 Fällen eine Untreue im besonders schweren Fall, davon in sieben Fällen in Tateinheit mit Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr im besonders schweren Fall begangen haben. Der 39-jährige soll in vier Fällen gemeinschaftlich mit ihm gehandelt haben. Ihm wird Untreue im besonders schweren Fall in vier Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr im besonders schweren Fall vorgeworfen.

Dem 52-jährigen und dem 33-jährigen wird jeweils Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall in 13 Fällen, davon in neun (beim 52-jährigen) bzw. in drei (beim 33-jährigen) Fällen in Tateinheit Bestechung im geschäftlichen Verkehr im besonders schweren Fall. Beiden wird zudem der Besitz eines nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstands vorgeworfen. Der 29-jährige soll in zwei Fällen Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall geleistet haben.

Nach dem konkreten Vorwurf sollen die Angeklagten die pauschale Abrechnungsweise des Ministeriums ausgenutzt haben und hierfür übereingekommen sein, dass der 52-jährige und der 33-jährige Scheinrechnungen für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen in Rechnung stelle. Deren Bezahlung sei dann von dem 49-jährigen und dem 39-jährigen auf Seiten der ASB SD gGmbH veranlasst worden. Auf diese Weise sollen bis März 2018 Rechnungen der Firmen des 52-jährigen ohne tatsächliche Gegenleistungen im Gesamtwert von 2.328,000,57 Euro gestellt und beglichen worden sein. Der 49-jährige und der 39-jährige sollen hierfür verdeckte Rückvergütungen in Form von Geld- oder Sachleistungen bzw. Befreiung von Verbindlichkeiten erhalten haben.

Der 29-jährige soll den 49-jährigen in einem Fall zur Zahlung aufgefordert haben. Zudem soll er im Auftrag des 49-jährigen im August 2017 Räder und Felgen für ein privat genutztes Fahrzeug im Wert von 1.401,73 Euro erworben und dabei den Firmenwagen des 49-jährigen als Bezugsfahrzeug angegeben haben, sodass die Kosten bei der ASB SD gGmbH angefallen seien.

Anlässlich von Durchsuchungsmaßnahmen in Sehnde am 29.10.2019 sollen im Besitz des 52-jährigen ein Elektroimpulsgerät und im Besitz des 33-jährigen ein Nunchaku, somit jeweils verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz, sichergestellt worden sein.

Der 49-jährige soll durch die ihm vorgeworfenen Taten insgesamt Werte in Höhe von 135.988,21 Euro, der 39-jährige in Höhe von 10.799,00 Euro erlangt haben. Der 52-jährige soll Kontogutschriften in Höhe von 2.328,000,57 Euro erlangt haben (Schlagwort: ASB IV).

Seit 24.01.2023 10.00 Uhr Saal 149 Az.: 22 KLs 5443 Js 38722/22

Fortsetzung: 03.02. (9.45 Uhr), 07.02. (Saal 149), 13.02. (Saal 149), 16.02., 22.02. (Saal 32 NG), 24.02. (9.45 Uhr), 28.02., 01.03. (9.00 Uhr), 06.03. (Saal 149), 07.03. (9.00 Uhr), 14.03. (Saal 149) und 15.03.2023 (9.00 Uhr in Saal 149), soweit nicht anders angegeben jeweils 10.00 Uhr in Saal 134

Tatort: Hannover

Tatzeit: März 2020 bis März 2022

Zur Last gelegte Tat: Gewerbs- und bandenmäßiger Subventionsbetrug

Die Anklage richtet sich gegen drei Männer im Alter von 30, 39 und 47 Jahren sowie eine 53-jährige Frau, denen im Zusammenhang mit drei im Gastronomiegewerbe tätigen Gesellschaften die gemeinschaftliche Begehung des gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetruges in drei Fällen (47-jähriger Angeklagter) bzw. 54 Fällen (übrige Angeklagte) vorgeworfen wird.

Der 47-jährige soll faktischer Geschäftsführer der drei Gesellschafter gewesen sein, wogegen der 30-jährige und die 57-jährige als Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer von jeweils zwei Gesellschaften in das Register eingetragen gewesen seien. Der 39-jährige soll Assistent der Geschäftsführung aller drei Gesellschaften gewesen sein. Sie sollen sich zusammengeschlossen haben, um für eine Vielzahl von Arbeitnehmern Kurzarbeitergeld zu erlangen, obwohl tatsächlich kein Arbeitsausfall vorgelegen habe. Hierfür seien der Agentur für Arbeit in Hannover Arbeitsausfälle vorgetäuscht worden, obwohl die Arbeitnehmer entweder voll gearbeitet hätten oder in dem gemeldeten Zeitraum gar nicht beschäftigt gewesen seien.

Aufgrund der falschen Angaben sollen durch die Agentur für Arbeit im Zeitraum von März 2020 bis März 2022 für 39 Arbeitnehmer zu Unrecht an die Gesellschaften Auszahlungen von Kurzarbeitergeld von insgesamt 416.419,17 Euro sowie anteilige Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt 256.722,60 Euro erfolgt sein. Auf zwei Gesellschaften beziehen sich jeweils 25 der vorgeworfenen Taten, auf eine Gesellschaft beziehen sich vier der vorgeworfenen Straftaten.

Die 53-jährige soll dabei einen Teil der Anträge selbst unterzeichnet sowie aus den tatsächlichen Arbeitsstunden die Zahl der Ausfallstunden aufbereitet sowie so nicht bestehende Arbeitsverträge angefertigt haben. Der 30-jährige soll ebenfalls Anträge unterzeichnet sowie in der niedergelegten Form nicht bestehende Arbeitsverträge angefertigt haben. Der 39-jährige soll die Kommunikation mit der Agentur für Arbeit erledigt, Anträge übersandt und den Eingang von Gelder kontrolliert haben.

Der 47-jährige soll größeren finanziellen Angelegenheiten das letzte Wort gehabt haben, weshalb die 53-jährige und der 30-jährige auf seine Veranlassung gehandelt hätten. Er soll zudem die organisatorische Struktur geschaffen und die Antragstellung für die drei Gesellschaften veranlasst haben, weshalb ihm der gewerbs- und bandenmäßige Subventionsbetrug in drei Fällen vorgeworfen wird.

Aufgrund der den Angeklagten vorgeworfenen Handlungen soll eine Gesellschaft 519.798,36 Euro, eine weitere 105.340,26 Euro und die dritte Gesellschaft 48.003,15 Euro erlangt haben. Der 47-jährige befindet sich in Untersuchungshaft (Schlagwort: Kurzarbeitergeld).

27.02.2023 9.30 Uhr Saal 134 Az.: 22 KLs 22 Js 1900/22

Fortsetzung: 13.03. (Saal 27), 17.03. und 24.03.2023, soweit nicht anders angegeben jeweils 9.30 Uhr in Saal 147

Tatort: Düsseldorf, Hannover und Lehrte

Tatzeit: 29.06.2021 und 27.12.2021

Zur Last gelegte Tat: Subventionsbetrug

Dem 46-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 29.06.2021 und 27.12.2021 jeweils einen Subventionsbetrug im besonders schweren Fall begangen zu haben.

Der Angeklagte soll in seiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt mit einem Unternehmer aus der Baubranche aus Lehrte zusammengeschlossen haben, um mit falschen Angaben Corona-Überbrückungshilfen aus einem Bundesprogramm zu erlangen.

Zunächst soll der Angeklagte am 29.06.2021 für den Unternehmer mit bewusst wahrheitswidrigen Angaben zu den Einnahmen des Unternehmens sowie dessen Fixkosten Überbrückungshilfen beantragt haben. Ebenfalls wahrheitswidrig soll er hierbei erklärt haben, die Angaben des Unternehmers geprüft zu haben und deren Plausibilität zu bestätigen. Ein für seine Tätigkeit in Rechnung gestelltes Honorar in Höhe von 72.255,50 Euro soll dem Angeklagten im Anschluss von dem Unternehmer überwiesen worden sein.

Auf die gleiche Weise soll der Angeklagte am 27.12.2021 für den Unternehmer mit falschen Angaben die Gewährung von Überbrückungshilfen beantragt haben. Dem Unternehmer soll hierauf ein Förderbetrag in Höhe von 632.708,32 Euro ausbezahlt worden sein.

Der Angeklagte wurde am 10.10.2022 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft (Schlagwort: Kurzarbeitergeld).


Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer)

02.02.2023 9.00 Uhr Saal 149 Az.: 26 KLs 14 Js 40026/22

Fortsetzung: 03.02. (Saal 147) und 20.02.2023 (Saal 149), jeweils 9.00 Uhr

Tatort: Gifhorn

Tatzeit: 27.09.2022

Zur Last gelegte Tat: Schwere räuberische Erpressung

Dem 23-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 27.09.2022 gegen 20.45 Uhr eine Tankstelle in Gifhorn überfallen und dort eine schwere räuberische Erpressung begangen zu haben.

