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17/04/2024 | Press release | Distributed by Public on 17/04/2024 00:39

Jahresabrüstungsbericht 2023

Der Jahresabrüstungsbericht 2023 beleuchtet wie jedes Jahr die wichtigsten Abkommen und Bestimmungen, zentrale Entwicklungen und die Schwerpunktsetzung der deutschen Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und Nichtverbreitungspolitik des vergangenen Jahres. Dass die Umstände widrig bleiben, zeichnet sich deutlich ab. Dennoch können wir weiterhin wichtige Beiträge zu Frieden und Sicherheit leisten. Die Bundesregierung wird deshalb zusammen mit ihren Partnern die vielfältigen Anstrengungen auf diesem Gebiet fortsetzen.

Die Sicherheitslage verschlechtert sich

Die europäische und globale Sicherheitsarchitektur wurde auch 2023 durch den anhaltenden russischen Angriffskrieg auf die Ukraine weiter stark beschädigt. Russland setzt die Verletzung zentraler Prinzipien der europäischen und internationalen Sicherheits- und Abrüstungsarchitektur fort. Russlands hat sich aus zahlreichen internationalen Verträgen zurückgezogen oder seine Teilnahme suspendiert, dazu gehört der New START-Vertrag mit den USA, der KSE-Vertrag über die konventionellen Streitkräfte sowie der umfassende nukleare Testtoppvertrags (CTBT). Das sind harte weitere Rückschläge für die Abrüstungsbemühungen. Die russische Besetzung des ukrainischen Kernkraftwerks Saporischschja gefährdet außerdem die nukleare Sicherheit und Sicherung nicht nur in der Ukraine.

Und auch China setzt den Ausbau seines Arsenals an nuklearen und konventionellen Waffen fort und lehnt jegliche Transparenz- und Rüstungskontrollmaßnahmen ab. Zusätzlich stellen die sich verschärfenden Proliferationskrisen in Nordkorea und Iran eine Bedrohung für die regionale und globale Sicherheit dar.

Fortgesetztes Engagement unter schwierigen Bedingungen

Unter diesen schwierigen Bedingungen übernahm die Bundesregierung auch im Jahr 2023 international Verantwortung für Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung. Dafür formulierte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock vor der Genfer Abrüstungskonferenz im Jahr 2023 die folgenden Ansätze:

  • Abrüstung und Rüstungskontrolle sind komplementär zu Abschreckung und Verteidigung - denn beide dienen demselben Ziel: die Sicherheit für Europa erhöhen. Dieser Leitgedanke wurde bereits 2022 im Strategischen Konzept der NATO verankert und wird auch in der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung betont.
  • Alle Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung müssen dem Umstand Rechnung tragen, dass Russland fundamental gegen das Völkerrecht verstoßen hat und in historischem Ausmaß Vertrauen gegenüber Russland verloren gegangen ist. Daher ist es besonders dringlich, Schritte zu unternehmen, um Risiken zu vermindern und unbeabsichtigte Eskalationen zu vermeiden.

Nukleare Nichtverbreitung - eine sichere Welt ohne Nuklearwaffen

Die Bundesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) als Eckpfeiler der globalen Nichtverbreitungsarchitektur zu erhalten und zu stärken. Dazu gehört auch, allen Widrigkeiten zum Trotz zu versuchen, Irans nukleare Bewaffnung zu verhindern und den Ausbau des völkerrechtswidrigen Nuklearwaffen- und Raketenprogramm Nordkoreas zu stoppen. Langfristiges Ziel bleibt eine Welt ohne Nuklearwaffen. Der russische Angriffskrieg darf auch nicht dazu führen, das Chemie- und Biowaffentabu aufzuweichen, weder in Europa noch in anderen Regionen.

Neuen Technologien und humanitäre Rüstungskontrolle

Die rasante technologische Entwicklung verlangt auch nach gemeinsamen Antworten auf die Frage, wie Regelungen zur Nutzung neuer Technologien mehr Sicherheit schaffen können. Dazu gehört die Arbeit an verhaltensbasierten Ansätzen zur Rüstungskontrolle im Weltraum und an universell zu entwickelnden Vereinbarungen zur militärischen Nutzung von Waffensystemen mit autonomen Funktionen. Die Bundesregierung wird mit ihren Partnern die gemeinsamen Anstrengungen fortsetzen, Sicherheit im Cyberraum herzustellen.

Zuletzt setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene für humanitäre Rüstungskontrolle ein, unter anderem bei der Eindämmung der unkontrollierten Proliferation von Kleinwaffen, der Ächtung bestimmter Waffensysteme, die nicht mit dem humanitären Völkerrecht in Einklang zu bringen sind, und der Schaffung verbindlicher Mindeststandards im Umgang mit Munition.