04/09/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/09/2024 05:21
+++ Auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das Kabinett heute nach Abschluss der Verbandsanhörung beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) und des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung zuzuleiten. Laut Herrmann geht es um eine Reihe von Anpassungen. Schwerpunkte sind die neue Rechtsgrundlage für die "Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform" im PAG, kurz VeRA, sowie weiterer Änderungsbedarf unter anderem aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. "Ziel unseres Gesetzentwurfes ist, die Möglichkeiten der Polizei zur effektiven Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten weiter zu stärken", erklärte Herrmann. "Der Grundrechtsschutz der Bürger, der Datenschutz und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind uns dabei sehr wichtig." +++
Hinsichtlich VeRA wies der Innenminister darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht im Urteil über die "Automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg" vor rund einem Jahr die automatisierte Datenauswertung unter einschränkenden Voraussetzungen als grundsätzlich möglich erachtet hat. Laut Herrmann wird mit der geplanten Rechtsgrundlage sichergestellt, dass die Analysesoftware nur unter den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Voraussetzungen und Maßgaben eingesetzt werden kann. Zudem wird die neue Analysesoftware nur innerhalb des Polizeinetzes und ohne Verbindung zum Internet eingesetzt werden. "Ein Zugriff auf die Daten von außen oder ein Datenabfluss auf externe Server ist damit ausgeschlossen", erklärte Herrmann. Nur besonders ausgewählte und speziell geschulte Polizeiexperten werden eine Zugriffsberechtigung bekommen. "Erst wenn die neue Rechtsgrundlage in Kraft getreten ist, werden wir den Echteinsatz von VeRA starten", betonte Herrmann. Mit VeRA werde die Bayerische Polizei vorhandene Daten schneller und effektiver auswerten sowie miteinander verknüpfen können. Das helfe, Gefährder und Banden schneller zu ermitteln, kriminelle Netzwerke leichter zu entdecken, mögliche Opfer besser zu schützen und Straftaten möglichst im Vorhinein zu verhindern.
Laut Herrmann werden einige Vorschriften des PAG aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern vorsorglich angepasst, auch wenn bisher keine verfassungsgerichtliche Beanstandung der bayerischen Vorschriften vorliegt. Dies betrifft einerseits die Voraussetzungen der heimlichen Wohnungsbetretung durch die Polizei, wenn diese zur Vorbereitung verdeckter Maßnahmen beispielsweise Technik einbauen muss. Andererseits ist der Kernbereichsschutz beim gefahrenabwehrrechtlichen Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen zu präzisieren. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung als letzter unantastbarer Bereich menschlicher Freiheit zu wahren, der der Einwirkung der gesamten öffentlichen Gewalt entzogen ist. Dazu gehören beispielsweise Gespräche mit engsten Vertrauten. Verdeckte Ermittler müssen ihren Einsatz in der Regel immer dann abbrechen, wenn der Kernbereich berührt wird, sofern dadurch nicht ihr Leib oder Leben in Gefahr gerät.
Wie Herrmann erläuterte, soll darüber hinaus im PAG eine Rechtsgrundlage zur Übermittlung von Bildmaterial von an gefährdeten Objekten angebrachten Kameras an die Polizei verankert werden, soweit die Polizei an diesen Orten selbst Kameras aufstellen dürfte. Das betrifft beispielsweise die Videoüberwachung an großen Verkehrsknotenpunkten wie an Bahnhöfen oder Flughäfen. Zudem wird im Gesetzentwurf die Durchführung von Verkehrskontrollen durch die Wasserschutzpolizei präzisiert. Des Weiteren soll die Bayerische Polizei künftig auch gegenüber denjenigen Personen Platzverweise aussprechen dürfen, die Polizeieinsätze behindern. Geplant ist auch, dass die Bayerische Polizei künftig Meldeauflagen unter den gleichen Voraussetzungen wie die allgemeinen Sicherheitsbehörden, also die Gemeinden, aussprechen kann.
Nach Herrmanns Worten sollen im POG Unterstützungspflichten der Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel und Verkehrsflughäfen gegenüber der Polizei normiert werden. Dabei geht es beispielsweise um die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Parkplätzen an den großen bayerischen Bahnhöfen und Flughäfen.
Im LStVG soll ein neuer Bußgeldtatbestand eingeführt werden, beispielsweise wenn jemand gegen Meldeauflagen oder Aufenthaltsverbote von Gemeinden verstößt. Außerdem macht die Novelle zur Bußgeldkatalog-Verordnung eine Anpassung des Einsatzbereichs von Polizeiangestellten zur Überwachung des ruhenden Verkehrs erforderlich. Polizeiangestellte sollen künftig auch Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern ab 60 Euro anzeigen können, zum Beispiel wenn Falschparker Radlfahrer auf Radwegen behindern.
Alle Informationen zum aktuellen Gesetzentwurf sind unter www.pag.bayern.de abrufbar.