Stadt Pforzheim

10/31/2023 | Press release | Distributed by Public on 10/31/2023 09:22

Planungen für modernen Neubau auf Sinn-Leffers-Areal schreiten voran

Planungen für modernen Neubau auf Sinn-Leffers-Areal schreiten voran

31.10.2023

Im Herzen der Pforzheimer Innenstadt soll auf dem Areal der ehemaligen Sinn-Leffers-Immobilie zwischen Leopoldstraße und Lammstraße das neue Sozialrathaus mit Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss entstehen. Der nächste Schritt auf diesem Weg steht am 14. November an: Dann entscheidet der Gemeinderat über den für das Projekt notwendigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Mit der Zustimmung zum B-Plan votiert der Rat zum einen für den Abriss des derzeit bestehenden Gebäudes, zum anderen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss und Büroflächen in den Obergeschossen der neuen Immobilie geschaffen.

OB Boch: "Ich habe mich stets für die Weiterentwicklung des Areals eingesetzt"

Gebaut wird das neue Haus in der Innenstadt durch die Pforzheimer Stadtbau GmbH. Die Büros werden zukünftig als neuer Standort für das Jugend- und Sozialamt genutzt, während Edeka Berger als Mieter für den Lebensmittelmarkt gewonnen wurde. Die Stadtbau hatte die Immobilie im Zentrum aus der Insolvenzmasse der "Pforzheim Leopoldstraße Entwicklungs GmbH" gekauft. "Ich habe mich von Anfang an sehr stark für die Weiterentwicklung dieses Areals in der City eingesetzt und das Bauprojekt vorangetrieben", betont Oberbürgermeister Peter Boch. "Denn damit haben wir die Chance, die Attraktivität unserer Stadt an einer zentralen Stelle deutlich aufzuwerten und den Einzelhandelsstandort weiter zu stärken." Die Stadt habe an dieser Stelle Verantwortung für die weitere Entwicklung und Stärkung der Innenstadt übernommen, ergänzt Bürgermeisterin Sibylle Schüssler. "Das neue Gebäude in Pforzheim wird nicht nur eine zusätzliche barrierefreie Einkaufsmöglichkeit bieten, sondern es dient auch der Konzentration des Jugend- und Sozialamts in unmittelbarer Nähe zu den zentralen Rathäusern, verbessert damit den Bürgerservice und optimiert die logistische und ablauftechnische Zusammenarbeit im Amt und mit den weiteren Ämtern der Stadtverwaltung."

Notwendigkeit eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist notwendig, da die geplante Nutzung des neuen Gebäudes nach geltendem Planungsrecht nicht zulässig ist. Um das Bauvorhaben zu ermöglichen, sollen mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen und die Umsetzung des Vorhabens geregelt werden. Neben dem B-Plan wird der Gemeinderat am 14. November auch darüber entscheiden, ob die Verwaltung ermächtigt wird, für das neue Gebäude mit der Eigentümerin Stadtbau GmbH Pforzheim einen Mietvertrag auf der Basis tatsächlich entstehender und nachzuweisender Baukosten/Investitionskosten abzuschließen.