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Council of the European Union

01/30/2023 | Press release | Distributed by Public on 01/31/2023 04:57

Schlussfolgerungen zu den Prioritäten der EU für die Zusammenarbeit mit dem Europarat (2023-2024)

  • Rat der EU
  • Schlussfolgerungen
  • 30. Januar 2023
  • 12:45

Schlussfolgerungen zu den Prioritäten der EU für die Zusammenarbeit mit dem Europarat (2023-2024)

1. Der grundlose, ungerechtfertigte und rechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie die Bestrebungen Russlands, die europäische Sicherheitsarchitektur gewaltsam zu verändern, stehen im Widerspruch zur regelbasierten internationalen Ordnung und zu den demokratischen Grundlagen der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung Europas. In diesem Zusammenhang sollten die EU und der Europarat ihre Beziehungen sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht intensivieren.

2. In einer Welt, in der unilaterale Ansätze in Kombination mit geopolitischen Machtverschiebungen den Multilateralismus vor große Herausforderungen stellen, haben die Europäische Union und der Europarat gegenseitig aus ihren jeweiligen Stärken, Erfahrungen und Fähigkeiten Nutzen gezogen. Es ist wichtiger denn je, für den Multilateralismus einzutreten. Die Europäische Union ist überzeugt, dass ein auf gemeinsamen Regeln aufbauender, wirksamer Multilateralismus der beste Weg ist, um Frieden und Sicherheit in der Welt zu wahren und die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Europa zu stärken. In diesem Zusammenhang wird die Umsetzung der Gemeinsamen Mitteilung von 2021 über die Stärkung des Beitrags der Europäischen Union zum regelbasierten Multilateralismus weiterhin die Richtschnur für die Zusammenarbeit der EU mit dem Europarat darstellen, und damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Verwirklichung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und der darin festgelegten Ziele für nachhaltige Entwicklung geleistet werden.

3. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und eine wesentliche Bedrohung von Frieden und Sicherheit weltweit darstellt, hat ernsthafte Folgen für die multilaterale Architektur Europas, einschließlich der Beziehungen zwischen der EU und dem Europarat. Aktuell ist es von größter Bedeutung, unsere Einheit zu wahren, die Bedeutung unserer gemeinsamen Werte und Prinzipien zu bekräftigen und die Rolle des Europarats als maßgebender Akteur für die Förderung und Aufrechterhaltung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Europa zu stärken.

4. Die EU unterstützt die Abhaltung eines vierten Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs des Europarats, das in dieser Hinsicht einen entscheidenden Beitrag leisten wird. Wie von der hochrangigen Reflexionsgruppe des Europarats angeregt, wird dieses Gipfeltreffen die Gelegenheit bieten, sich auf höchster politischer Ebene erneut zu den Grundwerten des Europarats zu bekennen und seine Rolle angesichts der neuen geopolitischen Lage zu definieren. Die Union begrüßt den Bericht der hochrangigen Reflexionsgruppe als wichtigen Beitrag, auch für die Vorbereitung des Gipfeltreffens.

5. 2009 wurden mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Mittelpunkt der Politik der Europäischen Union gerückt, und es wurden umfassendere Möglichkeiten für die Zusammenarbeit mit dem Europarat geschaffen. In den vergangenen Jahren haben die beiden Organe eine strategische Partnerschaft auf der Grundlage gemeinsamer Werte und geteilter Prioritäten aufgebaut. Die Europäische Union ist mittlerweile der wichtigste institutionelle Partner des Europarats in politischer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht; dies wurde 2021 auf der Ministertagung des Ministerkomitees in Hamburg bestätigt.

6. Zur Stärkung der Demokratie in den Staaten Europas ist es heute von entscheidender Bedeutung, sich mit vereinten Kräften darum zu bemühen, die Aushöhlung der Demokratie umzukehren, Rechtsstaatlichkeit zu fördern und die Menschenrechte zu wahren, die Integrität demokratischer Prozesse gegen Einmischungen und Desinformation von außen zu schützen, die Unabhängigkeit der Justiz zu garantieren, die Medienfreiheit und die Sicherheit von Medienschaffenden zu gewährleisten und die Wirksamkeit der demokratischen Institutionen und Entscheidungsprozesse zu verbessern, unter anderem durch eine umfassende Einbeziehung der Akteure der Zivilgesellschaft und eine stärkere Bürgerbeteiligung Mit der Konferenz zur Zukunft Europas, einer beispiellosen Übung der partizipativen Demokratie auf Ebene der Europäischen Union, wurden neue Wege ausgelotet, um die Bürgerinnen und Bürger in die Beratungen darüber einzubeziehen, wie die EU im Hinblick auf die wichtigsten Herausforderungen weiterentwickelt werden kann, und es wurden Möglichkeiten für eine zukünftige Zusammenarbeit mit dem Europarat bei der Umsetzung der Vorschläge der Konferenz geschaffen - insbesondere im Kontext des Weltforums für Demokratie und der Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen des Europarats. Die EU und der Europarat sind bestrebt, die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in europäische Angelegenheiten weiter voranzubringen und den Menschen in Europa neue Räume für Debatten über diese Themen zu schaffen.

7. Nach der Annahme des Beschlusses des Ministerkomitees vom 16. März 2022 ist die Russische Föderation nicht mehr Mitglied des Europarats und auch nicht mehr eine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), womit mehr als 140 Millionen Menschen in Russland der durch die Konvention gebotene Menschenrechtsschutz verwehrt wird. Die Europäische Union tritt nach wie vor uneingeschränkt für das wirksame Funktionieren des Systems der Verträge des Europarats ein, und sie wird weiterhin die Initiativen des Europarats unterstützen, mit denen die Entwicklung der Werte der Organisation gestärkt werden soll, nicht zuletzt ihrer Tätigkeiten zur Unterstützung der Ukraine. Der Europarat sollte auch die Zusammenarbeit mit der demokratischen Opposition und Akteuren der Zivilgesellschaft in Belarus (einschließlich der neu geschaffenen Kontaktgruppe) und Russland sowie unabhängigen Medien und Menschenrechtsverteidigern, die sowohl inner- als auch außerhalb ihres Heimatlandes tätig sind, intensivieren und einen Schwerpunkt gezielt auf die Menschenrechts- und Demokratieverpflichtungen legen, die in anderen multilateralen Plattformen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa eingegangen wurden.

8. Die EU unterstreicht die zentrale Bedeutung der Menschenrechte im EU-Recht, wie sie durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert und durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgelegt werden, und sie bekräftigt, wie wichtig der Beitritt der EU zur EMRK ist, da die EU dadurch förmlich als Vertragspartei an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmen kann. In diesem Zusammenhang wird die EU der Arbeit des Ministerkomitees bei der Überwachung der Vollstreckung der Urteile des Gerichtshofs größere Aufmerksamkeit widmen.

9. Zusätzlich wird die EU weiterhin die Tätigkeiten im Rahmen der Teilabkommen und der Fachgremien des Europarats unterstützen, insbesondere der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission), der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO), des Expertenausschusses für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL), der Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO), der Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA), der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ), der internationalen Gruppe des Europarats für Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Drogen und Drogensucht (Pompidou-Gruppe), des Ausschusses zur Verhütung von Folter (CPT), des Ausschusses zu künstlicher Intelligenz (CAI), des Lanzarote-Ausschusses, des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte und anderer Normungs- und Überwachungsmechanismen zu Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

10. Die Aussicht auf EU-Mitgliedschaft stellt einen wesentlichen Stabilitätsfaktor in Europa dar und wird vom Europarat weiterhin verstärkt. Der Europäische Rat hat am 23. Juni 2022 die europäische Perspektive der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens anerkannt. Die Zukunft dieser Länder und ihrer Bürgerinnen und Bürger liegt in der Europäischen Union. Damit werden neue Impulse für weitere Fortschritte bei Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in diesen Ländern und in der gesamten Region gegeben.

11. Die EU würdigt die bedeutende Rolle des Europarats bei der Unterstützung der Angleichung an europäische Standards und der Verstärkung des Kapazitätsaufbaus wichtiger Institutionen im Zuge des Reformprozesses im westlichen Balkan und in den Ländern der Östlichen Partnerschaft. Die EU und der Europarat werden sich weiterhin zusammen darum bemühen, den Bewerberländern und möglichen Bewerberländern dabei zu helfen, greifbare Fortschritte in ihrem Reformprozess insgesamt hin zur Erfüllung der Kriterien für die EU-Mitgliedschaft zu erzielen. Mit unseren gemeinsamen Programmen in den Erweiterungs- und Nachbarschaftsregionen werden wir weiterhin die Reformanstrengungen in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unterstützen.

12. Die vom Europarat verfolgte Politik der südlichen Nachbarschaft und das Europäische Zentrum für Interdependenz und Solidarität waren entscheidend für die Verbesserung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen Nord und Süd, die Förderung von Solidarität und die Festigung von Stabilität und demokratischer Sicherheit sowohl in Europa als auch in den Nachbarregionen. Heute wirkt der Europarat weit über den europäischen Kontinent hinaus, da zahlreiche seiner Konventionen allen Staaten der Welt zur Unterzeichnung offen stehen und viele der Mechanismen des Europarats weltweit zur Anwendung kommen. Die Europäische Union wird weiterhin den Beitritt nichteuropäischer Staaten zu den wichtigsten Konventionen des Europarats fördern, auch im Bereich der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit.

