07/16/2021 | Press release | Archived content
Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute im Konzertierungsausschuss die Lage in Bezug auf das Coronavirus erörtert. Der Konzertierungsausschuss begrüßt die Fortschritte bei den Impfungen, bleibt aber vorsichtig.
Bis Ende August könnten mehr als 90 % der gefährdeten Bevölkerung bzw. mehr als 80 % aller Erwachsenen vollständig geimpft sein.
Dank der erfolgreichen Impfkampagne ziehen immer weniger Infektionen einen Krankenhausaufenthalt nach sich. Dennoch muss die Ausbreitung des Virus gestoppt werden, um das Risiko neuer Varianten zu reduzieren.
Der Konzertierungsausschuss hält am bestehenden Sommerplan fest, wobei dieser jedoch angesichts der ansteckenderen Delta-Variante, die nun auch in Belgien vorherrscht, leicht abgeändert wird.
Der Konzertierungsausschuss betont die Wichtigkeit des Tragens einer Schutzmaske, des Einhaltens des Sicherheitsabstandes und der ausreichenden Belüftung von Innenräumen.
Mit Ausnahme von Kindern unter zwölf Jahren ist das Tragen der Schutzmaske in folgenden Fällen Pflicht:
Die Schutzmaske kann zum Essen und Trinken abgenommen werden, dies gilt auch für Tätigkeiten, die das Tragen einer Maske unmöglich machen.
Bei Veranstaltungen, kulturellen und anderen Darbietungen, bei Sportwettkämpfen und beim Training sowie auf Kongressen im Freien, bei denen das Publikum sitzen bleiben muss, darf die Maske abgenommen werden.
Nach der Rückkehr aus einem solchen europäischen Hochrisikogebiet müssen Personen, die noch nicht vollständig geimpft sind, zusätzlich zu einem PCR-Test am ersten Tag (mit Quarantäne als Ergebnis) einen weiteren PCR-Test am siebten Tag machen. Der Test am ersten Tag ist nicht erforderlich, wenn die betreffende Person sich in den 72 Stunden vor der Ankunft in Belgien bereits einem PCR-Test unterzogen hat.
Bei einem positiven PCR-Test muss sich die betreffende Person zehn Tage ohne Unterbrechung isolieren.
Das Covid Safe Ticket kann für Veranstaltungen ab 1 500 Teilnehmern verwendet werden und steht allen nach der Impfung vollständig geschützten Personen (vollständiger Impfschutz plus zwei Wochen) sowie solchen Personen, die eine Genesungsbescheinigung oder einen kürzlich durchgeführten negativen Test vorweisen können, zur Verfügung.
Das Covid Safe Ticket gilt ab dem 13. August nur für Veranstaltungen im Freien ab 1 500 Teilnehmern. Ab dem 1. September kommen auch Veranstaltungen im Innenbereich in Betracht.
Bei Verwendung des Covid Safe Ticket entfallen die Regeln bezüglich Mundschutz und Sicherheitsabstand sowie die CIRM/CERM-Beschränkungen. Dies erfordert jedoch die Ausarbeitung eines Plans für Großveranstaltungen, ebenso müssen die sanitären Vorschriften eingehalten werden und es muss eine ausreichende Durchlüftung (mit CO2-Messgerät im Innenbereich) gewährleistet sein.
Der Konzertierungsausschuss bestätigt die Vorschläge der Interministeriellen Konferenz für öffentliche Gesundheit und fordert die Gesundheitsminister auf: