Stadt Freiburg im Breisgau

12/20/2023 | Press release | Distributed by Public on 12/20/2023 10:07

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Parkanlagensatzung

Pressemitteilung vom 20. Dezember 2023

  • Oberbürgermeister Martin Horn: "Wir sind froh über die Entscheidung. Unser Anliegen war es, die unterschiedlichen Interessen in einen Ausgleich zu bringen."

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Gültigkeit der Parkanlagensatzung der Stadt Freiburg bestätigt. Der VGH wies in seiner Entscheidung einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung dieser Satzung zurück.

"Wir sind froh über die Entscheidung. Unser Anliegen war es, die unterschiedlichen Interessen in einen Ausgleich zu bringen. Musikhören und Musikmachen sind in den Parks natürlich weiter möglich - in der Nacht ab 23 Uhr sollen aber auch die Menschen geschützt werden, die Ruhe suchen", so Oberbürgermeister Martin Horn. Sabine Recker, Leiterin des Rechtsamts, fügt hinzu: "Wir begrüßen es, dass der VGH die Rechtmäßigkeit der städtischen Satzung bestätigt hat. Insbesondere hat das Gericht keinen Grundrechtseingriff gesehen, sondern auch die Interessen der Anwohnenden anerkannt."

Die Satzung regelt unter anderem, dass in öffentlichen Park-, Spiel, und Sportanlagen von 23 bis 6 Uhr keine Tonwiedergabegeräte (besonders Bluetoothboxen) oder Musikinstrumente abgespielt werden dürfen. Ziel der Satzung ist es, die unterschiedlichen Freizeit- und Erholungsinteressen zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Die Regelung gilt in sechs Freiburger Parks, Seepark, Colombipark, Dietenbachpark in Weingarten, Stadtgarten, die Grünanlage Moosweiher in Landwasser und den Park am Sandfangweg.

Die Parkanlagensatzung wurde am 16. Mai vom Gemeinderat beschlossen. Im August wurde dann der Antrag auf Außervollzugsetzung beim Verwaltungsgerichtshof beantragt - dieser wurde jetzt abgelehnt. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.