13. Im Jahr 2021 erreichte die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat im Rahmen gemeinsamer Programme ein Gesamtvolumen von 207,4 Mio. EUR, wobei die jährlichen Einnahmen aus diesen Programmen 57 % aller außerbudgetären Mittel des Europarats ausmachten. 2019 wurde im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung der Europäischen Kommission ein neuer Weg der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat im Wert von über 17 Mio. EUR eingeschlagen; dabei wird Unterstützung für EU-Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung und Umsetzung wachstumsfördernder Verwaltungs- und Strukturreformen in Bereichen wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bereitgestellt. Diese ausgezeichnete Zusammenarbeit, die in den letzten Jahren zugenommen hat, wird im Zuge des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit von 2021 bis 2027 fortgesetzt werden.

14. Die EU wird 2023-2024 weiterhin ein Vorreiter bei der Unterstützung für einen reformierten Europarat mit neuer Dynamik sein, damit die finanzielle Tragfähigkeit gewährleistet wird und das Hauptaugenmerk weiterhin auf Effizienz liegt. Sie wird sich darum bemühen, die Sichtbarkeit der Ziele und Tätigkeiten des Europarats sowie der durch die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat erzielten konkreten Resultate und die Kommunikation darüber zu verbessern, unter anderem durch häufigere gemeinsame Erklärungen und hochrangige Veranstaltungen zu Themen von gemeinsamem Interesse. Eine stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft kann auch zur Verbesserung der Sichtbarkeit beitragen.

15. Im nächsten Zweijahreszeitraum wird die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat zum gegenseitigen Nutzen im Rahmen der drei wichtigsten Säulen der Partnerschaft weiter ausgebaut werden, nämlich des politischen Dialogs, der rechtlichen Kooperation und der programmgebundenen Zusammenarbeit, mit Schwerpunkt auf den miteinander verknüpften und sich gegenseitig verstärkenden Prioritäten in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die nachfolgend dargelegt werden. Beide Organisationen werden bestrebt sein, ihren politischen Dialog zu intensivieren - unter anderem durch regelmäßige Kontakte auf hoher politischer Ebene - und einen Beitrag zu ihren jeweiligen normativen und politischen Entwicklungen in diesen Bereichen zu leisten:

MENSCHENRECHTE

16. Die EU wird den Europarat, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das System der Menschenrechtskonvention als Hauptinstrumente zur Wahrung der Menschenrechte in Europa unterstützen. Diesbezüglich bekräftigt die EU ihr Engagement für einen Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Union wird weiterhin in Partnerschaft mit dem Europarat vorgehen, wenn sie in ihrem auswärtigen Handeln die Menschenrechtsprioritäten der EU nach Maßgabe des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 umsetzt.

17. Die Abschaffung der Todesstrafe und die Beseitigung von Folter und anderen Formen der Misshandlung sind von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Menschenwürde. Die EU und der Europarat werden weiterhin - in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen - eine verstärkte öffentliche Debatte, Sensibilisierung und Interessenvertretung in Bezug auf die Todesstrafe und ihre verheerenden Auswirkungen auf Einzelpersonen, Familien und Gesellschaften, die Beseitigung von Folter und die Entschädigung der Opfer unterstützen. Die Veröffentlichung einer jährlichen Gemeinsamen Erklärung der EU und des Europarats zur Ablehnung der Todesstrafe ist ein Zeichen für das starke Engagement für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe.

18. Die EU wird sich in Zusammenarbeit mit dem Europarat weiter für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, einschließlich des vollen und gleichberechtigten Genusses aller Menschenrechte durch Frauen sowie ihrer stärkeren Position und Teilhabe sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Außenbeziehungen. Die EU wird auch bei der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit dem Europarat zusammenarbeiten. 21 EU-Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) ratifiziert und wenden es an. Die EU und der Europarat werden bestrebt sein, Synergien zwischen den Rechtsrahmen für die Rechte der Frau und politischen Verpflichtungen wie der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit zu ermitteln, und sie werden gemeinsame Tätigkeiten und Programme zu den Themen Frauen, Frieden und Sicherheit und Geschlechtergleichstellung prüfen, die sich an der Außenpolitik der EU orientieren.

19. Die EU wird ihre gemeinsamen Bemühungen mit dem Europarat fortsetzen, um den Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes voranzubringen, wie in der EU-Kinderrechtsstrategie, den Schlussfolgerungen des Rates zur EU-Kinderrechtsstrategie und der neuen Kinderrechtsstrategie des Europarats (2022-2027) mit dem Titel "Kinderrechte in Aktion: von kontinuierlicher Umsetzung zu gemeinsamer Innovation" dargelegt. Dazu sollte eine Zusammenarbeit gehören, die auf die Stärkung der Teilhabe von Kindern am politischen und demokratischen Leben, die Förderung einer kindgerechten Justiz, die Förderung von integrierten Kinderschutzsystemen, den Schutz von Kindern vor schädlichen oder illegalen Online-Inhalten und die Gewährleistung, dass alle einschlägigen Behörden und Dienste für den Schutz und die Unterstützung von Kindern zusammenarbeiten, ausgerichtet ist.