Beim Betreten des Verkaufsraums soll der maskierte Angeklagte unter Vorhalt einer Schreckschusspistole von dem Verkäufer Bargeld gefordert haben. Der Mitarbeiter soll, weil er die Pistole für echt hielt, die Kasse geöffnet und dem Angeklagten 650,00 Euro Bargeld übergeben haben, mit denen dieser dann geflüchtet sei.

Der Angeklagte wurde am 28.09.2022 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft (Schlagwort: Tankstelle).

07.02.2023 9.00 Uhr Saal 147 Az.: 26 KLs 21 Js 37256/22

Fortsetzung: 09.02.2023, 9.00 Uhr, Saal 149

Tatort: Egenstedt und Hildesheim

Tatzeit: 29.08.2022 und 11.09.2022

Zur Last gelegte Tat: Gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und mit Bedrohung, versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung

Der 33 Jahre alte Angeklagte soll am 29.08.2022 in Egenstedt eine gefährliche Körperverletzung und sodann am 11.09.2022 in Hildesheim zwei weitere Straftaten begangen haben.

Am 29.08.2022 soll der Angeklagte zunächst gegen 20.30 Uhr an seiner Wohnanschrift in Egenstedt von einem Mann aufgesucht worden sein, der mit ihm über die Rückzahlung von geliehenem Geld habe sprechen wollen. Einem zuvor vereinbarten Treffen zur Übergabe soll der Angeklagte ferngeblieben sein. Da der Angeklagte nicht geöffnet habe, soll der Besucher immer wieder geklingelt haben. Schließlich soll der Angeklagte die Tür geöffnet und dem Mann Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben.

Nach einem Polizeieinsatz in Hildesheim am 11.09.2022 gegen 13.30 Uhr soll der gefesselte Angeklagte in einem Polizeifahrzeug auf dem Weg zu einer psychiatrischen Klinik zwei Polizeibeamte beleidigt und bedroht haben. Bei der Ankunft an der Klinik soll der mit dem Corona-Virus infizierte Angeklagte einem Polizeibeamten ins Gesicht gespuckt haben. Nach der Unterbringung in einem Klinikzimmer soll der Angeklagte dann einem weiteren Polizeibeamten gezielt ins Gesicht gespuckt und diesen mit dem Tode bedroht haben.

Der Angeklagte befindet sich in einstweiliger Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schlagwort: Pfefferspray).

21.02.2023 9.00 Uhr Saal 32 NG Az.: 26 KLs 17 Js 48585/21

Fortsetzung: 07.03. (Saal 32 Nebengebäude), 14.03. (Saal 134), 15.03. (Saal 134) und 21.03.2023 (Saal 32 NG), jeweils 9.00 Uhr

Tatort: Hildesheim

Tatzeit: September bis Dezember 2021

Zur Last gelegte Tat: Urkundenfälschung, Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen

Einer 46-jährigen Frau wird mit zwei Anklagen vorgeworfen, zwischen September und Dezember 2021 in Hildesheim zwei Straftaten begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr eine Urkundenfälschung sowie eine fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen vor.

Die Angeklagte soll zunächst im September 2021 einen gefälschten Nachweis über den Erhalt von zwei Corona-Schutzimpfungen mit ihren persönlichen Daten ausgefüllt und in einer Apotheke vorgelegt haben, worauf ihr dort ein digitales Impfzertifikat ausgestellt worden sei. Dieses habe Sie ihrem Arbeitgeber in einem Pflegeheim in Hildesheim vorgelegt, um den Nachweis einer tatsächlich nicht bestehenden Corona-Impfung zu erbringen.

Ende November 2021 soll es zu einer Covid-19-Infektion im familiären Umfeld der Angeklagten gekommen sein, allerdings habe sie aufgrund der vermeintlichen Impfung arbeiten dürfen. Nachdem die Angeklagte dann selbst unbemerkt erkrankt gewesen sei, soll sie einen Kollegen infiziert haben. In den Folgetagen soll es aufgrund einer von der Angeklagten in Gang gesetzten Kette zu weiteren Infektionen beim Personal und den Bewohnern gekommen sein.

Von drei schließlich verstorbenen Bewohnerinnen, deren Infektionen zumindest mittelbar auf die Angeklagte zurückzuführen sein sollen, soll eine aufgrund der Corona-Infektion verstorben sein. Insoweit wird der Angeklagten eine fahrlässige Tötung vorgeworfen. Soweit bezüglich der beiden weiteren verstorbenen Bewohnerinnen die Corona-Infektion nicht sicher als Todesursache festzustellen sei, wird der Angeklagten die fahrlässige Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen vorgeworfen (Schlagwort: Pflegeheim).


