04/22/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/22/2024 07:03
22. April 2024
Am 9. Juni 2024 wird gewählt. An diesem Termin finden gleich mehrere Wahlen statt, die Wahl zum Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen. Dazu gehören auch die Wahlen zu den Ortsbeiräten/Ortsvorstehenden. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Diese berechtigt, an der Wahl teilzunehmen und im Wahllokal wählen zu gehen. Vorab sollten Sie sich erkundigen, ob das Wahllokal in Ihrer Nähe bei Bedarf barrierefrei zu erreichen ist. Dies können Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde erfragen.
Daneben hat jede und jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu muss bei der zuständigen Gemeinde des Hauptwohnortes rechtzeitig ein Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen gestellt werden. Der Antrag kann formlos schriftlich (auch per Mail) oder persönlich gestellt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen.
Übrigens muss zur Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht die Wahlbenachrichtigung abgewartet werden. Sobald man weiß, per Briefwahl wählen zu wollen, kann der Antrag gestellt werden.
Weitere Informationen:
Frau A. Bauroth
Büro für Chancengleichheit und Integration
Behinderten- und Seniorenbeauftragte; Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten
Zimmer: B4.1.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 1086
03371 608 9000
[email protected]
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