Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

05/02/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/02/2024 03:27

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt fördert Mikroprojekte für das Jahr 2024

02.05.2024

Anträge auf Mikroprojekte bis zum 31. August einreichen

Saalfeld. Ab sofort können Kommunen, gemeinnützige Träger, Vereine, Verbände der Wohlfahrtspflege und kirchliche Träger des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, Anträge auf ein Mikroprojekt beim Landkreis stellen. Die Förderung von Mikroprojekten wird über das Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" (LSZ) ermöglicht. Das Programm verfolgt das Ziel, die Lebensqualität von Familien in Thüringen zu verbessern und das Miteinander in der Gemeinschaft zu stärken.

Welche Voraussetzungen müssen Mikroprojekte erfüllen?

Die Mikroprojekte des Landesprogrammes sollen sich insbesondere mit den Themen Wohnumfeld und Lebensqualität oder dem Dialog der Generationen befassen. Der Landkreis fördert diesbezüglich Aktivitäten, die sich generationsübergreifend und interkulturell dem Gemeinwesen öffnen. Auf diese Weise soll das Miteinander, Füreinander und Beieinander unterschiedlicher Generationen gestärkt werden.

Die maximale Förderhöhe eines Mikroprojektes beträgt 1.500 €. Dabei muss der Antragsteller einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben erbringen.

Was sind mögliche Mikroprojekte?

In Orten der Begegnung können zum Beispiel offene Angebote zum Thema Bildung und Freizeitgestaltung, Informationsabende sowie Veranstaltungen des Gemeinwesens durchgeführt werden. Das Ziel liegt in der Gestaltung eines familienfreundlichen Umfelds, in dem sich Menschen begegnen und aktiv einbringen können. Auf diese Weise kann die Landkreisregion positiv beeinflusst werden.

Ein Beispiel ist die Gestaltung eines Begegnungsortes - beispielsweise in Form eines Gartenabschnitts mit Sitzgelegenheit - durch die Kooperation eines Gartenvereins und einer Grundschule oder einem Kindergarten. Im Rahmen der gemeinsamen Gestaltung eines Ortes treten verschiedene Generationen in den Austausch und arbeiten zusammen an einem Vorhaben. Dabei wird nicht nur das Wohnumfeld positiv verändert, sondern auch das generationsübergreifende und gemeinwohlorientierte Miteinander gestärkt.

Wie und wo kann der Antrag auf ein Mikroprojekt gestellt werden?

Die Anträge auf Mikroprojekte für 2024 können bis zum 31. August 2024 in der Stabsstelle Planung und Controlling des Fachbereichs Jugend, Soziales und Gesundheit eingereicht werden.

Die Richtlinie für Mikroprojekte und das Antragsformular können auf der Website des Landkreises unter www.kreis-slf.de > Jugend und Soziales > Soziale Projekte > Mikroprojekte abgerufen und heruntergeladen werden.

Bei aufkommenden Fragen und zur Klärung, ob Projektideen förderfähig sind, wenden Sie sich gern an die Sozialplanerin Nicola Stolariková der Stabsstelle Planung und Controlling des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt.

Ansprechpartner:

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit
Stabsstelle Planung und Controlling - Sozialplanung
Rainweg 81
07318 Saalfeld

Frau Nicola Stolariková
Fachplanerin Familienförderung LSZ
E-Mail: [email protected]
Telefon: 03671 823 873

Franziska Ehms
Presse- und Kulturamt