05/22/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/22/2024 03:54
Bern, 22.05.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 die Botschaft zur Weiterentwicklung der Geldwäscherei-Bekämpfung an das Parlament übermittelt. Mit einem eidgenössischen Register der wirtschaftlich berechtigten Personen und Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen sowie weiteren Bestimmungen sollen die Integrität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz gestärkt werden. Die Massnahmen entsprechen den internationalen Standards.
Ein leistungsfähiges Dispositiv zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ist für den guten Ruf und den Erfolg eines international bedeutenden, sicheren und zukunftsorientierten Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts unerlässlich. Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Finanzsystems dar. Juristische Personen und Trusts werden weltweit missbräuchlich eingesetzt, um Vermögenswerte zum Zwecke von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Korruption oder Umgehung von Sanktionen zu verschleiern. Dies zeigen aktuell auch die Herausforderungen bei der Umsetzung der Sanktionen gegen Russland auf internationaler Ebene. Auch die Schweiz ist als bedeutender Finanzplatz diesen Risiken ausgesetzt. Deshalb und um weiteren Risikoentwicklungen in diesem Bereich Rechnung zu tragen, schlägt der Bundesrat eine Verstärkung des aktuellen Dispositivs der Geldwäscherei-Bekämpfung vor.
Die wichtigsten Elemente des Gesetzesvorschlags:
In der Vernehmlassung von August bis November 2023 wurde der Gesetzesentwurf mehrheitlich positiv aufgenommen. Die von der Unterstellung der Beratungstätigkeit betroffenen Berufsgruppen äusserten sich skeptisch.
Der Gesetzesvorschlag wird den Eidgenössischen Räten unterbreitet. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens 2026 zu rechnen. Die Massnahmen entsprechen dem internationalen Standard der Financial Action Task Force (FATF/GAFI) zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und den Empfehlungen des Global Forum.
Was bedeutet die Gesetzesänderung für KMU?
Grundsätzlich sind sämtliche Gesellschaften und juristischen Personen in der Schweiz verpflichtet, dem eidgenössischen Transparenzregister ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitzuteilen. Für die meisten von ihnen, vor allem Einpersonengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Vereine, gilt das vereinfachte Verfahren, soweit die wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister eingetragen sind. Gemäss der extern erstellten Regulierungsfolge-Abschätzung führt die vorgeschlagene neue Regelung für diese Akteure zu einem kleinen Zusatzaufwand, der auf Ebene der einzelnen Gesellschaft kaum ins Gewicht fällt. Für die grosse Mehrheit aller Gesellschaften entsteht ein geschätzter Aufwand von rund 20 Minuten im ersten Jahr. In den Folgejahren sinkt der Aufwand auf wenige Minuten.
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Herausgeber
Der Bundesrat
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Staatssekretariat für internationale Finanzfragen
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