FDHA - Federal Department of Home Affairs of the Swiss Confederation

05/01/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/01/2024 02:40

Tarifverhandlung bei Analysenliste: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Der Bundesrat

Bern, 01.05.2024 - Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, die Tariffestsetzung bei Laboranalysen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) anzupassen. Künftig sollen die Tarife für Laboranalysen nicht mehr vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) festgesetzt, sondern zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Um den Auftrag des Parlaments zu erfüllen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 die Botschaft zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) verabschiedet.

Der Auftrag des Parlaments basiert auf der Motion 17.3969 «Tarifpartner sollen Tarife von Laboranalysen aushandeln» der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S), die am 19. September 2018 an den Bundesrat überwiesen wurde. Die Tarife für Laboranalysen bei ambulanten Behandlungen sollen neu zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Die Motionäre argumentieren, dass solche Tarifverhandlungen die Aufnahme von innovativen Analysen in die Analysenliste beschleunigen würden. Dies wiederum würde ihrer Meinung nach den Anstieg der Gesundheitskosten bremsen.

Aktuell ist das EDI zuständig für den Erlass der Analysenliste mit Tarif, auf welcher alle Laboranalysen aufgeführt sind, die bei ambulanten Behandlungen von der OKP übernommen werden. Bei Änderungen der Liste hört das EDI die Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) an. In dieser Kommission sind die Leistungserbringer, die Versicherer und Patientenorganisationen vertreten. Der aktuelle Tarif für die Analysen ist als Einzelleistungstarif konzipiert und wird für die ganze Schweiz festgelegt.

Tariffestsetzung durch Tarifpartner kann zu Blockaden führen

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die von der OKP übernommenen Analysen innovativ, qualitativ hochstehend und gleichzeitig möglichst kostengünstig bleiben sollen. Er setzt sich bereits jetzt stark dafür ein, den Kostenanstieg bei den Laboranalysen zu bremsen. Zurzeit läuft eine Revision des Tarifs der Analysenliste, die auf einer betriebswirtschaftlichen Bemessung und sachgerechten Struktur basiert. Das BAG arbeitet dabei intensiv mit den relevanten Akteuren zusammen. Als Übergangslösung wurden die Tarife für alle Laboranalysen per 1. August 2022 um 10% gesenkt, mit Ausnahme der für die Hausärztinnen und Hausärzten besonders wichtigen Schnellen Analysen. Dies führt zu Einsparungen von rund 140 Millionen Franken pro Jahr. Die lineare Kürzung der Labortarife wird aufgehoben, sobald die differenzierte Überprüfung der Tarife sämtlicher Analysen abgeschlossen ist. Angesichts der Vielzahl von Tarifpartnern im Bereich der Laboranalysen hegt der Bundesrat Zweifel, ob die von der Kommission gewünschten Kompetenzverschiebung zu einer schnelleren Anpassung der Analysenliste und ihrer Tarife führen wird. Vielmehr ist zu erwarten, dass es zu Blockaden der Tarifverhandlungen kommt. Diese Befürchtung wird auch von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden geteilt. Diese weisen zudem darauf hin, dass ein Mehraufwand für die Tarifpartner und die Kantone zu erwarten ist, was für alle Beteiligten zu höheren Kosten führen wird.

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