DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

04/22/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/22/2024 02:03

PM 18/24: Bundes­po­li­zei­gesetz: Fortschritte beim Geheim­nis­trä­ger­schutz,...

Berlin (DAV). In der heutigen Anhörung vor dem Innenaus­schuss des Bundestages wird über einen Entwurf zur Neufassung des Bundes­po­li­zei­ge­setzes (BPolG) debattiert. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV), in der Anhörung durch Rechts­an­wältin Lea Voigt vertreten, sieht einige gute Ansätze, mahnt aber im Detail noch erheblichen Nachbes­se­rungs­bedarf an.

Der Gesetz­entwurf sieht unter anderem den besseren Schutz von Berufs­ge­heim­nis­träger:innen vor, worunter auch Rechts­an­wäl­tinnen und -anwälte fallen. "Diese Regelung ist überfällig", erklärt Rechts­an­wältin Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Gefahren­ab­wehrrecht des DAV: "Die Garantie vertrau­licher Kommuni­kation zwischen Mandant:innen und Rechts­anwält:innen ist im Rechtsstaat elementar." Der DAV hatte bereits in der Vergan­genheit das Fehlen einer entspre­chenden Norm in vielen Polizei­ge­setzen der Länder angemahnt.

Die Bundes­polizei soll die Befugnis erhalten, in bestimmten Ausnah­me­fällen präventiv Telekom­mu­ni­kation von Bürgerinnen und Bürgern zu überwachen. Die Anordnung solcher Maßnahmen muss durch ein Gericht erfolgen, wobei die vorgesehenen Verfah­rens­regeln unzureichend sind. So ist beispielsweise nicht, wie bei ähnlichen strafpro­zes­sualen Vorschriften, vorgesehen, dass dem Gericht der gesamte Verwal­tungs­vorgang offengelegt wird. "Durch den Richter oder die Richterin können so die Grundlagen des Antrags nicht geprüft werden", kritisiert Rechts­an­wältin Voigt. Der mit dem Richter­vor­behalt bezweckte Grundrechts­schutz droht leerzu­laufen.

Die Ausschuss­vor­sitzende vermisst auch eine Regelung, die Aufent­halts­verbote für die eigene Wohnung ausschließt: "Landes­po­li­zei­gesetze sehen aus guten Gründen vor, dass kein Aufent­halts­verbot für den Ort der eigenen Wohnung der betroffenen Person ausgesprochen werden kann. Eine entspre­chende Norm fehlt hier."

Schließlich versäumt es der Entwurf, endlich auch auf Bundesebene einzuführen, dass bei jeder richterlich angeordneten Freiheits­ent­ziehung ein Rechts­beistand beigeordnet wird. "Was im Strafver­fahren längst Standard ist, muss es endlich auch im Polizeirecht werden", erklärt Rechts­an­wältin Voigt.

Zur Stellungnahme 23/24