DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

05/24/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/24/2024 05:43

PM 24/24: Keine Extremisten in der Justiz: Verfas­sungstreue ist nicht...

Berlin (DAV). Die Bundes­re­gierung will mit einer Änderung des Deutschen Richter­ge­setzes (DRiG) Verfas­sungs­feinde vom Richter- und Schöffenamt ausschließen. Stimmen aus dem Bundesrat fordern eine Aufweichung der vorgesehenen "Muss-Regelung". Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) warnt davor, diese zu verwässern, und schlägt eine positive Formulierung vor.

"Wer nicht auf dem Boden des Grundge­setzes steht, kann nicht mit der Anwendung unseres Rechts betraut werden", stellt Rechts­an­wältinDr. Sylvia Ruge, Hauptge­schäfts­führerin des DAV, klar. Hier dürfe es auch keine Aufwei­chungen geben. "Wenn Zweifel an der Verfas­sungstreue bestehen, ist die betroffene Person nicht für das Richteramt in einem Rechtsstaat geeignet." Dass einzelne Stimmen nun den Ausschlussgrund hin zu einer "Soll-Regelung" aufweichen wollen, sei nicht nachvoll­ziehbar. "Richte­rinnen und Richter sollen nicht nur, sie müssen verfas­sungstreu sein. In dieser Frage kann es keine Kompromisse geben." Hier nicht konsequent zu formulieren, verbietet sich.

"Wenn es eine Eigenschaft gibt, die jede Richterin und jeder Schöffe in unserer Justiz braucht, dann ist es die Verfas­sungstreue", so Ruge. Das zu relati­vieren, sende ein gefähr­liches Signal. "Wenn Extremisten auf der Richterbank sitzen können, wird das Vertrauen in unseren Rechtsstaat erschüttert."

Der Deutsche Anwalt­verein hatte in seiner Stellungnahme Nr. 8/2023 statt eines Ausschluss­grundes die Einführung einer positiv formulierten, aber ebenso zwingenden Voraus­setzung vorgeschlagen:

"Zu dem Amt eines ehrenamt­lichen Richters darf nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokra­tische Grundordnung im Sinne des Grundge­setzes eintritt."