20. Der Europarat ist ein wichtiger Partner der Europäischen Union bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, indem er beispielsweise den 18. November als Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch begeht. Die Union wird ihre Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Einrichtungen des Europarats verstärken, um die Umsetzung ihrer Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern voranzubringen; dabei stehen drei Aspekte im Mittelpunkt, nämlich Vorbeugung, Unterstützung bei Ermittlungen und Opferhilfe. Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern sind Verbrechen, die keine Grenzen kennen. Um eine wirklich globale Reaktion sicherzustellen und die globalen Standards für den Schutz von Kindern vor diesen Verbrechen zu festigen, wird die Union weiterhin den Beitritt zum Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) und dessen Ratifizierung fördern und anstreben.

21. Die Europäische Union wird die Zusammenarbeit mit dem Europarat und dessen Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) fortsetzen, im Einklang mit der Strategie der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels 2021-2025 und mit der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer; Ziel dabei ist die Verstärkung der Vorbeugung des Menschenhandels und der Reaktion darauf, die Verbesserung des Schutzes, der Unterstützung und der Rückgewinnung von Eigenständigkeit der Opfer, insbesondere Frauen und Kinder, und die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit bei der internationalen Dimension dieser Verbrechen.

22. Die Europäische Union wird auch die Bemühungen des Europarats in Bezug auf die Menschenrechte von Migranten und Flüchtlingen weiter unterstützen, mit besonderem Augenmerk auf Frauen und Personen in prekären Situationen, wie unbegleitete Kinder, LGBTI-Personen, Menschen mit Behinderung und Personen, die Diskriminierung oder Gewalt ausgesetzt sind. Die Union setzt sich für Menschenrechte und Verfahrensgarantien in Bezug auf alle Migranten und Asylsuchenden ein, nicht zuletzt jene, die vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine fliehen. Die Vorschläge im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets sowie die Vorschläge im Zusammenhang mit Fällen der Instrumentalisierung von Migranten und die sofortige Aktivierung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz zeugen davon.

23. Die EU und der Europarat werden den Austausch und die Kommunikation über Strategien und Initiativen zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus intensivieren. Die EU wird eng mit den Fachgremien des Europarats und dessen Europäischer Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) im Bereich der Antidiskriminierung, einschließlich bei der Bekämpfung von Antisemitismus und der Förderung des jüdischen Lebens, zusammenarbeiten, im Einklang mit der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens (2021-2030) und den Schlussfolgerungen des Rates von 2022 zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus.

24. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat im Bereich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit wird fortgesetzt werden; dies schließt die Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, ein, ihre Religion durch spezifische kulturelle, traditionelle und religiöse Praktiken auszuüben, sowie ihr Recht, keine religiöse Überzeugung zu vertreten, im Einklang mit der Charta der Grundrechte.

25. Personen, die Minderheiten und schutzbedürftigen Gruppen angehören, einschließlich LGBTI-Personen, gehören in Konfliktsituationen und humanitären Notlagen oft zu denjenigen, die am schwersten getroffen sind. Der grundlose und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat erneut aufgezeigt, dass mehr getan werden muss, um ihnen Unterstützung und Schutz zu bieten. Die EU wird weiterhin mit dem Europarat bei der Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTI-Personen zusammenarbeiten und dabei gemeinsame Initiativen zur Unterstützung ihrer Menschenrechte erwägen.

26. Gemeinsame Tätigkeiten sind auch vorgesehen, um die Rechte von Personen, die anderen Minderheiten angehören, zu stärken, insbesondere der Angehörigen ethnischer Minderheiten oder von Roma- oder Traveller-Gemeinschaften1.

27. Im Einklang mit den einschlägigen Artikeln der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union über Nichtdiskriminierung werden die EU und der Europarat zusammenarbeiten, um die Achtung der Vielfalt zu fördern, indem sie die Menschenrechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören, im Einklang mit den geltenden Normen und Standards des Europarats und den Empfehlungen der Venedig-Kommission schützen und fördern.

28. Gemeinsamen Tätigkeiten zur Bekämpfung der Verbreitung von Hetze und Hasskriminalität in Europa, sowohl online als auch offline, wird auch ein besonderes Augenmerk gewidmet werden, wie in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom Dezember 2021 mit dem Titel "Ein inklusiveres und besser schützendes Europa: Erweiterung der Liste der EU-Straftatbestände um Hetze und Hasskriminalität" dargelegt.