Amtsgericht Hildesheim

Schöffengericht

02.02.2023 9.15 Uhr Saal 125 Az.: 105 Ls 10 Js 48498/21

Tatort: Hildesheim

Tatzeit: 07.09.2021

Zur Last gelegte Tat: Vergewaltigung

Dem 33-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, mit seiner damaligen Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Hildesheim gegen deren Willen mit dieser den Beischlaf vollzogen zu haben (Schlagwort: Wohnung).

Wichtiger Hinweis:

Im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre einzelner Verfahrensbeteiligter könnte es in diesem Verfahren dazu kommen, dass die Öffentlichkeit während der Hauptverhandlung bzw. während einzelner Teile hiervon ausgeschlossen wird.

20.02.2023 9.00 Uhr Saal 125 Az.: 108 Ls 25 Js 9968/20

Tatort: Hildesheim und andernorts

Tatzeit: August 2019 bis September 2020

Zur Last gelegte Tat: Amtsanmaßung, Gewerbsmäßiger Diebstahl, Verstoß gegen das Waffengesetz

Einem 45-jährigen Angeklagten wird die Begehung von insgesamt sieben Straftaten zwischen August 2019 und September 2020 vorgeworfen. Dabei soll in eine weitere 37-jährige Angeklagte unterstützt haben, der eine Straftat vorgeworfen wird.

Die 37-jährige Angeklagte soll unter einem Vorwand die Wohnungen älterer Menschen aufgesucht und deren Erreichbarkeit erfragt haben. Später soll dann der Angeklagte dort angerufen und sich als Polizeibeamter ausgegeben haben, um sodann die Wohnung aufzusuchen und dort Gegenstände zu entwenden. In fünf Fällen soll sich der Angeklagte bei Personen aus Hildesheim, Walsrode, Springe und Bad Oeynhausen gemeldet und sich als Polizeibeamter ausgegeben haben, ohne dass es zu einem Diebstahl kam.

Am 19.03.2020 soll dann die 37-jährige Angeklagte nach vorheriger Absprache mit dem 45-jährigen einen Mann in Buchholz aufgesucht und um Benutzung der Toilette gebeten haben. Mehrere Tage später soll der Angeklagte angerufen und mit der Vorgabe, Polizeibeamter zu sein, angegeben haben, die Besucherin aus der vorherigen Woche habe einen Hausschlüssel nachgemacht. Anschließend soll er sich zu dem Haus des Zeugen begeben haben um zu prüfen, ob das Bargeld noch vorhanden sei. Währenddessen soll der Angeklagte unbemerkt von dem Zeugen mit Bargeld in Höhe von 45.000,00 Euro verschwunden sein.

Anlässlich einer Durchsuchung seiner Wohnung in Langenhagen soll bei dem 45-jährigen eine Pistole aufgefunden worden sein, die er unerlaubt besessen habe (Schlagwort: Toilette).

28.02.2023 10.00 Uhr Saal 16 Az.: 113 Ls 16 Js 14979/21

Tatort: Hildesheim

Tatzeit: 02.04.2021

Zur Last gelegte Tat: Raub

Der 24-jährige Angeklagte soll am 02.04.2021 gegen 16.15 Uhr gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter auf der Ohlendorfer Brücke in Hildesheim einen Mann beraubt haben. Der Angeklagte habe den Zeugen festgehalten, während sein Begleiter aus einer Tasche die Geldbörse entnommen habe (Schlagwort: Brücke).

28.02.2023 14.00 Uhr Saal 16 Az.: 113 Ls 8414 Js 86534/22

Tatort: Bockenem

Tatzeit: 01.03.2022

Zur Last gelegte Tat: Besitz kinderpornographischer Inhalte

Dem 44-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, zum Zeitpunkt einer Durchsuchung seiner Wohnung am 01.03.2022 elf kinderpornographische Dateien auf Datenträgern abgespeichert gehabt zu haben (Schlagwort: Download).


Wichtige Hinweise

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für Angeklagte in Strafverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen ist in den Justizgebäuden nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Präsidentin des Landgerichts oder (für Inhaber eines Presseausweises) der Pressestelle des Landgerichts zulässig. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.Anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes sind ebenfalls zu anonymisieren.


Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet.

Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Medienvertreter/innen dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen.Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen müssen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlich werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten. Sie können unter Angabe des Aktenzeichens unmittelbar bei der jeweiligen Serviceeinheit abgefragt werden, mit der Sie die Vermittlung unter (0 51 21) 968-0 verbindet.

Informationen zum Standort einzelner Sitzungssäle finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Kumme

Pressesprecher