Bundesland Niedersachsen

05/23/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/23/2024 03:18

Gewässerschonende Bewirtschaftung: Beratung von Landwirten weiter sichergestellt

Sulingen.Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht verbindliche Umweltziele für Europas Gewässer vor, beispielsweise ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand von Grundwasserkörpern sowie ein guter chemischer Zustand und guter ökologischer Zustand für alle natürlichen Oberflächenwasserkörper. Bereits seit 2010 leistet Niedersachsen mit dem Beratungsangebot zur gewässerschonenden Landbewirtschaftung einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung der EG-WRRL. Dieses kostenlose Angebot richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe und wird von erfahrenen Beratungsdienstleistern im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat nun eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um die Beratungen weiter anbieten zu können.

Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat der NLWKN die Verfahren zur Auftragsvergabe für den aktuellen Beratungszeitraum (2023 bis 2025) erfolgreich abgeschlossen. "Damit ist eine lückenlose Weiterführung der bisherigen Beratung im Sinne der Zielerreichung nach EG-WRRL sichergestellt", erklärt Desirée Heggemeier von der NLWKN-Betriebsstelle Sulingen.

Die Arbeit des NLWKN lief in zwei Phasen ab: Im Dezember 2023 konnte das Verfahren für 17 Beratungsgebiete abgeschlossen werden, im April 2024 dann nochmal für zwei. Es gibt damit insgesamt 19 Beratungsgebiete (siehe Karte am Textende), fünf mehr im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum (2021 bis 2023). Damit deckt das aktuelle Beratungsgebiet eine Fläche von rund 3,3 Millionen Hektar ab, von denen rund 1,7 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzt werden. Neben Niedersachsen und Bremen entfallen jetzt auch Gebiete auf das Bundesland Hamburg.

Im gesamten Beratungsgebiet befinden sich Teilbereiche von Grund- und Oberflächenwasserkörpern, bei denen Handlungsbedarf in Bezug auf die Nährstoffbelastung aus diffusen landwirtschaftlichen Quellen besteht. Inbegriffen sind zudem die Einzugsgebiete von zehn WRRL-relevanten Seen in Niedersachsen.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens durch den NLWKN wurden die Ingenieurbüros Geries Ingenieure GmbH (Geries), die Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt (IGLU), der Ingenieurdienst Umweltsteuerung GmbH (INGUS) und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) mit der Durchführung der Gewässerschutzberatung nach EG-WRRL beauftragt. In bereits bestehenden Beratungsgebieten wird damit die bisherige Beratung fortgesetzt. In erstmalig vergebenen Gebieten wurden bereits erste Auftaktveranstaltungen durchgeführt, um die dortigen Landwirte über das Beratungsangebot zu informieren.

"Schwerpunkt und Ziel der kombinierten Gewässerschutzberatung ist eine verbesserte Stickstoff- und Phosphoreffizienz und die damit einhergehende Reduktion von Nitrat- bzw. Stickstoff- und Phosphoreinträgen in Grund- und Oberflächengewässer", so Desirée Heggemeier. Je nach Beratungsgebiet kommen ergänzend die bedarfsgerechte Beratung hinsichtlich einer gewässerschonenden Bewirtschaftung von Moorstandorten, eines reduzierten oder alternativen Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des pflanzenbaulichen Wassermengenmanagements als zusätzliche Beratungsinhalte hinzu. Die Inanspruchnahme der angebotenen Maßnahme ist freiwillig und kostenfrei.

Hintergrundinformation:

Durch die Verabschiedung der EG-WRRL durch den Europäischen Rat im Jahre 2000 wurde der Grundstein für eine europaweite Gewässerschutzberatung gelegt. Seitdem hat das Land Niedersachsen sich der Umsetzung "Ergänzender Maßnahmen" gemäß Artikel 11 Absatz 4 der EG-WRRL angenommen mit dem Ziel, eine Gewässerschutzberatung zu entwickeln, die zur Förderung einer nachhaltigen gewässerschonenden Landnutzung beiträgt. Für die Umsetzung der Maßnahme gewährt die EU finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Gewässerschutzberatung wird aus EU-Mitteln und niedersächsischen Landesmitteln kofinanziert.

Weitere Informationen zur EG-WRRL gibt es unter:
EG-Wasserrahmenrichtlinie