05/15/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/15/2024 06:05
Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das am 26. April von Bundestag und Bundesrat beschlossene PV-Paket I in Kraft. Damit gelten die Regelungen zu Beschleunigungsgebieten ab dem 20. Mai. Die Fristen aus der RED III bleiben somit gewahrt.
BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: "Die Branche begrüßt ausdrücklich, dass es gelungen ist, die wichtigen Fristen aus der RED III einzuhalten. Die Regelungen zu den Beschleunigungsgebieten bedeuten wichtige Erleichterungen für den Ausbau der Windenergie an Land."
Der Bundesverband WindEnergie BWE hatte im Vorfeld der Abstimmung gemeinsam mit anderen Verbänden der Energiewirtschaft den hohen Zeitdruck bei der Verabschiedung des Pakets betont und darum ersucht, diese mit Fristverzicht bereits am 26. April im Bundesrat zu verabschieden.
Bärbel Heidebroek: "Unser Dank gilt den Ländern, die diese zeitkritische Abstimmung im Bundesrat ermöglicht haben. Nun erwarten wir, dass auch der von uns mehrfach beschriebene handwerkliche Fehler im Gesetz zeitnah ausgebessert und der Beginn der Laufzeit des Zahlungsanspruchs an die Realisierungsfrist angepasst wird. Darüber hinaus möchten wir erneut darauf hinweisen, dass die Bundesregierung, wie schon im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen angekündigt, noch in diesem Halbjahr einen Vorschlag zur Erleichterung des Netzanschlusses auch auf Privat- und Forstwirtschaftsflächen vorlegen sollte. Damit würde die Duldungspflicht für Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand ergänzt und die Projektrealisierung gestärkt."