03/28/2024 | News release | Distributed by Public on 03/28/2024 08:32
Foto: Bundesregierung
Mit dem Bürgergeld hat die Bundesregierung eine große Sozialreform auf den Weg gebracht. Zum 1. Januar 2023 hat es das Arbeitslosengeld II abgelöst. Die staatliche Hilfe ist nun bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Menschen in der Grundsicherung werden besser qualifiziert und damit in dauerhafte Jobs vermittelt. Außerdem wurde die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt.
Bei der Fortschreibung der Regelbedarfe wird neben der Preis- und Lohnentwicklung jetzt zusätzlich die aktuelle Inflation stärker berücksichtigt. Zum 1. Januar 2023 stieg das Bürgergeld etwa für einen alleinstehenden Erwachsenen um 53 Euro auf 502 Euro. Zum 1. Januar 2024 erfolgte erneut eine deutliche Erhöhung: Alleinstehende erhalten 563 Euro im Monat, 61 Euro mehr als bisher.
Mit Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzesam 28. März 2024 gilt eine weitere Sanktionsregelung: Jobcenter können nun Betroffenen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn sie die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern.
Das Bundesarbeitsministerium beantwortet häufige Fragen zum Bürgergeld.
Zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld haben Empfangsberechtigte von Arbeitslosengeld I eine Einmalzahlung von 100 Euro erhalten. Voraussetzung war, dass im Juli 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestand.
Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung haben im Juli 2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.
Wir entlasten Deutschland
Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich: Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt - gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.