29. Im Kontext der wirtschaftlichen und sozialen Rechte wird die EU sich gemeinsam mit dem Europarat um die Achtung, den Schutz und die Erfüllung der Menschenrechte im Einklang mit der Europäischen Sozialcharta und der revidierten Europäischen Sozialcharta bemühen, wobei der Schwerpunkt auf die Rechte von älteren Menschen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderung und Wanderarbeitnehmern gelegt wird. Das größte Augenmerk bei der Zusammenarbeit in diesem Bereich wird auf die folgenden Aspekte gelegt werden: Förderung von menschenwürdiger Arbeit für alle und insbesondere Umsetzung einer Nulltoleranzpolitik in Bezug auf Kinderarbeit, sowie Beseitigung von Zwangsarbeit; Abbau von Ungleichheiten durch Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, Förderung des universellen Zugangs zu Sozialschutz und des diskriminierungsfreien Zugangs zu Sozialdiensten; sozialer Dialog; Recht auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für alle, eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung sowie verantwortungsvolles Management in globalen Lieferketten. Die Zusammenarbeit mit dem Europarat bei der Förderung sozialer Rechte zeigt sich auch durch seine Einbeziehung in die halbjährlich stattfindenden Foren zur Überwachung der Umsetzung der auf dem EU-Sozialgipfel 2021 in Porto eingegangenen Verpflichtungen. Die EU wird auch die wirksame Umsetzung der Europäischen Sozialcharta und ihrer Protokolle fördern und den laufenden Reformprozess zur Verbesserung des Systems der Europäischen Sozialcharta mit Interesse verfolgen.

30. Die Europäische Union wird die seit langem bestehende Zusammenarbeit mit den Expertengruppen des Europarats im Politikbereich Blut, Gewebe und Zellen weiter ausbauen; dabei werden Ressourcen gemeinsam genutzt und ein besserer Schutz für Spender und Empfänger geboten, und zwar im Einklang mit den Menschenrechten und den ethischen Anforderungen der Mitgliedstaaten, um eine bessere Reaktion auf die Bedürfnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit sicherzustellen. Die Zusammenarbeit mit der Europäischen Direktion für die Qualität von Medikamenten (EDQM) wird auch einen Beitrag zu diesem Ziel leisten.

31. Die politische Anerkennung des Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht, wie in der Resolution 48/13 des VN-Menschenrechtsrats und der Resolution A/76/L.75 der VN-Generalversammlung dargelegt, ist ein weiteres wichtiges Thema der Zusammenarbeit, bei dem die beiden Organisationen gegenseitig zu einer stärkeren Sensibilisierung und möglicherweise zur Erarbeitung neuer Standards beitragen können. Die EU begrüßt die Annahme der Empfehlung des Ministerkomitees zu Menschenrechten und Umweltschutz; sie wird deren Umsetzung sowie die weiteren Arbeiten des Europarats in diesem Bereich unterstützen.

32. Die EU wird sich außerdem darum bemühen, die langfristige institutionelle und finanzielle Stabilität des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) sicherzustellen, dessen Vertragspartei die Union ist und in dem betont wird, wie wichtig eine verantwortungsvolle und nachhaltige Pflege der Natur ist, da dies auch für das Wohlergehen der Menschheit von Nutzen sein wird.

33. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstreicht in aller Deutlichkeit die entscheidende Rolle unabhängiger und glaubwürdiger Medien, insbesondere in Konfliktzeiten, und zeigt klar die Gefährdung von Medienschaffenden, die über den Krieg und aus Kriegsgebieten berichten. Zusammen mit dem Europarat wird die Europäische Union weiterhin die Herausforderungen angehen, die sich in Bezug auf die Unabhängigkeit und Tragfähigkeit von Medien stellen, die die Vielfalt beeinträchtigen und die die Sicherheit von Journalisten und anderen Medienschaffenden und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Informationen gefährden. Die EU wird die Kommunikation mit dem Europarat intensivieren, um die Zusammenarbeit im Bereich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Medienfreiheit, der Sicherheit von Journalisten und der Bekämpfung der Manipulation von Informationen, der Online- und Offline-Desinformation und der strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung zu verbessern, und um einen Beitrag zu einer effizienteren Koordinierung internationaler Initiativen im Hinblick auf die Vermeidung der Gefahr von Doppelarbeit zu leisten. Die EU empfiehlt den EU-Delegationen, die Warnmeldungen für ihr jeweiliges Land auf der Plattform des Europarats zu abonnieren, um den Schutz des Journalismus und die Sicherheit von Journalisten zu fördern und um eine umfassende Beteiligung der Zivilgesellschaft, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu fördern.

34. Die EU wird weiterhin die Arbeit von nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Menschenrechtsverteidigern und unabhängigen Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich Organisationen, die von Frauen oder jungen Menschen geführt werden, unterstützen und mit dem Europarat zusammenarbeiten, um ihre wirksame und umfassende Beteiligung an dessen Prozessen sicherzustellen. Die Zusammenarbeit mit dem Europarat ist auch von Bedeutung mit Blick auf EU-Mechanismen wie den Mechanismus zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern.

35. Im Bereich Menschenrechte und künstliche Intelligenz wird die EU die Zusammenarbeit mit dem Europarat fortsetzen, um einen verantwortungsvollen und menschenrechtsorientierten Ansatz für die Entwicklung, die Gestaltung und die Anwendung von künstlicher Intelligenz zu gewährleisten. Im Rahmen des Ausschusses zu künstlicher Intelligenz wird die EU zur Ausarbeitung eines horizontalen rechtsverbindlichen Instruments zu künstlicher Intelligenz beitragen, das auf den Standards des Europarats zu Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beruht und das innovationsfördernd sein wird; gleichzeitig wird auf Kohärenz des Instruments des Europarats mit dem bestehenden EU-Besitzstand und dem vorgeschlagenen Gesetz über künstliche Intelligenz geachtet werden, und zwar unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Zuge des Gesetzgebungsprozesses.

36. Im derzeitigen geopolitischen Kontext wird die Europäische Union auch der Menschenrechtslage in den Gebieten, in denen anhaltende Konflikte herrschen, ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und Unterstützung zukommen lassen.

DEMOKRATIE

37. Die EU ist bestrebt, die Demokratie weltweit zu schützen und zu stärken, indem sie zum Aufbau widerstandsfähigerer demokratischer Systeme beiträgt. Die Stärkung der Demokratie nach außen ist in der Globalen Strategie der EU verankert und liegt im strategischen Interesse der EU, weil dadurch ein Beitrag zu den Kernelementen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (Frieden und Sicherheit, Multilateralismus, Entwicklung, Migration) geleistet wird.

38. In den Schlussfolgerungen des Rates zur Demokratie von 2019 und dem EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 wurde festgestellt, dass sich die Lage für die Demokratie weltweit anhaltend verschlechtert und eine Herausforderung darstellt. Die EU wird mit dem Europarat zusammenarbeiten, um manipulativen Einmischungen, einschließlich Desinformationskampagnen, entgegenzuwirken und bestehende Herausforderungen für die Demokratie anzugehen, indem sie digitale Kompetenz, politische Bildung und mehr Transparenz und Inklusivität bei demokratischen Prozessen fördert.

39. Die EU profitiert in erheblichem Maße von der Expertise der Venedig-Kommission, insbesondere von deren Fachwissen in Bezug auf die Verbesserung verfassungsrechtlicher Normen und des Wahlrechts. Die EU wird eine Vertiefung ihrer Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission und deren Sekretariat bei der Förderung von Wahlreformen anstreben, einschließlich derjenigen, die sich auf die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen stützen.

40. Im Bildungsbereich werden die EU und der Europarat ihre fruchtbare Zusammenarbeit durch eine Reihe erfolgreicher Vorzeigeprojekte fortsetzen, wobei der Schwerpunkt auf der Notwendigkeit liegt, einen wirksamen, gleichberechtigten und inklusiven Zugang zu allgemeiner und hochwertiger Bildung für alle, einschließlich Roma-Kinder, sicherzustellen2. Die Zusammenarbeit ist umso wichtiger angesichts der Bedürfnisse der ukrainischen Kinder, die in den Ländern der Europäischen Union Zuflucht gefunden haben. Die EU wird die Beobachtungsstelle für den Geschichtsunterricht in Europa im Rahmen des HISTOLAB-Projekts weiterhin unterstützen, um die Bedeutung des Geschichtsunterrichts für die Wahrung der Demokratie in Europa zu stärken und ein Gefühl der europäischen Identität und Bürgerschaft zu fördern.

41. Die EU und der Europarat werden sich weiterhin gemeinsam für die Entwicklung eines inklusiven, innovativen und vernetzten Europäischen Hochschulraums einsetzen, insbesondere durch die Förderung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte.

42. Im Bereich des Sprachunterrichts zielt die gemeinsame Arbeit, wie die derzeitige Kooperationsvereinbarung mit dem Europäischen Fremdsprachenzentrum des Europarats, darauf ab, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung durch die Festlegung eines gemeinsamen europäischen Ansatzes für das Erlernen von Sprachen zu fördern. Sie zielt auch auf ein hochwertiges Bildungsangebot für Lernende mit Migrationshintergrund ab - hochentwickelte Sprachkompetenzen münden in wichtigen Querschnittskompetenzen, die das Lernen, die Integration, die Beschäftigungsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt fördern. Mehrsprachige Bildung ist wichtig für die Förderung der Demokratie und der inklusiven Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger, einschließlich der Angehörigen von Minderheiten.

