DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

04/24/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/24/2024 04:34

PM 20/24: DAV fordert Staats­vertrag für den Datenschutz

Berlin (DAV). Die geplanten Neurege­lungen zum SCHUFA-Scoring im Bundes­da­ten­schutz­gesetz begrüßt der Deutsche Anwalt­verein (DAV). Die Datenschutz­kon­ferenz braucht indes einen Staats­vertrag. Der DAV warnt überdies vor dem im Bundesrat angeregten Verzicht auf betriebliche Datenschutz­be­auf­tragte.

"Die Datenschutz­praxis der Behörden bleibt ein Flicken­teppich, die Datenschutz­kon­ferenz ein zahnloser Tiger", so Rechts­anwalt Prof. Niko Härting, Vorstands­mitglied des DAV und Vorsit­zender des DAV-Ausschusses Informa­ti­onsrecht. Schon in der Vergan­genheit habe der Deutsche Anwalt­verein gefordert, dass erweiterte Befugnisse für die Datenschutz­kon­ferenz (DSK) in einem Staats­vertrag geregelt werden. "Nur so kann eine bessere Abstimmung unter den Datenschutz­be­hörden von Ländern und Bund und ein Gremium mit ausrei­chenden Handlungs­mög­lich­keiten geschaffen werden", erklärt Härting.

Der Gesetz­entwurf sieht auch die Einrichtung unabhängiger Prüfstellen für Scorewerte vor. Beim Scoring-Verfahren der SCHUFA und anderer Auskunfteien wird das zukünftige Verhalten von Personen mittels mathematisch-statis­tischer Wahrschein­lich­keitswerte prognos­tiziert. "Unabhängige Prüfstellen müssten von den Datenschutz­be­hörden kontrolliert werden - das ist mit deren begrenzten Kapazitäten schwer vereinbar", warnt der Rechts­anwalt.

DAV warnt vor Verzicht auf betriebliche Datenschutz­be­auf­tragte

Der Innenaus­schuss des Bundesrates hat sich für einen weitge­henden Verzicht auf betriebliche Datenschutz­be­auf­tragte ausgesprochen. Der DAV sieht darin eine Milchmäd­chen­rechnung: "Betriebliche Datenschutz­be­auf­tragte sind keine Bürde, sondern eine Unterstützung für Unternehmen und Organi­sa­tionen", mahnt Härting. "Da sich an den datenschutz­recht­lichen Vorschriften selbst ja nichts ändert, würde ein Verzicht auf diese Stelle auch keine Entlastung für Betriebe bedeuten, sondern nur eine Verlagerung derselben Aufgaben."

Weitere Infos und Details können Sie der DAV-Stellungnahme Nr. 24/2024 entnehmen.