VBW - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

04/29/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/29/2024 05:17

Bayern bietet Beschäftigten beste Chancen / Brossardt: „Tariftreuegesetz muss unterbleiben“

Anlässlich des internationalen Tages der Arbeit am 01. Mai 2024 weist die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. darauf hin, dass Bayern viel und gute Arbeit bietet - und Deutschland bereits einen hohen Standard hat. "Die Zahlen vom bayerischen Arbeitsmarkt sind trotz der multiplen Herausforderungen wie schwacher Weltkonjunktur, geopolitischer Krisen sowie der weiterhin hohenEnergiekosten robust. Wir sind mit einer Arbeitslosenquote von deutlich unter vier Prozent und fast sechs Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern immer noch gut aufgestellt. Die Löhne sind attraktiv. Bayern hat viel zu bieten, gerade auch für junge Leute, was sich auch in der geringen Arbeitslosenquote bei den unter 25-Jährigen widerspiegelt. Die Unternehmen suchen händeringend Auszubildende", sagt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Laut vbw müssen die Unternehmen aber gleichzeitig ihre Zukunftsfähigkeit in einer stark gewandelten Arbeits- und Wirtschaftswelt unter Beweis stellen. Überbordende bürokratische Hürden und stark steigende Arbeitskosten belasten die internationaleWettbewerbsfähigkeit. "Was wir jetzt brauchen, sind Flexibilisierungen sowie eine Entlastung bei Bürokratie und Kosten", erklärt Brossardt.

Die vbw betont gleichzeitig ihr "Ja" zum Flächentarifvertrag. "Um Flächentarifverträge zukunftsfest zu machen, müssen wir ihre Attraktivität steigern, etwa durch moderne Öffnungs- und Differenzierungsregelungen. Diese ermöglichen passgenaue Adaptionen an die unterschiedlichen betrieblichen Anforderungen", so Brossardt weiter. Eine Erhöhung der Tarifbindung gelingt nach seinen Worten nur mit Modernisierungen und nicht mit Zwang und staatlichenVorgaben. Daher lehnt die vbw auch ein geplantes Tariftreuegesetz strikt ab. "Es ist nicht Aufgabe des Staates, Unternehmen aus dem Wettbewerb auszuschließen, die in legitimer Weise von einem Grundrecht Gebrauch gemacht haben: Es gilt die negativeKoalitionsfreiheit, also die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, keinen Tarifvertrag zur Anwendung kommen zu lassen. Die geplante Regelung des Bundes benachteiligt diese Unternehmen und verzerrt den Wettbewerb. Sie muss zwingend unterbleiben", so Brossardt.