43. Die EU und der Europarat arbeiten seit langem wirkungsvoll im Jugendbereich zusammen. Die Jugendpartnerschaft zwischen der EU und dem Europarat fördert partizipative Jugendpolitiken in einer Reihe von Bereichen; dies beinhaltet auch die Unterstützung der Bildung und die Bereitstellung der richtigen Instrumente für junge Menschen im Hinblick auf den digitalen Wandel. 2023 wird die Jugendpartnerschaft zum Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und zur Verwirklichung seiner Ziele beitragen. Ein weiteres Beispiel für diese Zusammenarbeit ist die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda, die einen strategischen Rahmen zur Stärkung und Gestaltung der Entwicklung der Jugendarbeit bietet. Die EU wird weiterhin mit dem Europarat zusammenarbeiten, um junge Menschen zu befähigen, in Anerkennung ihrer entscheidenden Rolle bei der Politikgestaltung. Mitte 2023 werden die beiden Partnerinstitutionen den Dialog über die Ausarbeitung des neuen Arbeitsplans für die Jugendpartnerschaft zwischen der EU und dem Europarat für den Zeitraum 2024-2025 aufnehmen. Die EU wird Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit dem Europarat im Rahmen des von ihr initiierten Europäischen Jahrs der Kompetenzen 2023 prüfen.

44. Sport kann ein wertvolles Instrument zur Förderung der Menschenrechte und des Wohlergehens der europäischen Bürgerinnen und Bürger sein, insbesondere nach der Pandemie. Die EU wird ihre konstruktive Zusammenarbeit mit dem Europarat bei einer Reihe von Themen von beiderseitigem Interesse in diesem Bereich fortsetzen, wie der Bekämpfung von Hetze im Sport und der Förderung eines sicheren Umfelds für den Sport. Die Europäische Union hat bei der Annahme des Übereinkommens des Europarats über die Manipulation von Sportwettkämpfen (Magglinger Konvention) eng mit dem Europarat zusammengearbeitet, unterstützt das Ziel und die Grundsätze dieses Übereinkommens und bekräftigt, wie wichtig es ist, die Manipulation von Sportwettbewerben weiter zu bekämpfen. Die EU verfolgt auch die Weiterentwicklung der Arbeiten im Rahmen des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (Saint-Denis-Konvention).

45. Die Achtung der kulturellen Rechte ist ein Schlüsselfaktor für die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung. Die EU wird weiterhin mit dem Europarat zusammenarbeiten, um den Zugang zu kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten zu fördern, in dem Verständnis, dass Kultur und interkultureller Dialog das Fundament einer modernen Gesellschaft bilden, die die Voraussetzungen für den Ausdruck, die Erhaltung und die Entfaltung eigener Identitäten schafft. Kulturelle Vielfalt ist ein wesentlicher Wert von Demokratien und Gesellschaften, die auf Respekt und friedlichem Zusammenleben beruhen. Die EU und der Europarat sollten ihre Zusammenarbeit fortsetzen, um Bedingungen zu schaffen, die der kulturellen Vielfalt, Kreativität und gebührenden Anerkennung der Rechte von Autoren und Künstlern zuträglich sind und die Wertschätzung kultureller Güter und Dienstleistungen fördern.

46. Die EU wird weiterhin mit dem Europarat bei der Organisation der Europäischen Tage des Kulturerbes zusammenarbeiten, die die europäischen Bürgerinnen und Bürger für ihr gemeinsames Kultur- und Naturerbe sensibilisieren und dazu ermutigen sollen, sich aktiv an der Erhaltung dieses Erbes für heutige und künftige Generationen zu beteiligen. Im Hinblick auf den Schutz der Landschaftsqualität und -vielfalt im Rahmen der öffentlichen Ordnung, insbesondere gemäß den Bestimmungen des Landschaftsübereinkommens des Europarats über die internationale Zusammenarbeit, sollten Wege der Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der EU-Rechtsvorschriften und der laufenden Initiativen erkundet werden. Der Schutz und die Erhaltung des Kultur- und Naturerbes sowie der Schutz und die Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt sind für die Verhütung von gewaltbereitem Extremismus, die Bekämpfung von Desinformation und die Begründung von positivem Dialog und Inklusion von grundlegender Bedeutung.

47. Die EU und ihre Mitgliedstaaten würdigen die Rolle, die das Erweiterte Teilabkommen des Europarats über Kulturwege bei der Förderung der europäischen Identität und Unionsbürgerschaft durch die Kenntnis des gemeinsamen Erbes Europas und das Bewusstsein dafür sowie bei der Entwicklung kultureller Beziehungen und des kulturellen Dialogs innerhalb Europas sowie mit anderen Ländern und Regionen spielt. Sie werden weiterhin das Potenzial der Kulturwege des Europarats für die kulturelle Zusammenarbeit, die nachhaltige territoriale Entwicklung, den sozialen Zusammenhalt und die europäische Einheit fördern.

