Prime Minister of Belgium

07/16/2021 | Press release | Archived content

Konzertierungsausschuss verschärft Kontrollen bei der Reiserückkehr

Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute im Konzertierungsausschuss die Lage in Bezug auf das Coronavirus erörtert. Der Konzertierungsausschuss begrüßt die Fortschritte bei den Impfungen, bleibt aber vorsichtig.

Bis Ende August könnten mehr als 90 % der gefährdeten Bevölkerung bzw. mehr als 80 % aller Erwachsenen vollständig geimpft sein.

Dank der erfolgreichen Impfkampagne ziehen immer weniger Infektionen einen Krankenhausaufenthalt nach sich. Dennoch muss die Ausbreitung des Virus gestoppt werden, um das Risiko neuer Varianten zu reduzieren.

Der Konzertierungsausschuss hält am bestehenden Sommerplan fest, wobei dieser jedoch angesichts der ansteckenderen Delta-Variante, die nun auch in Belgien vorherrscht, leicht abgeändert wird.

  1. Bedeutung von Schutzmasken, Sicherheitsabstand und Belüftung

Der Konzertierungsausschuss betont die Wichtigkeit des Tragens einer Schutzmaske, des Einhaltens des Sicherheitsabstandes und der ausreichenden Belüftung von Innenräumen.

Mit Ausnahme von Kindern unter zwölf Jahren ist das Tragen der Schutzmaske in folgenden Fällen Pflicht:

  • wenn es nicht möglich ist, den Sicherheitsabstand im Sinne des ministeriellen Erlasses einzuhalten
  • in Geschäften und Einkaufszentren
  • in den öffentlich zugänglichen Bereichen von Unternehmen, Behörden oder Vereinen sowie im Kultur-, Fest-, Sport-, Freizeit- und Veranstaltungsbereich
  • in Konferenzräumen
  • in Hörsälen
  • in Gebäuden zur Ausübung eines Kults sowie in Gebäuden, die für die öffentliche Ausübung des nichtkonfessionellen seelsorgerischen Beistands bestimmt sind
  • in Bibliotheken, Spielotheken und Mediatheken
  • an belebten privaten oder öffentlichen Orten, wie Geschäftsstraßen, Märkten, Jahrmärkten, Floh- und Trödelmärkten und Kirmessen im Sinne der lokalen Bestimmungen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen
  • in Einrichtungen und an Orten, an denen die Bewirtung von Gästen zulässig ist, sowohl für Kunden als auch das Personal, außer beim Essen, Trinken oder Sitzen an einem Tisch
  • bei Fortbewegungen in öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen der Gerichte einschließlich der Sitzungssäle und ansonsten gemäß den vom Kammerpräsidenten bestimmten Richtlinien
  • auf Handelsmessen und -börsen
  • bei Kundgebungen

Die Schutzmaske kann zum Essen und Trinken abgenommen werden, dies gilt auch für Tätigkeiten, die das Tragen einer Maske unmöglich machen.

Bei Veranstaltungen, kulturellen und anderen Darbietungen, bei Sportwettkämpfen und beim Training sowie auf Kongressen im Freien, bei denen das Publikum sitzen bleiben muss, darf die Maske abgenommen werden.

  1. Reisen
  • Die geltende Reiseregelung bleibt in Kraft.
  • Für Länder in der Europäischen Union oder im Schengen-Raum, in denen gefährliche Virusvarianten verbreitet sind, werden - unabhängig vom Farbcode des jeweiligen Landes - strengere Vorschriften gelten.

Nach der Rückkehr aus einem solchen europäischen Hochrisikogebiet müssen Personen, die noch nicht vollständig geimpft sind, zusätzlich zu einem PCR-Test am ersten Tag (mit Quarantäne als Ergebnis) einen weiteren PCR-Test am siebten Tag machen. Der Test am ersten Tag ist nicht erforderlich, wenn die betreffende Person sich in den 72 Stunden vor der Ankunft in Belgien bereits einem PCR-Test unterzogen hat.

Bei einem positiven PCR-Test muss sich die betreffende Person zehn Tage ohne Unterbrechung isolieren.

  • Die Kontrollen der Passagier-Lokalisierungsformulare (PLF) und der digitalen Covid-Zertifikate werden verschärft.
  • Der Konzertierungsausschuss empfiehlt den Veranstaltern von Jugendcamps, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um vor der Abreise eine allgemeine Voruntersuchung der Betreuer und der teilnehmenden Jugendlichen durchzuführen, um zu verhindern, dass infizierte Personen am Ferienlager teilnehmen.
  1. Veranstaltungen

Das Covid Safe Ticket kann für Veranstaltungen ab 1 500 Teilnehmern verwendet werden und steht allen nach der Impfung vollständig geschützten Personen (vollständiger Impfschutz plus zwei Wochen) sowie solchen Personen, die eine Genesungsbescheinigung oder einen kürzlich durchgeführten negativen Test vorweisen können, zur Verfügung.

Das Covid Safe Ticket gilt ab dem 13. August nur für Veranstaltungen im Freien ab 1 500 Teilnehmern. Ab dem 1. September kommen auch Veranstaltungen im Innenbereich in Betracht.

Bei Verwendung des Covid Safe Ticket entfallen die Regeln bezüglich Mundschutz und Sicherheitsabstand sowie die CIRM/CERM-Beschränkungen. Dies erfordert jedoch die Ausarbeitung eines Plans für Großveranstaltungen, ebenso müssen die sanitären Vorschriften eingehalten werden und es muss eine ausreichende Durchlüftung (mit CO2-Messgerät im Innenbereich) gewährleistet sein.

  1. Impfquote bei Pflegekräften

Der Konzertierungsausschuss bestätigt die Vorschläge der Interministeriellen Konferenz für öffentliche Gesundheit und fordert die Gesundheitsminister auf:

  • die Übersicht über die Impfquoten zu aktualisieren und zu vervollständigen,
  • die Konzertierung mit den Berufsverbänden zu verstärken, um das Pflegepersonal weiter zu sensibilisieren,
  • den noch nicht geimpften Pflegekräften ein erneutes Impfangebot zu machen,
  • in Absprache mit den Einrichtungen des Gesundheitswesens und den arbeitsmedizinischen Diensten die notwendigen Initiativen zu ergreifen, um so schnell wie möglich die einrichtungsspezifische Impfquote veröffentlichen zu können.