04/24/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/24/2024 07:07
Zu Beginn des zweiten Quartals 2024 ist es an der Zeit, einen Blick auf die Länder zu werfen, die weitere Fortschritte auf dem Weg zu verbindlichen elektronischen Rechnungsstellungsprozessen machen. Sehen Sie sich unser vierteljährliches Update an und laden Sie unseren E-Invoicing Guide 2024 herunter, um einen Überblick über Mandate aus aller Welt zu erhalten.
Das lettische Finanzministerium hat einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der wirtschaftlichen Infrastruktur angekündigt. Bis zum 31. Dezember 2025 wird die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für Business-to-Business-Transaktionen (B2B) für die betroffenen Steuerzahler vollständig eingeführt. Dieser Schritt zielt darauf ab, Prozesse zu rationalisieren, die Transparenz zu erhöhen und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen.
Ende Januar 2024 stellte Lettland im Einklang mit der B2B-Initiative einen umfassenden Vierjahresplan vor, um die Herausforderungen des Landes wirksam zu bewältigen. Ein zentraler Aspekt dieses Plans ist die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, wobei der Schwerpunkt auf der elektronischen Rechnungsstellung liegt.
Die bevorstehende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Jahr 2025 wird nicht nur Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B), sondern auch solche mit Behörden (B2G) umfassen. Die strukturierte 'Peppol' Rechnung wird sich voraussichtlich als Standard für die elektronische Rechnungsstellung durchsetzen und sich an den europäischen Normen (EN 16931-1:2017 und CEN/TS16931-2:2017) orientieren, wie in dem Informationsbericht des Finanzministeriums dargelegt wird.
Das Engagement Lettlands für die Digitalisierung spiegelt seine Entschlossenheit wider, eine effizientere und transparentere Wirtschaftslandschaft zu fördern und sich gleichzeitig an globale Standards anzupassen.
Sowohl der technische als auch der rechtliche Rahmen sind noch in Arbeit, so dass weitere Neuigkeiten von den lokalen Behörden und der staatlichen Steuerbehörde kommen werden. Setzen Sie sich mit unserem lettischen Büro in Verbindung, um über Neuigkeiten bezüglich lokaler Anforderungen und technischer Lösungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Am 22. März 2024 hat der Deutsche Bundestag das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich bestätigt. Die vorgeschlagenen Fristen bleiben unverändert, so dass wir davon ausgehen können, dass die Unternehmen im Jahr 2025 mit den Vorbereitungen beginnen werden, wobei die offizielle Einführung für 2027 bestätigt wurde:
Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Details in unserem Blog"Gesetz zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland verabschiedet".
Das Wirtschaftsministerium hat die Europäische Kommission über den Entwurf einer Verordnung zum Gesetz "Create and Grow" informiert, da die Verordnung potenzielle Auswirkungen auf "elektronische Rechnungsaustauschplattformen" hat.
Die offizielle Meldung ist auf der Website der Europäischen Kommission zu finden.
Was bedeutet das "Create and Grow Law" für das durchschnittliche spanische Unternehmen? Erfahren Sie die wichtigsten Details in unserem Blog: 10 wichtige Fakten über das spanische Gesetz zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
Da immer mehr Länder verbindliche Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung einführen, kann es schwierig sein, auf dem Laufenden zu bleiben.
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