RECHTSSTAATLICHKEIT

48. Die Expertise des Europarats und seine Benchmarking-Rolle sind im Zusammenhang mit dem jährlichen Erweiterungspaket der EU und ihrem Rechtsstaatlichkeitsmechanismus von entscheidender Bedeutung, auch was die Vorbereitung der nächsten Ausgaben des Jahresberichts über die Rechtsstaatlichkeit, das EU-Justizbarometer und die kontinuierliche Verbesserung der EU-Instrumente zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit anbelangt. Die Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission, der GRECO, der CEPEJ und allen anderen einschlägigen Gremien des Europarats wird in den kommenden Jahren weiterhin oberste Priorität haben.

49. Das Engagement der EU für die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit erstreckt sich auf die Bewerberländer und möglichen Bewerberländer sowie auf die Nachbarschaft der EU; hier wird die EU ihre Zusammenarbeit mit dem Europarat fortsetzen, um die Länder bei der Durchführung von wesentlichen Reformen und Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen Justiz, Korruptionsbekämpfung, Förderung der Menschenrechte, die Rolle freier und unabhängiger Medien und der Zivilgesellschaft zu unterstützen und - in Bezug auf Bewerberländer und mögliche Bewerberländer - die Fortschritte in diesen Bereichen im Einklang mit der verbesserten Methodik des Beitrittsprozesses, soweit anwendbar bzw. relevant, zu überwachen.

50. Die EU wird ferner ihre enge Zusammenarbeit mit der GRECO fortsetzen, um die Umsetzung von Standards zur Verstärkung der Korruptionsbekämpfung zu fördern; zudem wird sie mit dem MONEYVAL ihre enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche fortsetzen. Die EU wird weiterhin mit dem Europarat zusammenarbeiten, um die Bemühungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zur Bekämpfung der Korruption in der Erweiterungs- und Nachbarschaftsregion der EU zu unterstützen, die Kapazitäten zur Prävention und Bekämpfung von Korruption und zur Bekämpfung der Geldwäsche aufzubauen und wirksame justizielle Maßnahmen zu gewährleisten.

51. Im Einklang mit der EU-Drogenstrategie 2021-2025 und dem EU-Drogenaktionsplan 2021-2025, die den politischen Rahmen und die Prioritäten für die Drogenpolitik der EU in den kommenden Jahren vorgeben, wird die EU ihre enge Zusammenarbeit mit der Internationalen Kooperationsgruppe des Europarats zu Drogen und Sucht (Pompidou-Gruppe) zwecks Bereitstellung von Wissen, Unterstützung und Lösungen für eine wirksame, evidenzbasierte Drogenpolitik fortsetzen, bei der die Menschenrechte uneingeschränkt geachtet werden.

52. Terrorismus und gewaltbereiter Extremismus stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit dar. Die EU ist entschlossen, eng mit dem Europarat zusammenzuarbeiten, um das strafrechtliche Vorgehen in Bereichen wie der zu Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führenden Radikalisierung sowie im Hinblick auf die Wiedereingliederung und Rehabilitation terroristischer Straftäter zu verbessern. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Missbrauch des Internets durch Extremisten und Terroristen sowie der Radikalisierung in Gefängnissen.

53. Auf dem Gebiet der Bekämpfung der Cyberkriminalität wird die EU die Zusammenarbeit mit dem Europarat im Rahmen des Budapester Übereinkommens über Computerkriminalität und seiner Zusatzprotokolle fortsetzen. Sie wird dieses Übereinkommen als Rahmen für die internationale Zusammenarbeit und den Kapazitätsaufbau fördern.

54. Bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern wird die EU mit dem Europarat im Hinblick auf das Übereinkommen des Europarats über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut (Nicosia-Konvention) zusammenarbeiten und dabei auch die Grundsätze und Verpflichtungen berücksichtigen, die im Internationalen Übereinkommen der UNESCO von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut festgelegt sind. Die EU wird das Übereinkommen und seine Ziele zur Verhütung und Bekämpfung des illegalen Handels mit und der Zerstörung von Kulturgütern fördern, insbesondere im Zusammenhang mit dem bevorstehenden EU-Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern.

55. Die EU wird mit dem Europarat zur Unterstützung der VN und anderer multilateraler Initiativen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit zusammenarbeiten

1Vgl. EU-Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025 und EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025.

2Im Einklang mit dem strategischen Rahmen für den europäischen Bildungsraum und dem Strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma.

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Zuletzt überprüft am 31.01.2023
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