Bundesland Saarland

04/30/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/30/2024 07:53

„Wir lassen die Kommunen nicht allein“: Konnexität wird bei Wärmeplanung anerkannt

Medieninfo vom:PressRelease vom 30.04.2024 | Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie| Energie, Energieaufsicht und -regulierung

"Wir lassen die Kommunen nicht allein": Konnexität wird bei Wärmeplanung anerkannt

In der heutigen Sitzung des Ministerrates wurde der Entwurf für die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) beschlossen.

Dadurch wird der Weg frei für die externe Anhörung.

Das Bundesgesetz zur Wärmeplanung verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern und bis zum 30.Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Dass durch die bundesweit neue Pflichtaufgabe für die Gemeinden Konnexität ausgelöst wird, ist unbestritten. Zentrale Botschaft für Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke daher: "Wir lassen die Kommunen nicht allein. Mit dem Landesgesetz werden wir Konnexität anerkennen. Die erforderlichen Ausgleichszahlungen werden wir - in Abstimmung mit dem Finanz- und Innenministerium und im guten Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden - im Rahmen einer Verordnung regeln." Durch die Übertragung der Pflicht zur Erstellung von Wärmeplänen auf die Gemeinden werden diese in die Lage versetzt, individuelle Wärmeversorgungssysteme zu prüfen, zu optimieren und auf lokale Gegebenheiten abzustimmen.

Kommunen initiieren, investieren, gestalten und steuern diese Maßnahmen. Daher müssen wir sie bei dieser Aufgabe auch finanziell unterstützen.

Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke

Die Bundesregierung beabsichtigt, den Ländern zeitlich befristet finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro - aufgeteilt auf fünf gleiche Jahrestranchen in Höhe von jeweils 100 Mio. Euro bis einschließlich 2028 - zur Verfügung zu stellen. Über den Königsteiner Schlüssel stehen dem Saarland damit knapp sechs Millionen Euro für die Kommunale Wärmeplanung zur Verfügung. Da diese Bundesförderung nicht auskömmlich ist, wird das Land entsprechende Landesmittel zur Verfügung stellen.

Hintergrund zum WPG:

Das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten. Das WPG ist eines der zentralen Instrumente, um die Klimaschutzziele im Wärmesektor zu erreichen. Die Wärmeplanung als rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung hat zum Ziel, die Möglichkeiten für den Ausbau und die Weiterentwicklung leitungsgebundener Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung, die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus sowie zur Einsparung von Wärme aufzuzeigen. Zudem soll die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet beschrieben werden. Eine zentrale Aufgabe der Wärmeplanung besteht darin, größere Klarheit darüber herbeizuführen, wie in den jeweiligen Gebieten der Kommune eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 möglichst kostengünstig erfolgen kann.

Medienansprechpartner

Kathrin Fries
Pressesprecherin und Leiterin Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken