Stadt Worms

05/02/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/02/2024 08:38

Wahlberechtigte bekommen Post

02.05.2024 / Wahlen

Wahlberechtigte bekommen Post

Für die Europawahl und Kommunalwahlen im Juni erhalten Wahlberechtigte bis spätestens 12. Mai Post von der Stadt. Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 6. Mai, geöffnet. Indes verzögert sich die Lieferung der Stimmzettel für die Kommunalwahl.

Wahlkreuz (Das Foto zeigt einen blauer Stift auf weißem Papier, daneben ein schwarzer Kreis mit einem blauen Kreuz darin.)

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch den Postboten nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn der Empfänger zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Postbote die Wahlbenachrichtigung nicht zustellen kann.

Das Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 220 (2. OG), Telefon (0 62 41) 8 53 - 10 06, ist ab Montag, 6. Mai, geöffnet. In dringenden Fällen können die Briefwahlunterlagen auch jetzt schon per E-Mail angefordert werden. Allerdings wird eine Versendung erst ab Anfang Mai möglich sein.

Briefwahlunterlagen können über das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Formular oder direkt per QR-Code auf der Vorderseite beantragt werden.

Viele Wege, Briefwahl zu beantragen

Außerdem gibt es viele Wege, Briefwahl zu beantragen:

jedoch nicht telefonisch.

In allen Fällen muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben. Die Gründe, die jemanden an der Stimmabgabe im Wahlraum hindern, müssen nicht mehr angegeben werden.

Zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Auch für die Abholung der Unterlagen für andere Wahlberechtigte wird eine schriftliche Vollmacht von den Wahlgesetzen gefordert. Trotz ordnungsgemäßer Vollmachten erlauben die Wahlgesetze nur, für maximal vier weitere Personen Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen. Auch dies ist der Stadtverwaltung gegenüber schriftlich zu erklären, um möglichen Missbräuchen entgegenzuwirken.

Stimmzettel erst ab 7.5. verfügbar

Die Lieferung der Stimmzettel für die Kommunalwahl verzögert sich um wenige Tage. Das Briefwahlbüro öffnet regulär am Montag, 6. Mai. Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen sind jedoch voraussichtlich erst ab 7. Mai verfügbar. Die Beantragung der Briefwahl ist uneingeschränkt möglich. Vor Ort kann aber voraussichtlich am Montag, 6. Mai, lediglich die Briefwahl für die Europawahl durchgeführt werden. Die Kommunalwahl-Stimmzettel sind ab voraussichtlich Dienstag, 7. Mai, verfügbar.

Quelle: Stadt Worms