Berlin (DAV). Die Bundesregierung will mit einer Änderung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) Verfassungsfeinde vom Richter- und Schöffenamt ausschließen. Stimmen aus dem Bundesrat fordern eine Aufweichung der vorgesehenen "Muss-Regelung". Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt davor, diese zu verwässern, und schlägt eine positive Formulierung vor.
"Wer nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht, kann nicht mit der Anwendung unseres Rechts betraut werden", stellt
RechtsanwältinDr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV, klar. Hier dürfe es auch keine Aufweichungen geben.
"Wenn Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, ist die betroffene Person nicht für das Richteramt in einem Rechtsstaat geeignet." Dass einzelne Stimmen nun den Ausschlussgrund hin zu einer "Soll-Regelung" aufweichen wollen, sei nicht nachvollziehbar.
"Richterinnen und Richter sollen nicht nur, sie müssen verfassungstreu sein. In dieser Frage kann es keine Kompromisse geben." Hier nicht konsequent zu formulieren, verbietet sich.
"Wenn es eine Eigenschaft gibt, die jede Richterin und jeder Schöffe in unserer Justiz braucht, dann ist es die Verfassungstreue", so
Ruge. Das zu relativieren, sende ein gefährliches Signal.
"Wenn Extremisten auf der Richterbank sitzen können, wird das Vertrauen in unseren Rechtsstaat erschüttert."
Der Deutsche Anwaltverein hatte in seiner
Stellungnahme Nr. 8/2023 statt eines Ausschlussgrundes die Einführung einer positiv formulierten, aber ebenso zwingenden Voraussetzung vorgeschlagen:
"Zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters darf nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt."